Unternehmen Wenn der Chef ausfällt: Infos über richtige Vorsorge

­Trier · () Fällt ein Unternehmer von heute auf morgen aus, kann der Betrieb oft handlungsunfähig werden. Das gilt dann, wenn im Vorfeld nicht an die notwendigen Vollmachten gedacht wurde.

Um im Ernstfall eine reibungslose Betriebsübergabe zu ermöglichen, sollten bereits früh die Weichen gestellt werden. Welche das sind und was es zu bedenken gibt, erklärt Notar Martin Eimer aus Daun in einer kostenlosen Infoveranstaltung am Dienstag, 13. November, im Tagungszentrum der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier. Die Infoveranstaltung findet in Kooperation zwischen IHK und Handwerkskammer Trier statt und startet um 18.30 Uhr. Wenn ein Unternehmer keine Vorsorge- und Unternehmervollmachten erteilt hat, bestellt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das Gericht würde dann über den Kopf des Unternehmers hinweg entscheiden. Selbst der eigene Partner hätte dann kein Mitspracherecht.

Anmeldung bis 8. November bei: IHK Trier, Sonja Wagener, Telefon 06 51- 9777-5 02, E-Mail: wagener@trier.ihk.de

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