Regionale Wirtschaft Rettungsanker Kurzarbeitergeld

Trier · Das erleichterte Kurzarbeitergeld wegen der Coronavirus-Krise kann bereits kurzfristig fließen. Die Erleichterungen träten rückwirkend zum 1. März in Kraft und würden rückwirkend ausgezahlt, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag in Berlin mit.

„Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.“

In der Region Trier bereitet sich die Arbeitsagentur mit Hochdruck auf die Situation vor, wie Heribert Wilhelmi dem TV sagt. „Wir haben bereits vergangene Woche gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) und der Vereinigung Trierer Unternehmer (VTU) die Problematik besprochen und uns über Informationswege verständigt.“

Auch personell hat sich die Arbeitsagentur auf einen möglichen Ansturm eingestellt. „Wir haben das Team verstärkt. Mitarbeiter, die auch in der Vergangenheit im Bereich Kurzarbeit (Kug) tätig waren, unterstützen das derzeitige Team.“ In einem zweiten Schritt kann sich Wilhelmi sogar vorstellen, ehemalige Kollegen, Ruheständler anzusprechen, wenn Not am Mann wäre.


Wer ist für Betriebe Ansprechpartner?

„Für die Unternehmen gilt als erster Kontakt der Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service“, erklärt der Agenturchef Wilhelmi. Diese Mitarbeiter werden die Betriebe in einem ersten Schritt beraten. Danach muss die Anzeige zur Kurzarbeit schriftlich an die Arbeitsagentur gesendet werden. Der Betrieb zeigt also zunächst den Arbeitsausfall bei der örtlichen Agentur für Arbeit an, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Die Anzeige kann vom Betrieb oder von der Betriebsvertretung gestellt werden. Sie wirkt für die gesamte Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges. Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Monat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Alle Vordrucke sind auf der Homepage unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Danach erfolgt die Prüfung.

Nach Angaben aus Berlin sollen auch schon bereits gestellte Anträge noch einmal unter den Kriterien der neuen Rechtsverordnung geprüft werden. Wer keinen Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service hat oder ihn nicht kennt, kann sich bei der Hotline (0800/4-55555-20) informieren.

Neben der bundesweiten kostenlosen Hotline hat die Agentur für Arbeit Trier ab sofort für Kunden eine regionale Hotline mit der Nummer 0651/205-1111 geschaltet.

Dort bekommt er einen regionalen Ansprechpartner beim örtlichen Arbeitgeber-Service. Nach der Klärung aller grundsätzlichen Fragen steht den Unternehmen die Fachabteilung zur Bearbeitung von Kurzarbeitergeld unter 0651/205-3500 zur Verfügung.

Wer kann Kurzarbeitergeld beantragen? Betriebe können nun Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung bei der Arbeitsagentur anzeigen.

Ebenfalls soll ein Betrieb nicht mehr negative Arbeitszeitsalden aufbauen müssen, bevor er Kurzarbeitergeld beantragen kann.

Dies gilt allerdings unter gewissen Voraussetzungen: Die Firma muss mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben und es muss ein vorübergehender  erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen bestehen – oder – darunter fällt die jetzige Situation mit dem Coronavirus – es muss ein unabwendbares Ereignis vorliegen.


Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wie lange wird es gezahlt?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind oder 60 Prozent (ohne Kind) der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Die maximale Bezugsdauer beträgt zwölf Monate.

Experten geben heute, 17 bis 19 Uhr, bei der TV-Telefonaktion Antworten zu diesen Themen (siehe Seite 12).

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