Neues Urteil: Keine Traktoren mehr auf der Bundesstraße zum Flughafen Hahn - Nur Fahrzeuge mit mehr als 60 km/h erlaubt

Morbach · Die Bundesstraße B 50, die den Hauptzubringer zum Flughafen Frankfurt-Hahn darstellt, wurde zu Recht als Kraftfahrstraße ausgewiesen, die von langsamen Fahrzeugen nicht befahren werden darf. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag entschieden.

 Willi Feilen hat einen Teilerfolg errungen: Vorerst darf er mit seinem Traktor die Schnellstraße B 50 wieder nutzen. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Willi Feilen hat einen Teilerfolg errungen: Vorerst darf er mit seinem Traktor die Schnellstraße B 50 wieder nutzen. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Das beklagte Land hat im Jahr 2004 die B 50 zwischen Simmern und Büchenbeuren/West als Kraftfahrstraße ausgewiesen und ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt. Eine solche Straße darf nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Der Beklagte ging dabei von einer Gefahr durch langsam fahrende Fahrzeuge aus.

Dagegen hatte der Morbacher Landwirt Willi Feilen geklagt. Er bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb und nutzt landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer geringeren Höchstgeschwindigkeit. Um die B 50 mit diesen Fahrzeugen befahren zu können, legte er gegen die Verkehrsregelung Widerspruch ein.

Das Obererwaltungsgericht wies das nun ab. Willi Feilen erfuhr am Freitagmorgen erst über den Trierischen Volksfreund von dem Urteil.

Seine erste Reaktion: "Ich muss erst einmal das Urteil erhalten, um richtig zu reagieren. Aber jetzt steht schon fest: Wir geben nicht auf und versuchen, das Urteil anzufechten."

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