Kriminalität Vermeintlicher Taliban wieder in der Eifel

Koblenz/Trier · Im Zweifel für den Angeklagten: Gericht spricht afghanischen Asylbewerber frei.

Ein im Januar in Prüm festgenommener vermeintlicher Taliban ist seit Freitagmittag wieder auf freiem Fuß und zurück in der Eifel. Das Koblenzer Oberlandesgericht  hatte den 21-jährigen Afghanen zuvor vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord freigesprochen  nach zwölf Verhandlungstagen. Haftentschädigung bekommt der afghanische Asylbewerber keine; wie es jetzt mit ihm weitergeht, ist unklar.

Die elf Monate zurückliegende Festnahme des jungen Mannes durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei  hatte nicht nur in der Region Trier für Aufsehen gesorgt. Khan A. hatte sich bei der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) selbst Dutzender Verbrechen an der Seite der Gotteskrieger bezichtigt. Danach war er als Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs in mindestens 50 Fällen dabei, als von den radikalislamistichen Extremisten zum Tode verurteilte Afghanen abgeholt und später von einem Exekutionskommando ermordet wurden. Auf den Angaben des 21-Jährigen fußte letztlich auch die Anklage der Bundesanwaltschaft, die das Verfahren übernommen hatte.

Die Kehrtwende kam am sechsten Verhandlungstag vor dem Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts, als Khan A. sein Geständnis plötzlich widerrief. Demnach hatte sich der im Juni über den Iran und die Türkei nach Deutschland geflüchtete Afghane die Geschichte nur ausgedacht, um seine Chancen zu erhöhen, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden.

Eine  durchaus gängige Praxis, wie Experten im Laufe des sich über fünf Monate ziehenden Prozesses erläuterten. Danach registriert das Bamf seit Februar vergangenen Jahres vermehrt Fälle, in denen sich afghanische Asylbewerber selbst bezichtigen, die Taliban unterstützt zu haben oder von ihnen als Selbstmordattentäter ausgebildet worden zu sein.

Ob zu diesen Fällen auch der von Khan A. zählt, hält die Staatsschutzkammer für denkbar, aber keinesfalls sicher. „Wir haben genügend Zweifel an seinen ursprünglichen Angaben“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Mille in seiner knapp einstündigen Urteilsbegründung, „aber wir haben auch Zweifel am Widerruf.“ Deshalb habe man am Ende Khan A. nach dem Motto „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen.

Ob die Bundesanwaltschaft gegen das Urteil vorgehen wird, ließ deren Vertreter Bodo Vogler noch offen. Vogler hatte vier Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Demgegenüber war Daniel Sprafke, der Verteidiger des Angeklagten, voll des Lobes über die dreiköpfige Kammer: „Ein richtiges und weises Urteil“, lobte der Anwalt.

Wie es für seinen Mandanten weitergeht, ist noch offen. Der 21-Jährige wurde am Freitag noch im Gerichtssaal freigelassen, nachdem er zur Urteilsverkündung noch von zwei Justizbediensteten in Handschellen in den Sitzungssaal begleitet wurde. Er wollte im Laufe des Tages nach Prüm, wo er zuletzt in einer Siedlung am Stadtwald gewohnt hat.

Sein Asylantrag ist zwar abgelehnt, aber Khan A. hat gegen die Ablehnung Klage beim Trierer Verwaltungsgericht eingereicht. Vorher dürfte auch deshalb nichts passieren, weil Rheinland-Pfalz derzeit nur Gefährder und Kriminelle nach Afghanistan abschiebt. In diese Kategorie kann der inzwischen gut Deutsch sprechende Khan A. nach dem Freispruch des Koblenzer Oberlandesgerichts nicht eingeordnet werden.

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