Prozess am Trierer Landgericht Das Auto als Waffe - 47-Jähriger wegen versuchten Mordes an Freundin angeklagt

Taben-Rodt · Anklage gegen 47-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft Trier hält den Mann für hinreichend verdächtig, am 15. November 2018 in Taben-Rodt seine 43-jährige Ex-Freundin mit seinem Auto angefahren zu haben, um sie zu töten, und sie hierbei schwer verletzt zu haben.

47-Jähriger wegen versuchten Mordes an Freundin angeklagt
Foto: TV/Friedemann Vetter

Der Angeschuldigte, der mit einer Lebensgefährtin zusammenlebte, unterhielt nach Erkenntnissen der Polizei über mehrere Jahre eine Beziehung zum späteren Tatopfer. Nachdem die Geschädigte die Beziehung beendet hatte, fasste der Angeschuldigte nach vorläufiger Bewertung der Staatsanwaltschaft den Entschluss, die Frau zu töten.

Am Morgen des Tattages fuhr die Geschädigte nach Taben-Rodt und stellte ihr Fahrzeug, wie jeden Morgen, auf dem Parkplatz beim Bürgerhaus ab, um von dort zu Fuß zu ihrer nahegelegenen Arbeitsstelle zu gehen. Der Angeschuldigte soll in seinem Auto in einer Seitenstraße in der Nähe des Parkplatzes gewartet haben, bis die Geschädigte ihr Fahrzeug verließ, und sodann mit so hoher Geschwindigkeit auf sie zugefahren sein. Die Frau wurde von der Fahrzeugfront erfasst und an den Straßenrand geschleudert, wo sie schwerverletzt liegen blieb. Der Angeschuldigte fuhr laut Staatsanwaltschaft anschließend davon, ohne sich um das Tatopfer zu kümmern.

Die Frau wurde wenig später von einer Passantin am Straßenrand gefunden. Sie hatte schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen, mehrere Knochenbrüche im Bereich von Armen und Beinen sowie zahlreiche Hämatome und Schürfwunden am ganzen Kör-per. Die Verletzungen waren zwar nicht akut lebensbedrohlich, jedoch schwerwiegend und mussten im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts versorgt werden. Das Opfer befindet sich bis heute in fortlaufender medizinischer Behandlung, ist arbeitsunfähig und kann sich bislang nur im Rollstuhl fortbewegen.

Da sich die Frau zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs versah und keine Möglichkeit hatte, der Kollision mit dem Fahrzeug auszuweichen, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte heimtückisch handelte. Sie hat deshalb Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.

Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Angeschuldigte, der die Tatbegehung bestritten hat, befindet sich seit seiner Festnahme in Un-tersuchungshaft.

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