Nach Ausschluss aus der Landtagsfraktion AfD-Politiker Ahnemüller zieht vor den Kadi

Konz · Der wegen rechtsextremer Kontakte aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossene Konzer Parlamentarier Jens Ahnemüller hat den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof angerufen.

 Jens Ahnemüller.

Jens Ahnemüller.

Foto: Maximilian Meurer

Er gehe davon aus, dass der Fraktionsausschluss rechtswidrig erfolgt sei, so der 56-Jährige in einer Pressemitteilung.

Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung den Eingang des Ahnemüller-Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Der Antrag wende sich gegen den Ausschluss Ahnemüllers aus der Fraktion. Obwohl es sich um Eilantrag handelt, werden bis zu einer Entscheidung des Gerichts möglicherweise Wochen vergehen. Zunächst werde nun der AfD-Fraktion Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs.

Die Landtagsfraktion hatte Jens Ahnemüller am Dienstag vergangener Woche mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Als Grund wurden Ahnemüllers wiederholte Kontakte zu rechtsextremen Kreisen genannt, die der AfD-Politiker trotz erfolgter Abmahnung auf Parteiebene und eindringlicher Ermahnung aufrechterhalten habe.

Der 56-jährige Konzer wies die Vorwürfe mehrfach zurück, einen intensiven Kontakt zu Vertretern anderer politischer Organisationen habe es nie gegeben, teilte Ahnemüller auch am Donnerstag noch einmal mit.

Ahnemülller soll nach Angaben aus Fraktionskreisen unter anderem Kontakte zum einstigen NPD-Vize-Landeschef Sascha Wagner unterhalten haben. Zudem habe er bei einer Veranstaltung Anfang September in Hermeskeil Ordner eingesetzt, die der Identitären Bewegung angehören oder nahestehen. Ahnemüller sagte, er habe davon nichts gewusst.

Bei seiner Klage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wird Ahnemüller nach eigenen Angaben von dem Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertreten. Der Jurist und AfD-Politiker war selbst erst Ende April vom Freiburger Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er  hatte im Internet eine Fotomontage veröffentlicht, bei der die Köpfe von NS-Kriegsverbrechern durch aktuelle Politiker ersetzt worden waren. Mandic hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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