TOURISMUS Oberverwaltungsgericht entscheidet über Gästebeitrag

Bernkastel-Kues · Nicht nur die 55 Mitgliedsbetriebe der Interessensgemeinschaft „Gästebeitrag – So nicht!“ schauen am Donnerstag, 27. September, gespannt nach Koblenz. Auch die Kommunalpolitiker, die Verwaltung und die Touristiker in Bernkastel-Kues werden gespannt sein, wie das Oberverwaltungsgericht entscheidet.

Michaela Arns-Harth hat Klage gegen den seit dem 1. April dieses Jahres in Bernkastel-Kues geltenden Gästebeitrag, 1,50 Euro pro Gast und Nacht, eingereicht. Sie tut dies als Einzelperson, weil eine Sammelklage nicht möglich ist (der TV berichtete). Die 54 anderen Betriebsinhaber stehen aber hinter ihr. Viele werden sich auch an den Anwaltskosten beteiligen. Die Normenkontrollklage richtet sich gegen die Satzung an sich. Wichtige Punkte sind dabei der Datenschutz und die Frage, ob die Gastgeber den Beitrag zahlen müssen, wenn sich der Gast weigert. Geklagt wird auch gegen die Berechnung des Gästebeitrags.

Wie berichtet hatten Hoteliers und Pensionsinhaber moniert, nicht genügend in die Planungen für den Gästebeitrag eingebunden gewesen zu sein. Von Seiten der Stadt wird jede Kritik zurückgewiesen. Michaela Arns-Harth und ihr Ehemann Günther Harth kritisieren derweil, dass bei der Abrechnung des Beitrags von Seiten der Verwaltung das „totale Chaos“ herrsche.

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