Justiz Landgericht Trier: Bewährungsstrafen wegen Zuhälterei

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 25-Jährigen wegen Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Eine mitangeklagte 26-Jährige wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Bewährungsstrafen wegen Zuhälterei
Foto: TV/Friedemann Vetter

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts ordnete zudem die Einziehung von 7000 Euro aus dem Vermögen des 25-Jährigen an.

Laut Anklageschrift hatte der 25-Jährige eine Frau von Juli bis Oktober 2017 unter anderem in Trier zur Prostitution gezwungen. Er soll sie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ihr regelmäßig gedroht haben, ihren Sohn zu entführen oder ihre Familie zu verbrennen. Die 26-jährige Mitangeklagte vermittelte laut Anklageschrift die Freier und passte bei Abwesenheit des 25-Jährigen auf die Frau auf.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(cus)
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