Justiz Bandenchef entschuldigt sich bei Mittätern

Trier · Mit fünf Verurteilungen endet vor dem Landgericht der Prozess gegen eine Rauschgifthändlerbande aus dem Hunsrück.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - 14.05.2011, Bayern, München: Die nachgestellte Szene zeigt Drogenhändler. Am 01.02.2018 berichtet die Polizei in Neu-Ulm auf einer Pressekonferenz über einen Fund von mehr als 100 Kilogramm Rauschgift. Foto: Frank Leonhardt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

ARCHIV - ILLUSTRATION - 14.05.2011, Bayern, München: Die nachgestellte Szene zeigt Drogenhändler. Am 01.02.2018 berichtet die Polizei in Neu-Ulm auf einer Pressekonferenz über einen Fund von mehr als 100 Kilogramm Rauschgift. Foto: Frank Leonhardt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Foto: picture alliance / Frank Leonhar/Frank Leonhardt

Die Hauptanklage gegen die fünf Männer und eine Frau lautete auf bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln. Das Quintett  soll insbesondere Cannabisprodukte im Zentner- und Doppelzentnerbereich von Frankreich eingeführt und in der Region vertrieben haben. Hinzu kamen Amphetamin und Kokain in kleineren Mengen. Es war ein komplexer Prozess, bei dem sich die Dritte Große Kammer an acht Verhandlungstagen mühsam  durch ständig wechselnde Tatorte und unterschiedliche Täterbesetzungen hindurch finden musste. Insgesamt 36 Zeugen wurden vernommen – viele selbst aus der Szene kommend. Dazu die „Gegenseite“ mit den eingesetzten Polizeibeamten. Die in der Anklage aufgeführten Aktivitäten zogen sich von Mitte 2016 bis in den Januar 2018 hin. Dann griffen  die Fahnder nach umfangreicher Observierung zu.

Dass am Montag die Urteile verkündet werden konnten, ist nicht zuletzt das Verdienst der fünf Angeklagten selbst. Sie waren schon im frühen Stadium des Verfahrens mit Teilgeständnissen eingestiegen, die im weiteren Verlauf noch vertieft werden konnten. Es war diese Geständnisbereitschaft, die das Verfahrensende in ein milderes Licht tauchte. Das Gesetz sieht für bandenmäßigen Betäubungsmittelhandel in „nicht geringer Menge“ Haftstrafen von nicht unter fünf Jahren vor. In seinem Schlusswort konnte Staatsanwalt Benjamin Gehlen besonders die Geständnisse nicht unbeachtet lassen. Für den 64-Jährigen H.P., den Kopf der Truppe, beantragte Gehlen sieben Jahre und sechs Monate Haft. Dessen Verteidiger Thomas Ehrmann hielt das für überzogen angesichts des Geständnisses und des fortgeschrittenen Alters seines Mandanten. Auch seien bei den großen Mengen nur „weiche“ Drogen im Spiel gewesen. Für den 55-jährigen Z. beantragte der Staatsanwalt drei Jahre und zehn Monate Haft. Sein Verteidiger Stefan Zenzen bat um ein „mildes Urteil nicht unter drei Jahren“. Eine gewisse Sonderrolle nahm im Verfahren die Angeklagte S. ein, die Lebensgefährtin des Hauptangeklagten H.P. Sie hatte sich schon früh im Verfahren von den Drogengeschäften distanziert – sie sei ungewollt dort hineingezogen worden. Staatsanwalt Gehlen beantragte für sie zwei Jahre auf Bewährung. Dem schloss sich ihr Verteidiger Oliver Kleine an. Für den Angeklagten K. wurden dreieinhalb Jahre beantragt. Seine Verteidigerin Anke Roth sah ihn aber nur in der Funktion eines Helfers und beantragte maximal zwei Jahre und zehn Monate. Ein Jahr auf Bewährung lautete der Antrag für den Sohn des Hauptangeklagten P., dem sich Verteidiger Michael Angele anschloss.

Dann hatten die Angeklagten das letzte Wort, bei dem Bandenchef H.P. noch etwas loswerden wollte: „Ich möchte mich bei den anderen entschuldigen. Besonders bei meinem Sohn und meiner Lebensgefährtin, die ich auch noch in Gefahr gebracht habe. Ich habe euch da reingezogen – es ist meine Schuld, dass ihr heute hier sitzt.“

Nach einer Stunde Beratung verkündete der Vorsitzende Richter Armin Hardt die Urteile: für Bandenchef H.P. vier Jahre und neun Monate Haft und für seinen Sohn P. ein Jahr auf Bewährung. Z´. erhielt drei Jahre und drei Monate Haft, S. zwei Jahre Haft auf Bewährung und K. drei Jahre und sechs Monate. Abschließend gab Vorsitzender Hardt noch ein paar Worte der Angeklagten S. mit auf den Weg. Die ist nämlich nach mehreren Betrugsfällen bei der Justiz keine Unbekannte mehr. Hardt: „Sie haben drei Jahre Bewährung – also ab sofort keine Straftaten mehr wie unbezahlte Bestellungen bei Otto oder Schwarzfahren mit der Bahn.“ Außerdem sei sich das Gericht noch immer nicht sicher, ob da nicht die wahre Strippenzieherin  der Drogentransaktionen sitze. Vier Angeklagte nahmen die Urteile an – sie sind nun rechtskräftig. Noch keine Erklärung gab der Hauptangeklagte H.P. ab.

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