Kriminalität Polizei will Messerangreifer härter bestrafen – Justizminister Mertin sieht dafür aber keinen Anlass

Trier/Mainz · Über die generelle Einordnung von Messerangriffen als Tötungsdelikt sind sich Polizei und Landesjustizminister Herbert Mertin nicht einig. Attacken sollen künftig aber gesondert erfasst werden.

 Künftig sollen Messerattacken statisch erfasst werden.

Künftig sollen Messerattacken statisch erfasst werden.

Foto: dpa/Federico Gambarini

146 Angriffe mit Messern hat es im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz gegeben. Das sind fünf mehr als 2016. Allerdings werden die Attacken nicht gesondert in der Kriminalstatistik erfasst. Dort wird bei Körperverletzung oder Tötungsdelikten nicht zwischen den Tatwerkzeugen unterschieden.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Rheinland-Pfalz fordert, dass Messerattacken künftig in der Statistik erfasst werden. In Rheinland-Pfalz seien die Angriffe mit Stichwaffen zwar gestiegen, statistisch sei diese Entwicklung für das Bundesgebiet aber schwer zu belegen, weil dafür keine bundeseinheitlichen Standards vorhanden sind, begründet der Landeschef der Gewerkschaft, Benno Langenberger, seine Forderung. Das rheinland-pfälzische Innenministerium befürwortet die Erfassung von Messerangriffen in der Kriminalstatistik. So stünde ein bundeseinheitlicher Rahmen mit einheitlichen und vergleichbaren Daten zur Verfügung, sagte eine Sprecherin auf TV-Anfrage. Die Innenministerkonferenz werde sich Anfang Juni mit dem Thema beschäftigen.

Langenberger spricht sich auch für eine härtere Bestrafung von Messerangreifern aus. „Wer auf einen Menschen einsticht oder Schnitte in Richtung Kopf oder Hals setzt, kann das Ergebnis seines Angriffes nicht mehr kontrollieren. Es ist purer Zufall, ob der Angegriffene leicht, schwer oder tödlich verletzt wird. Damit nimmt der Angreifer den Tod eines Menschen in Kauf,“ so Langenberger. Einzig „logische Konsequenz“ sei, dass solche Taten als Tötungsdelikt eingestuft werden sollen. Die bisherige Behandlung als gefährliche Körperverletzung spiegele nicht ansatzweise die Gefährlichkeit von Stichwaffen wider, meint Langenberger.

Das jedoch sieht der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) anders. Er sieht keinen akuten Handlungsbedarf, sagte er unserer Zeitung. Verfassungsrechtliche Gründen würden ausschließen, für bestimmte Taten, wie  Messerangriffe, gesetzlich einen Tötungsvorsatz zu unterstellen. Mertin weiter: „Schon heute kann selbstverständlich ein Messerangriff als versuchtes Tötungsdelikt geahndet werden, wenn das Gericht im konkreten Einzelfall einen entsprechenden Vorsatz feststellt.“ Das werde aber nicht pauschal und ausnahmslos der Fall sein, „gerade wenn es zu Verletzungen in Bereichen von nicht lebenswichtigen Organen kommt“, wie zum Beispiel Unterarme oder Beine beispielsweise. Wenn das Gericht einen solchen Tötungsvorsatz nicht erkenne, könne die Verletzung mit einem Messer als gefährliche Körperverletzung bestraft werden und das mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, sagt Mertin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort