Justiz Der Taliban, der keiner war

Trier · Ein zuletzt in der Eifel lebender afghanischer Asylbewerber hat vor Gericht einmal Glück und einmal Pech gehabt. Jetzt müsste er eigentlich abgeschoben werden.

Der inzwischen drei Monate zurückliegende Freispruch eines als „Prümer Taliban“ bekannt gewordenen afghanischen Asylbewerbers ist seit dieser Woche rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Koblenzer Oberlandesgerichts auf Anfrage unserer Zeitung. Für den nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft wieder  im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebenden 22-Jährigen könnte sich dadurch einiges ändern. Sein beim Trierer Verwaltungsgericht anhängiges Asylverfahren ist nämlich nach Angaben von Gerichtssprecherin Heidi Heinen inzwischen eingestellt.

Der junge Afghane war im Januar vergangenen Jahres in Prüm von einem Sondereinsatzkommando festgenommen worden. Khan A. hatte sich bei einer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) selbst Dutzender Verbrechen an der Seite der Taliban  bezichtigt. Danach war er als Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs in mindestens 50 Fällen dabei, als von den radikal­islamistischen Extremisten zum Tode verurteilte Afghanen abgeholt und später von einem Exekutionskommando ermordet wurden. Auf den Angaben des 22-Jährigen fußte letztlich auch die Anklage der Bundesanwaltschaft, die das Verfahren übernommen hatte.

Die Kehrtwende kam im Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Koblenzer Oberlandesgerichts: Am sechsten Verhandlungstag widerrief der junge Afghane plötzlich sein Geständnis. Demnach hatte sich der im Juni 2015 über den Iran und die Türkei nach Deutschland geflüchtete Afghane die Geschichte nur ausgedacht, um seine Chancen zu erhöhen, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden.

Eine  durchaus gängige Praxis, wie Experten im Laufe des sich über fünf Monate hinziehenden Prozesses erläuterten. Danach registriert das Bamf seit Februar vergangenen Jahres vermehrt Fälle, in denen sich afghanische Asylbewerber selbst bezichtigen, die Taliban unterstützt zu haben oder von ihnen als Selbstmordattentäter ausgebildet worden zu sein.

Dass zu diesen Fällen auch der von Khan A. zählt, hielt die Staatsschutzkammer für denkbar, aber keinesfalls sicher. „Wir haben genügend Zweifel an seinen ursprünglichen Angaben“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Mille Anfang Dezember in seiner Urteilsbegründung, „aber wir haben auch Zweifel am Widerruf.“ Deshalb habe man am Ende Khan A. nach dem Motto „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen vier Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Die gegen das Urteil eingelegte Revision wurde aber diese Woche wieder zurückgenommen, wie OLG-Sprecher Christoph Syrbe unserer Zeitung sagte.

Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Da der junge Afghane sich zunächst selbst diverser Straftaten bezichtigt hatte, werde er für die Untersuchungshaft im Wittlicher Gefängnis nicht entschädigt, so das Koblenzer Oberlandesgericht.

Nach Angaben des Mainzer Integrationsministeriums hat der 22-Jährige während seiner Zeit in Untersuchungshaft Kosten in Höhe von rund 44 000 Euro verursacht. Die Kosten müsse die Staatskasse tragen, antwortete Ministerin Anne Spiegel (Grüne) unlängst auf eine entsprechende Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Lammert. Lammert hatte gefragt, ob man den Afghanen nicht für die Kosten in Regress nehmen könne, weil er seine Gotteskrieger-Vergangenheit frei erfunden habe.

Auch das Asylverfahren des im Februar vergangenen Jahres abgelehnten Asylbewerbers ist inzwischen beendet. Der Anwalt des 22-Jährigen habe auf zwei Aufforderungen des Trierer Verwaltungsgerichts, die Klage zu begründen, nicht reagiert, sagte Gerichtssprecherin Heidi Heinen unserer Zeitung. Damit gelte die Klage als zurückgenommen, so Heinen, das Asylverfahren sei beendet. „Er könnte jetzt abgeschoben werden.“

Wenn da nicht das Mainzer Integrationsministerium wäre. Die von einer grünen Ministerin geführte Behörde ist grundsätzlich gegen Abschiebungen nach Afghanistan, da die Sicherheitslage als zu prekär eingeschätzt wird. Ausnahmen werden nur bei Straftätern und Gefährdern gemacht.

Zu denen dürfte Khan A. aber nicht zählen, da das Oberlandesgericht den für ein paar Monate selbst ernannten Taliban ja freigesprochen hat.

Ob sich der 22-Jährige – wie vor seiner Verhaftung – immer noch in Prüm aufhält und welche Auflagen er womöglich erfüllen muss, ist unklar. Auf Anfrage unserer Zeitung hüllte sich die zuständige Kreisverwaltung Bitburg-Prüm unter Verweis auf den Schutz des Persönlichkeitsrechts in Schweigen.

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