Gericht ordnet Therapie an Drogendealer in Bernkastel-Kues zu drei Jahren Haft verurteilt

Bernkastel-Kues/Sohren · Das Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt einen 36 Jahre alten Drogendealer zu drei Jahren Haft und ordnet eine Therapie an.

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Der Angeklagte kommt in Handschellen, und er verlässt den großen Saal des Amtsgerichts Bernkastel-Kues auch wieder so.

Dass er eine Strafe bekommt, die keine Bewährung zulässt, weiß er von Anfang an. Zu groß war alleine die Menge an Betäubungsmitteln (Haschisch, Marihuana, Amphetamin, Ecstasypillen) die bei dem im Hunsrück wohnenden 36-Jährigen bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden war.

Er hat sie offenbar für seinen Schwiegervater in spe aufbewahrt. Selbst gedealt hat er im Hunsrück und im Raum Traben-Trarbach aber auch, um seinen eigenen Drogenkonsum und seinen weiteren Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Staatsanwalt hatte nach der Hausdurchsuchung Untersuchungshaft angeordnet.

Der Prozess vor dem Schöffengericht mit Richter Stefan Rählmann an der Spitze läuft trotz der Hitze im Saal ganz entspannt ab. Verteidiger Sven Collett hat im Vorfeld das Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Falles gesucht und auch gefunden.

Auch das Gericht sei eingebunden worden, sagt Rählmann über den Ablauf der so genannten Verfahrensverständigung. Die Staatsanwaltschaft war informiert. „Von uns geht so ein Vorgang aber nicht aus“, sagt Susanne de Renet.

Richter Rählmann erläutert den Deal: Der Angeklagte legt ein Geständnis ab, der Vorwurf, auch eine Bande mit seinem Schwiegervater an der Spitze unterstützt zu haben, wird fallen gelassen. Es könne kein Vorsatz nachgewiesen werden, dass er einer Bande geholfen habe, sagt der Richter. Es müssen keine Zeugen gehört werden, und das Strafmaß wird sich zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten bewegen.

Und so geschieht es dann auch. Der Angeklagte gesteht und erzählt auch ein bisschen über sein Leben. Seit sechs Jahren konsumiert er Cannabis, vor vier Jahren kam auch noch Amphetamin dazu. Er lebt von Hartz IV und ist bereit eine Therapie zu machen.

Staatsanwältin Susanne de Renet kann es deshalb kurz machen. Der Angeklagte habe bei der Beschaffung von Drogen mitgewirkt, selbst gedealt, teilweise auch mit größeren Partien, und große Mengen bei sich deponiert. „Die ganze Wohnung war voll mit Betäubungsmitteln“, berichtet sie. Dafür sei eine Strafe von drei Jahren angemessen, sagt sie.

Verteidiger Sven Collet fasst sich noch kürzer. Er stimmt der Staatsanwältin zu und fordert eine Strafe von nicht mehr als drei Jahren.

Die verhängt das Schöffengericht dann auch und ordnet unter anderem auch eine Therapie und die Einziehung des Geldes, 6200 Euro, an, das der Angeklagte durch den Verkauf eingenommen hat. Dass der Angeklagte Teil eines kriminellen Apparats war, steht für Rählmann fest. „Sein Schwiegervater dreht am ganz großen Rad“, sagt er in der Urteilsbegründung. .Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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