Kurioser Fall vor Gericht Eifeler klagt nach Barbesuch auf Rückgabe von 5000 Euro
Bitburg · Ein Mann aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, der im Sommer eine Bar besucht hatte, möchte sein Geld zurück. Das ist Gegenstand eines Zivilprozesses am Mittwoch, 27. März, 9 Uhr, am Amtsgericht Bitburg.
Genauer gesagt verklagt er eine GmbH als Betreiberin einer Bar, in der es im Sommer 2018 nach seiner Ansicht zu missbräuchlichen EC-Kartenabbuchungen in Höhe von 5000 Euro gekommen sein soll.
Der Kläger behauptet, er habe einer unter dem Namen „Florentine“ aufgetretenen Dame einen Piccolo zum Preis von 40 Euro spendiert und diesen Betrag am elektronischen Terminal mittels EC-Karte und PIN bezahlt. Später habe er anhand seiner Kontoauszüge festgestellt, dass an diesem Tag und wenige Tage später bei einem zweiten Besuch jeweils zusätzlich 2000 Euro und weitere 500 Euro abgebucht worden seien. Dies sei ohne sein Wissen beziehungsweise Einverständnis erfolgt. Irgendwelche Leistungen hätten den Zahlungen nicht zugrunde gelegen, weshalb er Rückzahlung von 5000 Euro fordere.
Die Betreiberin der Bar indes beruft sich darauf, nach Mitteilung der an diesen Tagen in dem Bordellbetrieb tätigen Damen habe der Kläger persönlich Rechnungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen und Getränkekonsum per EC-Karte bezahlt.