Aus dem Archiv (September 2018) Eifelkreis schiebt auch Luxemburger ab

BITBURG · In der Statistik des Kreisjugendamts tauchen häufig Bürger aus dem Großherzogtum auf. Hohe Lebenshaltungskosten im Nachbarland treiben Menschen über die Grenze. Manche treibt es wieder zurück - aber nicht immer freiwillig.

 Gut gelaunt winkt die Familie am Grenzübergang bei Echternacherbrück den Autofahrern zu. Die Aufforderung „Bis bald!“ gilt aber nicht für die, die nach Luxemburg abgeschoben werden.

Gut gelaunt winkt die Familie am Grenzübergang bei Echternacherbrück den Autofahrern zu. Die Aufforderung „Bis bald!“ gilt aber nicht für die, die nach Luxemburg abgeschoben werden.

Foto: Uwe Hentschel

Als Jugendamtsleiter Josef Winandy in der Sitzung des Kreistags den Tätigkeitsbericht seiner Abteilung präsentiert, müssen einige Ratsmitglieder staunen: Von den 98 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Ende 2017 auf Anordnung des Jugendamts im Heim untergebracht waren, hatten 20 eine luxemburgische Staatsangehörigkeit.

Dass Bürger aus dem Großherzogtum in dieser Statistik grundsätzlich häufiger vertreten sind als Menschen anderer Nationalität ist nicht ungewöhnlich. Schließlich ist Luxemburg die mit Abstand am häufigsten vertretene ausländische Nation im Eifelkreis. Nach Angaben der Kreisverwaltung ist die Zahl der Luxemburger im Zeitraum 1990 bis 2016 von 280 auf 3030 gestiegen. Drei Prozent der im Eifelkreis lebenden Menschen haben also einen luxemburgischen Pass.

Was aus dieser Statistik nicht hervorgeht, sind die Gründe, warum es Menschen aus dem Nachbarland in die Eifel zieht. Vor allem die Wohnkosten sind auf deutscher Seite deutlich geringer. Was dafür sorgt, dass nicht nur gutverdienende Mittelschichtler das Großherzogtum verlassen, sondern vor allem sozialschwache Menschen. Und da laut Jugendamtsleiter Winandy neben Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen und erzieherischen Defiziten der Eltern auch Verwahrlosung und Mangelversorgung zu den Gründen für eine Heim- beziehungsweise Fremdunterbringung zählen, erklärt sich auch der hohe Anteil der Luxemburger in der Statistik. Alle anderen im Eifelkreis lebenden Nationen hingegen bewegen sich – soweit es sich dabei nicht um unbegleitete minderjährige Jugendliche handelt – nach Auskunft der Kreisverwaltung im Normalbereich.

Rund 1,2 Millionen Euro koste den Kreis allein die Heimunterbringung der luxemburgischen Kinder und Jugendlichen, wie Winandy erklärt. Und wie der Abteilungsleiter hinzufügt,  gebe es seitens des Großherzogtums bislang keine Kostenerstattung. Die Verwaltung sei diesbezüglich mit dem Nachbarland im Gespräch.

Luxemburger beschäftigen aber nicht nur die Mitarbeiter des Jugendamts, sondern auch die Ausländerbehörde. Es kommt nämlich durchaus vor, dass sie abgeschoben werden. Wie die Verwaltung auf Anfrage mitteilt, habe die Behörde in den vergangenen Jahren „bei insgesamt 16 Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt und aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Aufforderung zur Ausreise und Androhung der Abschiebung mit Anordnung des Sofortvollzugs) verfügt“.

Verlust des Freizügigkeitsrechts bedeutet, dass Voraussetzungen des für EU-Bürger geltenden Gesetzes (siehe Infobox) nicht erfüllt sind. Wobei die Kreisverwaltung klarstellt, dass der Aufenthalt eines EU-Bürgers nicht allein dadurch illegal werde, dass er die Freizügigkeitsvoraussetzungen wie Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel nicht erfülle. Bei jedem ausländischen EU-Bürger werde zunächst davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit habe.

„Erst wenn die Ausländerbehörde den Verlust dieses Freizügigkeitsrechts im Einzelfall festgestellt und eine Aufenthaltsbeendigung verfügt hat, die festgesetzte Ausreisefrist abgelaufen und eine Abschiebung möglich ist, wird der Aufenthalt des Unionsbürgers illegal“, so die Kreisverwaltung. Im Idealfall kehrt der Betroffene dann freiwillig nach Luxemburg zurück. Es gibt aber auch Fälle, in denen Betroffene der Aufforderung nicht nachkommen.

So sind laut Verwaltung bereits fünf Luxemburger (eine Familie und eine Einzelperson) ausgewiesen worden. „Die Aufenthaltsbeendigung erfolgte aufgrund des unangemessenen Bezugs von Sozialleistungen“, teilt die Behörde mit.

Was den Ablauf der Abschiebung betreffe, so werde dieser den luxemburgischen Behörden auf Grundlage eines bestehenden Übernahmeabkommens rechtzeitig mitgeteilt. „Die Vertreter der Behörden können den Betroffenen dann an einem vereinbarten Ort in Empfang nehmen“, erklärt die Kreisverwaltung. Eine erneute Einreise in den Eifelkreis wird dadurch natürlich nicht verhindert, ein erneutes Beantragen von Sozialleistungen allerdings schon. Und das nicht nur im Eifelkreis, sondern im gesamten Bundesgebiet.

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