Justiz Prozess: Sexarbeit aus Liebe? - 20-Jähriger in Trier vor Gericht

Trier · Ein 20-Jähriger steht vor Gericht, weil er eine Frau in Düsseldorf und Trier zur Prostitution gezwungen haben soll. Er sagt, sie habe es freiwillig getan – aufgrund ihrer Gefühle für ihn.

Ein 20-Jähriger steht vor Gericht, weil er eine Frau in Düsseldorf und Trier zur Prostitution gezwungen haben soll.
Foto: TV/Klaus Kimmling

Richter Günther Köhler sieht den Mann auf der Anklagebank eindringlich an und legt Nachdruck in seine Stimme. „Wenn Sie die Aussage verweigern, können Sie deshalb nicht härter bestraft werden“, sagt er. „Aber wenn Sie sich zum Tatvorwurf äußern wollen und diese Äußerung auf ein Geständnis hinauslaufen sollte, könnte das für Sie zum wesentlichen Strafmilderungsgrund werden. Und in Ihrem Fall wären das keine Monate, sondern Jahre.“

Der Angeklagte hört zu, ohne eine Miene zu verziehen. Er sieht aus wie ein Jugendlicher, der gerade erst die Schule abgeschlossen hat. Doch Staatsanwalt Matthias Juchem hat dem 20-Jährigen, der vorbestraft ist und bereits eine Haftstrafe hinter sich hat, gerade in der Verlesung der sehr umfangreichen Anklageschrift vorgeworfen, eine Frau mit Drohungen und Gewalt zur Prostitution gezwungen zu haben. Teile ihres Verdienstes habe sie an ihn abliefern müssen.

Das 27 Jahre alte Opfer sei obdachlos gewesen, als sich seine Wege im August 2017 mit denen des aus Troisdorf (Nordrhein-Westfalen) stammenden Angeklagten gekreuzt haben. Er habe die Frau in seiner Wohnung aufgenommen und sie dazu gezwungen, als Gegenleistung in Bordellen in Düsseldorf und Trier zu arbeiten – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das habe sie dann auch getan.

Der 20-Jährige wird nicht von einem, sondern von drei Rechtsanwälten vertreten. Zwei davon, die Pflichtverteidigerin und die erste von zwei Wahlverteidigerinnen, sind beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Trier am Montagmorgen dabei. „Wo ist der dritte Anwalt?“, will Richter Köhler wissen. „Der kommt heute nicht, erst später“, antwortet der Angeklagte. Warum der seit September 2017 in Untersuchungshaft sitzende Mann drei Anwälte hat, was diese bewirken sollen und aus welchen Mittel sie bezahlt werden, ist noch völlig unklar. Der Prozess wird noch  bis in den Mai hinein dauern, bisher sind drei weitere Verhandlungstage am 16. und 17. April sowie am 8. Mai angesetzt.

Der Hinweis des Richters auf die enorm strafmildernde Wirkung eines Geständnisses fruchtet nicht. Der Angeklagte signalisiert, er wolle gerne aussagen und sich sowohl zu seinem bisherigen Lebenslauf als auch zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern, aber ein Geständnis will er offensichtlich nicht anbieten. Seine Aussage: Er hat die Frau niemals gezwungen, als Sexarbeiterin zu arbeiten. Sie habe es freiwillig getan, und zwar aus Liebe zu ihm.

Noch ist offen, ob die Frau diese Darstellung bestätigt. Sie wird  an einem der kommenden Verhandlungstage aussagen. Der erste Tag ist reserviert für den 20-Jährigen und einen 21 Jahre alten Mitangeklagten, der nur eine Nebenrolle spielt als Fahrer und genereller Gehilfe.

Der Hauptangeklagte nimmt seit Jahren Drogen und gibt das auch offen zu. Beide, er selbst und das 27-jährige mutmaßliche Opfer, haben seiner Aussage nach immer wieder „was zusammen geraucht“. Und immer war das Geld knapp – er hat keinen Schulabschluss und keinen Job, und das Geld der öffentlichen Hand „hatte ich oft schon Mitte des Monats ausgegeben“. So habe es immer mal wieder Streit gegeben, auch wegen seiner Kontakte zu anderen Frauen. „Ich habe das nicht als Beziehung gesehen, sondern eher locker“, sagt der 20-Jährige vor Gericht. „Ich war auch nicht verliebt, sie aber wohl schon. Ich habe irgendwas an mir, so dass sich die Frauen immer gleich in mich verlieben.“

Und aus diesem Grund habe sie ihm schließlich im Sommer 2017 eröffnet, sie wolle „arbeiten gehen und Geld verdienen, damit wir versorgt sind und es gut haben“. Das sind seine Worte. Als sie ihn dann gebeten habe, sie zu einem Bordell nach Düsseldorf und später dann in ein weiteres Bordell nach Trier zu fahren, habe er das organisiert – über den Mitangeklagten, denn der Angeklagte selbst hat keinen Führerschein.

Richter Köhler, der die Verhandlung souverän und pragmatisch führt, lässt eine leichte Verwunderung erkennen. „Es muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass die Frau dort als Prostituierte arbeiten will. Hat Sie das denn nicht gestört? Haben Sie nicht versucht, es ihr auszureden?“ Der Angeklagte weist jede Verantwortung von sich. „Sie hat das freiwillig gemacht, es war ihre Entscheidung.“ Mit ihrem Verdienst habe sie seinen Drogenkonsum finanziert und den Kühlschrank gefüllt.

Auseinandersetzungen habe es gegeben, räumt er ein. Auch Schläge. „Aber nur im Effekt aus Ärger“, sagt er. Einmal habe sie ihm kein Geld zum Tanken geben wollen. „Es ging nie darum, dass ich Ihr ihr Geld wegnehmen wollte.“  Es gab aus seiner Sicht keinen Zwang, sie habe alles aus Liebe getan.

Der Prozess wird fortgesetzt am Montag, 16. April.

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