War die Rennstrecke zu billig? EU-Gericht verkündet Urteil zum Verkauf des Nürburgrings

Das EU-Gericht in Luxemburg verkündet an diesem Mittwoch (19. Juni) sein Urteil zum Verkauf des Nürburgrings vor fünf Jahren. Der Verein „Ja zum Nürburgring“ und das US-Unternehmen Nexovation hatten geklagt. Im Kern geht es um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel zu billig und mit illegalen Beihilfen verkauft worden ist.

EU-Gericht verkündet Urteil zum Verkauf des Nürburgrings
Foto: dpa/Jens Büttner

„Ja zum Nürburgring“ und „Nexovation“ klagen gegen die Europäische Kommission. Diese hatte 2014 den Verkauf des Nürburgrings an den Autozulieferer Capricorn für 77 Millionen Euro akzeptiert: Der Deal verstoße nicht gegen das Beihilferecht. Die Rennstrecke war bis dahin mit fast einer halben Milliarde Euro vom Land Rheinland-Pfalz subventioniert worden.

„Ja zum Nürburgring“ kritisiert jedoch, dass das Verkaufsverfahren intransparent, diskriminierend und unrechtmäßig gewesen sei. Der Verein unterlag seinerzeit als Kaufinteressent genauso wie Nexovation. Im Januar und April 2018 kam es jeweils zu mündlichen Verhandlungen vor dem Gericht der Europäischen Union. Capricorn-Chef Robertino Wild ist am legendären Nürburgring längst nicht mehr beteiligt, seine Mehrheitsanteile hat eine Holding um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin erworben.

Der Sprecher von „Ja zum Nürburgring“, Dieter Weidenbrück, hatte im April betont, sein Verein wolle den Ring nach wie vor kaufen und denke an eine Stiftung. Die mit Steuergeld geförderte Rennstrecke sollte noch mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, anstatt sich in den Händen eines gewinnorientierten Investors zu befinden. Der Anwalt von Nexovation, Matthias Nordmann, wollte vor dem Urteil keine Stellungnahme abgeben.

(dpa)
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