Tochter lebensgefährlich verletzt Familiendrama in Trier-Süd: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 63-Jährigen

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 63-jährigen Mann Anklage erhoben wegen versuchtem Mord an seiner Tochter. Der Mann hatte sich nach der Tat selbst töten wollen.

Familiendrama in Trier-Süd: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 63-Jährigen
Foto: TV/Klaus Kimmling

Der Mann hatte seine 35-jährige Tochter, die an einer schweren, unheilbaren Augenkrankheit erkrankt ist und zunehmend erblindete, zuletzt aufopferungsvoll gepflegt, so die Ermittler. Vor diesem Hintergrund habe der Vater beschlossen, dem Leiden der Tochter ein Ende zu setzen und sowohl ihr Leben als auch sein eigenes zu beenden.

Laut Ermittler habe der Mann seine Tochter am 21. Oktober 2018 von einem Klinikaufenthalt abgeholt und sie in die Wohnung in Trier-Süd gebracht. Hier habe er den Entschluss gefasst, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen. Er verletzte seine Tochter, die den Angriff nicht erwartet habe, mit Messerstichen lebensgefährlich und versuchte anschließend, sich selbst mit dem Messer zu töten. Die Tochter konnte sich trotz ihrer Verletzungen aus der Wohnung in den Flur des Mehrfamilienhauses schleppen, wo sie von Nachbarn aufgefunden wurde, die den Rettungsdienst alarmierten. Sowohl die Tochter als auch der Angeschuldigte überlebten ihre schweren Verletzungen.

Da der Messerangriff auf die Tochter nach den bisherigen Erkenntnissen völlig überraschend erfolgt sei, so dass sie keine Abwehrmöglichkeit gehabt haben dürfte, geht die Staatsanwaltschaft Trier von einer heimtückischen Begehungsweise aus. Sie hat daher Anklage wegen des hinreichenden Tatverdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner unmittelbar nach der Tat erfolgten Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft.

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