Bernkastel-Kues/Trier Gästebeitrag: Gericht weist Klage zurück

Bernkastel-Kues/Trier · In Bernkastel-Kues ist das Urteil gefallen, für Trier steht es allerdings noch aus.

Bernkastel-Kues/Trier: Gästebeitrag: Gericht weist Klage zurück
Foto: dpa/Swen Pförtner

Die Gästebeitragssatzung der Stadt Bernkastel-Kues und Höhe des Gästebeitrags (1,50 Euro pro Gast und Übernachtung) sind rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Es wies damit die Normenkontrollklage einer Hotelbesitzerin zurück. Sie hatte die Berechnung des Gästebeitrags durch die Verwaltung und die Haftung durch die Gastgeber bemängelt. Eine Normenkontrollklage dieser Art läuft auch in Trier.

Die Vorschriften der Gästebeitragssatzung seien mit höherrangigem Recht vereinbar, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Es gebe eine Pflicht der Beherbergungsbetriebe, die Beiträge einzuziehen und abzuliefern. Die gelte auch für die Regelung, dass die Gäste Meldevordrucke ausfüllen. Die Antragstellerin hatte gegen diese Vorgehensweise geklagt.

Die in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegte Höhe des Gästebeitrags sei ebenfalls nicht zu beanstanden, sagen die Richter. Der Beitrag von 1,50 Euro je Übernachtung beachte eine gesetzliche Vorgabe. Danach seinen die Beitrags­sätze so zu kalkulieren, dass das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwar­tende Aufkommen die in diesem Zeitraum zu er­wartenden beitragsfähigen Kosten der betreffenden öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen nicht übersteige.

Die Bettensteuer ist in Trier seit Beginn des Jahres fällig. Jeder Tourist und Besucher zahlt 3,5 Prozent seines Übernachtungspreises an die Stadt. Berechnet werden maximal sieben Übernachtungen. Nur der Privatbesucher muss zahlen, geschäftlich und beruflich Reisende sind von der Bettensteuer befreit. Die Stadtverwaltung rechnet mit Einnahmen in Höhe von 700 000 Euro pro Jahr.

Artur Friedrich, der Inhaber des Hotels Römischer Kaiser und des Altstadthotels direkt bei der Porta Nigra, hat die Bettensteuer von Anfang an kritisiert und beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Normenkontrollklage gegen die von der Stadt erhobene Beherbergungssteuer eingereicht. Über diese Klage hat das Gericht noch nicht entschieden. Eine Normenkontrollklage ist eine Prozessform, mit der Gesetze und Rechtsnormen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Eine solche Klage kippte 2012 den ersten Versuch einer Übernachtungssteuer in Trier. Das Bundesverwaltungsgericht sagte Nein, weil die Abgabe damals auch für beruflich Reisende gelten sollte.

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