Rauswurf Gastroverband Dehoga setzt Kritiker vor die Tür

Trier · Die Querelen beim rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga dauern an: Nach TV-Informationen hat der Gastroverband den Traben-Trarbacher Hotelier Matthias Ganter ausgeschlossen. Den Beschluss habe das neunköpfige Degoha-Präsidium einstimmig gefasst, hieß es aus Branchenkreisen.

 Matthias Ganter

Matthias Ganter

Foto: WILLY SPEICHER

Ganter kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, gegen den Beschluss Beschwerde einzureichen.

Mit dem Rauswurf des renommierten Traben-Trarbacher Hoteliers (Jugendstilhotel Bellevue, Moselschlösschen) erreichen die seit Monaten andauernden Querelen einen neuen Höhepunkt. Ganter ist Sprecher einer Gruppe von 20 Unternehmern, die den Dehoga-Landesverband verklagt haben, weil sie die vorzeitige Amtszeitverlängerung von Präsident Gereon Haumann bis zum Jahr 2029 für unwirksam halten (der TV berichtete mehrfach). Die Kläger argumentieren, dass dies der Satzung des Verbands widerspreche.

Der Mitte Dezember beim Landgericht Bad Kreuznach eingereichten Klage haben sich so namhafte Betriebe wie das Landhaus St. Urban, das Mertesdorfer Weingut Weis, das Hotel Molitorsmühle, das Weinromantikhotel Richtershof in Mülheim oder der Deutsche Hof in Trier angeschlossen. Sie wollen erreichen, dass die vorzeitige Amtszeitverlängerung Haumanns für nichtig erklärt wird.

Beim Hotel- und Gaststättenverband sieht man der Klage gelassen entgegen. Die Wahl sei „satzungsrechtlich einwandfrei und vom Verfahrensablauf ordnungsgemäß zustandegekommen“, sagte Dehoga-Geschäftsführerin Anna Roeren-Bergs unter Verweis auf Anwälte, die den Sachverhalt geprüft hätten. In Matthias Ganter sehen die Dehoga-Verantwortlichen offenbar einen der Hauptdrahtzieher der beim Landgericht Bad Kreuznach anhängigen Klage. Dem 57-Jährigen wird „verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten“ vorgeworfen. So habe der Hotelier etwa „bewusst wahrheitswidrige Behauptungen“ zu Honoraren des Präsidenten aufgestellt, um den Eindruck zu vermitteln, Gereon Haumann „bereichere sich durch rechtswidrige Methoden“, heißt es in der Ausschlussbegründung.

In einem Interview mit der Mainzer Allgemeinen hat sich Präsident Haumann inzwischen erstmals öffentlich zu den Einkünften aus seiner Verbandstätigkeit geäußert. Danach bekommt er eine monatliche Vergütung von 15 000 Euro sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 2950 Euro. Daneben erhalte er noch monatlich 5000 Euro als Geschäftsführer der Dehoga-Tochtergesellschaft Zentrum GmbH. Macht zusammen 275 400 Euro im Jahr. Der Mainzer Allgemeinen sagte der Dehoga-Präsident, dass von den Geldern noch Steuern, Sozialversicherung, Altersvorsorge und diverse andere Kosten abgingen.

Der Vorstand des für Matthias Ganter zuständigen Dehoga-Kreisverbands Bernkastel-Wittlich, der bei einem solchen Schritt angehört werden muss, hatte vor dem Rauswurf dem Vorhaben mehrheitlich widersprochen. Der Ausschluss sei unverhältnismäßig, heißt es in dem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben an den Landesverband, das auch die Frage aufwirft: „Was passiert mit dem nächsten Kritiker? Wo läuft das hin?“

Sollte Ganter – wie angekündigt –  Beschwerde gegen den Rauswurf einlegen, müsste laut Satzung der sogenannte Große Vorstand des Dehoga-Landesverbands über den Ausschluss entscheiden. Diesem Gremium gehören neben dem neunköpfigen Präsidium auch die Vorsitzenden der 32 Kreisverbände an.

Wann das Bad Kreuznacher Landgericht über die Klage der 20 Hoteliers entscheidet, ist noch offen. Nach der angeblich vorliegenden Klageerwiderung des Gastroverbands liegt der Ball jetzt zunächst wieder bei den Klägern.  Danach könnte das Gericht über einen Verhandlungstermin entscheiden.

Die übrigen 19 Kläger brauchen indes offenbar keine Bestrafung durch den Landesverband zu fürchten. Wenn ein Mitglied eine Entscheidung gerichtlich überprüfen lasse, werde dies nicht sanktioniert, sagte Dehoga-Geschäftsführtrin Anna Roeren-Bergs unserer Zeitung.

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