SGD-Beurteilung des Trierer Flächennutzungsplans Gegner des Baugebiets Brubacher Hof sehen sich bestätigt

Trier · Mit deutlichen Hinweisen an die Stadtverwaltung hat die obere  Planungsbehörde SGD Nord dem Flächennutzungsplan Trier 2030 zugestimmt. Der Protest gegen das Baugebiet geht damit in eine neue Runde.

 Projekt Brubacher Hof

Projekt Brubacher Hof

Foto: TV/Schramm, Johannes

Die Gegner des umstrittenen Baugebiets Brubacher Hof sehen sich in ihren Argumenten bestätigt. „Die SGD Nord hat lediglich geprüft, ob das Planverfahren für den Flächennutzungsplan korrekt abgelaufen ist“, sagt Ingo Hennen, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative Rettet Brubach. „In den Hinweisen der Behörde an die Stadt, im weiteren Planverfahren die Belange der Landwirte, der Umwelt und des Verkehrs zu berücksichtigen, erkennen wir aber unsere Argumente.“ Der Eigentümer der Gaststätte und Pferdepension Brubacher Hof ist von dem geplanten Neubaugebiet unmittelbar betroffen und hat eine Normenkontrollklage gegen die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für dieses Projekt angestrengt. Derzeit sei sein Anwalt dabei, die notwendigen Unterlagen zu sichten.

Mit dem positiven FNP-Bescheid der Aufsichtsbehörde ist aber auch die Stadtverwaltung zufrieden. Baudezernent Andreas Ludwig: „Wir begrüßen diese Entscheidung. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans ist ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg. Es ist die Bestätigung unserer Arbeit am Flächennutzungsplan, die das Rathaus und den Stadtrat über viele Jahre hinweg beschäftigt hat und bei der sich die Bürgerinnen und Bürger in vielen intensiven und guten Diskussionen eingebracht haben. Der Flächennutzungsplan macht Trier fit für die Zukunft, denn er ist der Orientierungsrahmen für die Weiter­entwicklung der Stadt bei den wichtigen Zukunftsthemen wie Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung, Gewerbe- und Industrie-Entwicklung, Naturschutz und natürlich auch bei der Verkehrsinfrastruktur.“

 Bis der Flächennutzungsplan Trier 2030 in Kraft tritt, werden nach Einschätzung der Verwaltung noch etwa vier Wochen vergehen. Denn dafür muss der Plan öffentlich bekannt gemacht werden. Anschließend dient der FNP bei allen konkreten Bauleitplanungen – also zum Beispiel Bebauungsplänen – als verbindliche Richtschnur (siehe Info).

 Wie aber reagiert die Stadt auf die deutlichen Hinweisen der SGD zu zukünftigen Bebauungsplänen, insbesondere für das Projekt Brubacher Hof? „Die Hinweise kamen für uns nicht überraschend, da unsere Fachämter im ständigen engen Kontakt mit der Behörde standen“, versichert Baudezernent Andreas Ludwig. „Im Grunde hat die SGD in vielen Punkten Bezug genommen auf Beschlüsse, die der Stadtrat so schon als Auftrag an die Verwaltung beim weiteren Vorgehen formuliert hat. Die Umsetzung dieser Stadtratsbeschlüsse ist selbstverständlich Richtschnur bei der weiteren Arbeit an der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Brubacher Hof.“

Anne Modrow, Vorsitzende der BI Rettet Brubach, hat diese Argumentation erwartet. „Es wäre schön, wenn es auch eine Kontrollbehörde gäbe, die kontrolliert, ob die Stadt ihre Versprechen einhält“, bedauert die Schulleiterin.

 Weil das geplante Neubaugebiet an das FFH-Schutzgebiet Mattheiser Wald grenzt, haben sich auch die Naturschutzverbände vehement dagegen ausgesprochen. Ob der Naturschutzbund Rheinland-Pfalz aber nun tatsächlich – wie bislang angedeutet – gegen den Flächennutzungsplan klagt, um damit auch das Neubaugebiet zu verhindern, war am Donnerstag nicht klar. Eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Für die Entwicklungsmaßnahme Brubacher Hof sucht die Stadt Trier nun europaweit nach einem Träger. Nach Einschätzung der Verwaltung kann die Suche und Vergabe bis zu einem Jahr dauern.

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