Justiz Geht in Bordellen in Trier, Trierweiler und Prüm das Rotlicht aus?

Trier · Der Chef dreier Clubs in Trier, Trierweiler und Prüm darf diese Häuser mangels Zuverlässigkeit nicht weiter betreiben. Trotz eines Gerichtsbeschlusses gibt es aber noch einen möglichen Ausweg für den Fortbestand der Etablissements.

 Wie es im Club Pearls in Trier-Nord weitergeht, ist derzeit offen.

Wie es im Club Pearls in Trier-Nord weitergeht, ist derzeit offen.

Foto: Benedikt Laubert

Die Optionen für den bisherigen Chef der Clubs Pearls (Trier-Nord), Elen (Trierweiler) und Envie (Prüm) werden weniger. Seit Ende Mai 2018 sitzt der 47-Jährige in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. In diesem Zusammenhang hat der Rotlicht-Boss auch Insolvenzantrag gestellt. Und nun bestätigt das Oberverwaltungsgericht Koblenz auch noch die Stadt Trier darin, ihm die Eignung für den Betrieb von Bordellen abzusprechen und die sofortige Schließung der Clubs zu verfügen.

Die Ausgangslage Nach dem Prostituiertenschutzgesetz müssen Bordelle und ihre Betreiber eine Reihe bestimmter Voraussetzungen erfüllen, von baulichen Vorschriften bis zu Verhaltensregeln wie einer Kondompflicht. Der Betreiber muss eine „zuverlässige“ Person sein. Genau das spricht die Trierer Stadtverwaltung dem 47-Jährigen unter anderem mit Verweis auf das laufende Strafverfahren ab.

Die erste Instanz Der Rotlicht-Boss wehrte sich gegen das Vorgehen der Stadt und zog vors Verwaltungsgericht Trier. Sein Ziel: vorläufiger Rechtsschutz, so dass der Betrieb erst einmal gesichert wäre. Das Gericht lehnte diesen Schutz jedoch ab und gab stattdessen der Stadtverwaltung recht. Der Betreiber selbst sei wegen „gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz“ rechtskräftig verurteilt worden, stellte das Gericht fest. Derzeit befinde er sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren anhängig wegen des Verdachts verschiedener Straftaten, unter anderem Betrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz. Außerdem soll er bei einem seiner Prostitutionsbetriebe die gesetzlich vorgeschriebene Kondom­pflicht mehrfach missachtet und sogar für sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom geworben haben.

Die Stellvertretung Der Clubchef hatte bei der Stadt Trier auch beantragt, zur Leitung des Club Pearls eine Stellvertreterin für sich benennen zu dürfen, um so den Vorwurf mangelnder Zuverlässigkeit zu umgehen. Auch dies lehnte das Verwaltungsgericht ab: Mangels eigener Zuverlässigkeit habe er keinen Anspruch auf eine Stellvertretungserlaubnis, auch wenn die als Stellvertretung vorgesehene Person ihrerseits zuverlässig sei. Gegen diese Entscheidung legte der Clubchef Beschwerde ein.

Die zweite Instanz Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz lehnte die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht habe „ausführlich und überzeugend begründet“, warum der Antragsteller unzuverlässig für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sei, teilte das OVG am Freitag mit. Für eine Stellvertretererlaubnis wiederum müsse nicht nur der Stellvertreter zuverlässig sein, sondern auch der Betreiber selbst.

Die Folgen Der Beschluss des OVG in einem sogenannten Eilrechtschutzverfahren bedeutet nicht automatisch, dass die drei betroffenen Clubs nun direkt geschlossen werden müssen. Der Betreiber könnte die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten und dabei auf einen für ihn besseren Ausgang hoffen. Das jedoch ist zumindest ungewiss. Michael Schmitz, Pressesprecher der Stadt Trier: „Wir haben dem Betreiber eine Frist bis Dienstag, 19. März, gesetzt, sich zu seinem weiteren Vorgehen zu äußern.“ Andreas Ammer, Trierer Rechtsanwalt des 47-Jährigen, will sich zunächst mit seinem Mandanten beraten. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jörg A. Wunderlich aus Trier war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Der mögliche Ausweg Laut Stadtverwaltung hat sich vor zwei Wochen ein Antragsteller gemeldet, der (mit Zustimmung des bisherigen Clubchefs) den Betrieb der drei Bordelle komplett übernehmen will. „Dieser Antrag auf Betriebserlaubnis wird geprüft. Auch dabei geht es wieder um die Zuverlässigkeit“, sagt Michael Schmitz. Für die Clubs, die insgesamt 31 angestellten Mitarbeiter und die dort freiberuflich tätigen Prostituierten könnte es also doch noch länger weitergehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort