Streit wegen Lärm in Bitburg Gericht verhandelt über Sperrzeit für Bitburger Bierhaus

TRIER/BITBURG · Des einen Freud, des anderen Leid. Wenn nachts noch im Biergarten gefeiert wird, kann das für die Anwohner schon mal stören. In Bitburg gab es deshalb Streit. Nun beschäftigt sich das Trierer Verwaltungsgericht mit der Frage, ob das Brauhaus am Spittel seine Außengastronomie bis 23 Uhr betreiben darf.

 Sonne, Sommer, Bitburger! Am Spittel lädt das neue Bitburger Bierhaus zum Genießen ein. Insgesamt verfügt das Bierhaus über 200 Sitzplätze, davon 120 unter freiem Himmel. Foto: Markus Angel

Sonne, Sommer, Bitburger! Am Spittel lädt das neue Bitburger Bierhaus zum Genießen ein. Insgesamt verfügt das Bierhaus über 200 Sitzplätze, davon 120 unter freiem Himmel. Foto: Markus Angel

Foto: TV/Markus Angel

Kläger des Verfahrens, das heute vor dem Verwaltungsgericht beginnt, ist ein Anwohner, nach dessen Auffassung von der Außengastronomie ein ruhestörender Lärm ausgeht, der den festgesetzten Lärmgrenzwert von 45 Dezibel überschreitet. Der Anwohner hat deshalb gefordert, die Sperrzeit auf 22 Uhr festzulegen.

Dafür zuständig wäre die Stadt Bitburg, die sich aber weigert, weswegen der Anwohner gegen die Stadt klagt. Die Stadt begründet ihre Haltung laut Gericht damit, dass zwar der Anwohnerschutz zu berücksichtigen sei, es aber gleichzeitig den Bürgern ermöglicht werden solle, sich in den Sommermonaten abends bis 23 Uhr im Außenbereich aufzuhalten. Zudem sei der Stadt daran gelegen, das neu gestaltete Areal auch mit Leben füllen.

Ob die Richter das ähnlich sehen, wird das Verfahren zeigen. Sowohl die Stadtverwaltung als auch der Anwohner wollten sich zu der Angelegenheit im Vorfeld der Verhandlung nicht äußern.

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