Justiz Aufatmen trotz Niederlage im Güllestreit

Gerolstein/Trier · Das Verwaltungsgericht hat die Klage zweier Gerolsteiner gegen die Erweiterung des Reginenhofs mit 600 Tieren abgewiesen – weil die Frist verstrichen ist. Dennoch blicken sie hoffnungsvoll in die Zukunft.

 Der Reginenhof in Gerolstein mit 600 Stück Vieh, der in Nachbarschaft zum Gerolsteiner Brunnen liegt, stellt auf ökologische Bewirtschaftung um und halbiert seinen Viehbestand. Das bedeutet auch: weniger Gülle.

Der Reginenhof in Gerolstein mit 600 Stück Vieh, der in Nachbarschaft zum Gerolsteiner Brunnen liegt, stellt auf ökologische Bewirtschaftung um und halbiert seinen Viehbestand. Das bedeutet auch: weniger Gülle.

Foto: TV/Mario Hübner

Die Erweiterung des Reginenhofs am nördlichen Stadtrand von Gerolstein stinkt den Anwohnern schon lange. Wo zunächst nur ein paar Dutzend Tiere lebten, waren es fortan bis zu 600 Rinder. Und die produzieren sehr viel Gülle, die gesammelt und auf die umliegenden Felder aufgebracht wird. Steht der Wind dann ungünstig, stinkt es erbärmlich im nur knapp 500 Meter entfernten Neubaugebiet Gerolstein-Nord. Feierabend auf der Terrasse, ein Grillabend mit Nachbarn, Wäsche draußen auf der Leine aufhängen oder nur mal eben die Fenster zum Lüften öffnen – das ist dann alles nicht machbar. Und dagegen begehren etliche Anwohner seit Jahren auf. Es gab Proteste, eine Unterschriftenliste, Krisentreffen. Und es gab auch bauliche Nachbesserungen von Landwirt Rien Rommes, um das Problem zu minimieren. (der TV berichtete mehrmals). Doch so richtig froh waren die Anwohner noch immer nicht.

Zwei von ihnen, Karl-Heinz Wagner und Hubert Böffgen, haben daraufhin geklagt. Nicht gegen den Landwirt selbst, sondern gegen die Verbandsgemeinde Gerolstein, die die Erweiterung im März 2012 genehmigt hat. Nach etwa einjähriger Bauzeit, bei der weithin sichtbare Kräne im Einsatz waren, ein großer Boxenlaufstall, eine Strohlagerhalle und ein mächtiger Güllebehälter gebaut und immens Erde (rund 40000 Kubikmeter) bewegt und teilweise mit Hunderten LKW-Touren abtransportiert worden sind, wurde das Bauvorhaben fertiggestellt.

Bereits im August 2014 sammelten die Anwohner Unterschriften wegen der starken Geruchsbelästigung. Und am 19. November 2015 klagte Anwohner Karl-Heinz Wagner gegen die erteilte Baugenehmigung. Viel zu spät, urteilten nun die Richter der 5. Kammer des Verwaltunsgsgerichts Trier, denn die Ein-Jahres-Frist sei überschritten. Damit bestätigten sie die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses in Daun, der im April 2017 zum gleichen Ergebnis gekommen war.

Im Urteil heißt es: „Die Klage ist … unzulässig und muss daher der Abweisung unterliegen… da das Widerspruchsrecht des Klägers als verwirkt anzusehen ist.“ In ihrer Begründungen führen die Richter aus, dass die Baugenehmigung im März 2012 erteilt worden sei und in der Folge dort umfangreiche Bauarbeiten stattgefunden hätten. „Dem Kläger hätten sich vor allem nach dem Aufstellen mehrerer Baukräne und aufgrund des durch Baufahrzeuge vorgenommenen Abtransports von Erdmasse während einer über einem Jahr andauernden Bauphase aufdrängen müssen, dass der Landwirt baugenehmigungspflichtige Arbeiten durchführt und möglicherweise eine Baugenehmigung erteilt ist.“ Schließlich liege das Grundstück des Klägers nur etwa 450 Meter von dem Bauernhof entfernt. Zudem verweisen die Richter darauf, dass der Kläger sogar nach der Fertigstellung des Bauvorhabens im September 2013 noch mehr als zwei Jahre habe verstreichen lassen, bis er im November 2015 schließlich Widerspruch erhoben hat.

Der Einwand des Klägers, er habe erst im Frühjahr 2015 von dem Bauvorhaben erfahren, überzeugten das Gericht ebenso wenig wie dessen Behauptung, die Geruchsbelästigungen seien erst zu diesem Zeitpunkt unerträglich geworden. Vielmehr verwiesen die Richter darauf, dass der Kläger bereits im August 2014 per Unterschriftensammlung protestiert hat.

Die Frist ist nach Ansicht der Richter auch dann verstrichen, wenn nicht vom Start der Bauarbeiten, sondern erst vom Zeitpunkt der Unterschriftensammlung ausgegangen wird. Die Einjahresfrist wäre dann im August 2015 verstrichen, seinen Widerspruch hat der Kläger aber erst am 19. November 2015 eingereicht.

Der unterlegene Kläger Karl-Heinz Wagner sagt zu dem Urteil: „Wenn es so ist, ist es so. Wir akzeptieren das zunächst mal so. Ob wir einen Antrag auf Berufung stellen werden, werden wir erst noch mit unserem Anwalt besprechen.“ Auf die Frage, welche Rolle die aktuelle Entwicklung auf dem Reginenhof seine Entscheidung beeinflusse, sagte Wagner: „Wir erhoffen uns natürlich alle, dass sich die Situation für uns verbessern wird, und wir gehen eigentlich auch davon aus, aber bis jetzt sind das alles nur Lippenbekenntnisse, die wir dem TV entnommen haben. jetzt warten wir mal ob, ob er es auch wirklich tut.“

Denn inzwischen hat sich der niederländische Besitzer des Reginenhofs, Landwirt Rien Romme, dazu entschlossen, seinen Viehbestand deutlich zu verkleinern und den Betrieb komplett auf Bio-Landwirtschaft umzustellen – mit finanzieller Unterstützung des benachbarten Gerolsteiner Brunnens. Der erhofft sich dadurch weniger Nitratbelastung für die Böden ringsum, die allesamt im Kerneinzugsgebiet der hauseigenen Mineralwasserquellen liegen (der TV berichtete).

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