Kriminalität Amphetaminhändler gibt klein bei

Morbach/Bernkastel-Kues · Das Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt einen Morbacher zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Der Mann war nicht einschlägig vorbestraft.

  Proben mit Amphetamin stehen  im Landeskriminalamt (LKA) in Mainz auf einem Labortisch. Der Stoff gilt als harte Droge.

 Proben mit Amphetamin stehen  im Landeskriminalamt (LKA) in Mainz auf einem Labortisch. Der Stoff gilt als harte Droge.

Foto: picture alliance / dpa/Fredrik Von Erichsen

Wie groß ist die Drogenszene in der Region? Zumindest nicht klein und unbedeutend. Wenn ein Drogenhändler berichtet, dass er in Idar-Oberstein 100 Gramm Amphetamin  gekauft hat und auf dem Tisch insgesamt fünf bis sechs Kilogramm an Betäubungsmitteln lagen, dürfte das so sein. Der Mann, der darüber vor dem Schöffengericht in Bernkastel-Kues berichtet, ist nicht angeklagt. Das hat er bereits hinter sich. Er sagt als Zeuge im Prozess gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Morbach aus. Der soll sich, so die Anklage, zwischen Oktober 2016 und Ende Januar 2017 mehrfach bei dem Zeugen Amphetamin besorgt haben,  teils zum Eigenverbrauch, teils, um damit Handel zu betreiben. Mehrere hundert Gramm soll er zum Preis von sechs bis sieben Euro pro Gramm bezogen haben.

Der Angeklagte gibt anfangs nur zu, kleinere Mengen gekauft zu haben ­‑ und auch vorrangig nur zum Eigenbedarf. Das glauben ihm Staatsanwalt Volker Anton, Richter Stefan Rählmann und seine beiden Schöffen aber nicht. Das sei zu viel Stoff für die kurze  Zeit, sagen sie.

Der Zeuge sagt dann auch aus, dass er dem Angeklagten einmal 100 Gramm und mehrere Mal jeweils 20 bis 50 Gramm Amphetamine verkauft hat. Ob der Mann damit gehandelt habe, könne er aber nicht sagen. Zeuge und Angeklagter räumen ein, selbst Konsument zu sein beziehungsweise gewesen zu sein. Der Morbacher sagt, dass diese Phase bei ihm zehn Jahre dauerte. Er habe aber mittlerweile von sich aus  den Weg zur Drogenberatung gefunden und sei auch bereit, eine stationäre  Therapie zu machen.

„Das kann so hingehen“, räumt er ein,  nachdem der Zeuge seine Mengenangaben gemacht hat. Mit dem Verkauf habe er seinen eigenen Konsum finanziert.

Der Mann ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat 2016 lediglich eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgebrummt bekommen. Dazu kommt sein Geständnis. Er habe auch eine feste Arbeitsstelle, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Sozialprognose sei günstig. Zwei Jahre mit Bewährung seien eine angemessene Strafe. Volker Anton betont aber auch, dass es sich um harte Drogen handelte.

„Es gab Krach zu Hause. Seine Lebensgefährtin hat ihm die Pistole auf die Brust gesetzt“, sagt  Verteidigerin Susanne Hardt. Das habe ihren Mandanten wohl zum Umdenken bewogen. Sie plädiert ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe. Die spricht das Schöffengericht dann auch aus. Es bleibt mit einem Jahr und acht Monaten unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Angeklagte nimmt das Urteil an. Auch der Staatsanwalt legt keine Rechtsmittel ein. Damit ist das Urteil, das auch eine Geldstrafe von 1000 Euro und ein  Drogenscreening beinhaltet, rechtskräftig.

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