Kommunalpolitik Sondersatzung in Bitburg: Handwerker werden zur Kasse gebeten

Bitburg · Handwerker, die in der Bitburger Fußgängerzone auf Montage sind, müssen 35 Euro fürs Parken zahlen. Das will die Freie Bürgerliste ändern.

Ist das ernst? Ja, zunächst mal schon. Die neue Sondernutzungssatzung der Stadt Bitburg ist seit Jahreswechsel in Kraft. Die hat der Stadtrat Ende vergangenen Jahres beschlossen – aber offenbar ohne zu ahnen, welche Folgen das im Detail haben kann. Denn ein kleiner Passus macht für Handwerker einen großen Unterschied.

 Marco Heinzkill von der Firma Willi Jutz setzt neue Fenster in einem Haus in der Fußgängerzone ein. Auch er braucht eine Sondergenehmigung, um mit seinem Montagewagen dort zu parken.

Marco Heinzkill von der Firma Willi Jutz setzt neue Fenster in einem Haus in der Fußgängerzone ein. Auch er braucht eine Sondergenehmigung, um mit seinem Montagewagen dort zu parken.

Foto: TV/Dagmar Schommer

Für die ist es mit der Satzung nämlich komplizierter und teurer geworden, falls sie bei einem Kunden in der Fußgängerzone was zu erledigen haben. Ob Rohrbruch, Heizungsdefekt oder die Montage neuer Fenster und Möbel: Unter 35 Euro läuft nichts mehr.

 Enge Gasse, aber ohne Montagewagen geht es nicht: Marco Heinzkill von der Firma Fensterbau Willi Jutz fände es gut, wenn die Stadt ihre Sondersatzung noch mal nachbessert.

Enge Gasse, aber ohne Montagewagen geht es nicht: Marco Heinzkill von der Firma Fensterbau Willi Jutz fände es gut, wenn die Stadt ihre Sondersatzung noch mal nachbessert.

Foto: TV/Dagmar Schommer

„Tolle Wurst, dachte ich mir“, sagt Hermann-Josef Jutz von der Heizungsbaufirma Zils. Da hatte er gerade erfahren, dass er eine Sondergenehmigung braucht. „Vorher“, erzählt der Handwerker, „hat man einfach bei der Stadtverwaltung angerufen und gesagt, dass man einen Auftrag in der Fußgängerzone hat.“ Die Handwerker hätten angeben müssen, an welchem Haus sie parken, Kennzeichen durchgegeben, das war’s. „Lief immer problemlos“, sagt Jutz. Nun hat sich die Sache geändert.

 So sieht sie aus, die Sondergenehmigung, die Handwerker in der Fußgängerzone in Bitburg brauchen.

So sieht sie aus, die Sondergenehmigung, die Handwerker in der Fußgängerzone in Bitburg brauchen.

Foto: TV/Dagmar Schommer

Jetzt müssen alle, die öffentliche Verkehrsflächen belegen wollen, zwei Wochen vorher eine Sondergenehmigung beantragen. Während Werbemaßnahmen, das Einrichten einer Großbaustelle oder die Eröffnung einer Außengastronomie planbar sind, sind das Rohrbrüche nie. Abgesehen von dieser Schwierigkeit, kostet eine Sondergenehmigung, die eigentlich pro belegten Quadratmeter vergeben wird, immer mindestens 35 Euro pro Woche. Aber das hilft den Handwerkern kaum: „Der Wagen wird ja anderenorts nach Abschluss des Auftrags wieder gebraucht“, sagt Jutz. Er hat seine Ausnahmegenehmigung beantragt und bekommen – am Folgetag zunächst eine „vorläufige Genehmigung“, dann die amtliche mit Brief und Siegel der Stadt. Er findet: „Das Ganze wurde nicht zu Ende gedacht.“ Und er ist nicht der Einzige, der das so sieht.

 Irgendeine Firma hat irgendwo immer was zu tun - und muss auf öffentlichen Verkehrsflächen parken. Hier die Firma Zils - mit Nachweis der Sondergenehmigung hinter der Scheibe.

Irgendeine Firma hat irgendwo immer was zu tun - und muss auf öffentlichen Verkehrsflächen parken. Hier die Firma Zils - mit Nachweis der Sondergenehmigung hinter der Scheibe.

Foto: TV/Dagmar Schommer

Auch Erik Niederprüm von der gleichnamigen Bitburger Schreinerei hat schon Bekanntschaft mit der neuen Sondernutzungssatzung gemacht. Sein Vater, Senior-Chef Wolfgang Niederprüm, findet: „Man müsste doch schon unterscheiden, ob da ein Kran, ein Container oder Bauwagen tageweise abgestellt wird oder ob ein Handwerker da was ausliefert oder richtet und dafür sein Handwerkszeug braucht.“

Und was die 14 Tage angeht, die die Genehmigung im Voraus zu beantragen ist, wird die Sache natürlich schwer, wenn es um unvorhersehbare Schäden geht. „Sollen wir uns jetzt auch noch als Hellseher betätigen, hat mit ein recht aufgebrachter Handwerker gefragt“, sagt Stadtratsmitglied Manfred Böttel: „Der wollte wissen, wie wir so einen Unsinn nur beschließen können.“ Böttel, Fraktions-Chef der Freien Bürgerliste, räumt ein, das ihm nicht klar gewesen wäre, welche konkreten Auswirkungen diese Satzung hat: „Und ich glaube, so geht es wohl allen im Rat.“

Böttel kritisiert, dass die Verwaltung auf diese, seiner Meinung nach, gravierende Änderung für Handwerker nicht explizit hingewiesen hat: „Das stand nirgendwo in den Vorbemerkungen. Ich dachte, es geht um Container und Baukräne, Mülltonnen und Werbestopper.“ Natürlich habe er sich die komplette Satzung durchgelesen: „Aber wer leitet von diesen Sätzen ab, dass da auch Handwerker von betroffen sind, die was ausliefern oder einbauen?“ Im Kern, so hat es Böttel verstanden, geht es in Abschnitt 4 (siehe Info) um Groß-Baustellen, die für längere Zeit eingerichtet werden.

Natürlich gilt die Satzung nicht nur in der Fußgängerzone, sondern im gesamten Gebiet der Stadt. Aber während Handwerker anderenorts eine Garageneinfahrt, einen Hof oder eine Parkbucht finden, wo sie sich hinstellen können, wird das in der Fußgängerzone halt eng. Und wer mit schwerem Gerät unterwegs ist, dem nützt es auch nicht, dass es 100 Meter weiter vielleicht eine Möglichkeit zum Parken gibt, ohne auf öffentliche Verkehrsflächen auszuweichen.

Für Böttel ist das Ganze ein Schildbürgerstreich: „Hier hat Till Eulenspiegel zugeschlagen.“ Er hat mit seiner FBL-Fraktion beantragt, den entsprechenden Passus in der Satzung so schnell wie möglich zu ändern.

Bürgermeister Joachim Kandels sagt: „Wir werden das in der nächsten Stadtratssitzung am 1. März beraten.“ Und: Er werde eine Änderung der Sondersatzung „sehr wohlwollend“ begleiten.

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