Justiz Keine Waffenerlaubnis für Konzer Rocker?

Trier · Clubmitglieder wehren sich gegen Behördenerlass.

  Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht in einem Raum eines  Landgerichtes neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht in einem Raum eines Landgerichtes neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Darf einem Sportschützen die waffenrechtliche Erlaubnis mit der Begründung entzogen werden, dass er Mitglied in einer kriminellen Rockergruppierung ist? Mit dieser Frage muss sich demnächst das Oberverwaltungsgericht in Koblenz befassen. Geklagt haben unter anderem zwei Mitglieder des auch in Konz ansässigen Rockerclubs Gremium MC.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hatte dem Sportschützen und einem anderen MC-Mitglied die Erlaubnis mit der Begründung entzogen, dass sie bei „szenetypischen Rivalitäten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ Gewalt anwenden könnten.

Die beiden Männer seien bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, sagte der zuständige Bereichsleiter, Stephan Schmitz-Wenzel, auf Anfrage unserer Zeitung. Für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis reiche die Zugehörigkeit zu einer Rockergruppierung wie dem Gremium MC, den Hells Angels oder den Bandidos bereits aus.

Das Trierer Verwaltungsgericht segnete die Entscheidung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in erster Instanz ab. Kurios: In einem ähnlich gelagerten Fall im Rhein-Pfalz-Kreis gab das dortige Verwaltungsgericht Neustadt der Klage statt. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht verhandelt nun die Berufungen gegen das Neustädter und das Trierer Urteil zusammen. Ursprünglich war die Verhandlung für den heutigen Donnerstag angesetzt, doch der Termin wurde kurzfristig aufgehoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Rechtsanwalt Joachim Streitberger, der die beiden Konzer MC-Mitglieder vertritt, sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass der hiesige Gremium-Ableger harmlos sei. Seine beiden Klienten hätten weder eine Vorstrafe noch einen Punkt in Flensburg. Wenn man ihnen jetzt die Waffenerlaubnis entziehe, käme dies einer Sippenhaft gleich.

Hintergrund für das restriktive Vorgehen der rheinland-pfälzischen Behörden dürfte unter anderem ein zwei Jahre altes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein. Die Leipziger Richter entschieden seinerzeit im Fall mehrerer Rocker des Clubs Bandidos, dass ihnen die bayerischen Behörden die Waffenerlaubnis entziehen durften.

Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Durch die Strukturen der Rocker könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Gruppierungen hineingezogen werden, argumentierten die Leipziger Richter. Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder anderen überlassen würden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte nun wie ein Damoklesschwert über den beiden rheinland-pfälzischen Verfahren hängen.

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