Krankenhaus Zell 26 Kündigungen — und die Sorgen der verbleibenden Mitarbeiter bleiben

Zell · Das Krankenhaus Zell (Klinikum Mittelmosel) bleibt vorerst — allerdings mit weniger Personal und einem reduzierten Leistungsangebot. Die Auswahl eines möglichen Käufers hat begonnen.

 Am 10. März demonstrierten viele Menschen für den Erhalt des Krankenhauses und der Arbeitsplätze. 26 Mitarbeitern wird nun gekündigt.

Am 10. März demonstrierten viele Menschen für den Erhalt des Krankenhauses und der Arbeitsplätze. 26 Mitarbeitern wird nun gekündigt.

Foto: TV/Winfried Simon

Wie der Träger des Klinikums Mittelmosel Zell, die Katharina Kasper ViaSalus GmbH in Dernbach, mitteilt, werden am Klinikum in Zell 26 Mitarbeiter (entspricht 17,6 Vollzeitkräfte) entlassen. Nach Angaben des Trägers sind bislang in Zell 288 Menschen beschäftigt.

Auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds teilt die von dem Unternehmen eigens für die Pressearbeit beauftragte PR-Agentur mit, dass „auf absehbare Zeit“ keine weiteren Entlassungen vorgesehen seien.

Die Kündigungen betreffen alle Abteilungen des Klinikums. Zuvor hatte ein Termin von ViaSalus, Gesundheitsministerium Mainz und den Krankenkassen stattgefunden, um ein Zukunftskonzept zu entwickeln. Dieses sieht vor, dass sich das Klinikum künftig „in seinem Leistungsspektrum fokussiert“. Auf Nachfrage des TV lässt ViaSalus mitteilen, dass in Zell zukünftig nur noch die medizinischen Fachabteilungen Chirurgie und Innere Medizin erhalten bleiben. Auch das Notfallzentrum, das rund um die Uhr einsatzbereit ist, soll bleiben. Bislang hat das Krankenhaus noch die Fachabteilungen Anästhesie, Intensiv- und Palliativmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin und Augenheilkunde.

Nach TV-Informationen soll auch der Chefarzt der Inneren Medizin, Professor Thorsten Reffelmann, spezialisiert auf Kardiologie und Intensivmedizin, entlassen worden sein. Das wurde heute am späten Nachmittag bekannt.

ViaSalus-Geschäftsführer Reinhard Wichels betont: „Wir müssen weit weniger Arbeitsplätze abbauen als zu Beginn des Eigenverwaltungsverfahrens erwartet.“ Dies sei vor allem auf die erfreuliche positive Umsatzentwicklung in allen ViaSalus-Krankenhäusern seit Jahresanfang zurückzuführen.

Unterdessen bietet ViaSalus den gekündigten Mitarbeitern an, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Morgen findet dazu eine Informationsveranstaltung statt. Die gekündigten Mitarbeiter können sich dann bis Donnerstag kommender Woche entscheiden, ob sie zum 1. Mai in diese Transfergesellschaft wechseln wollen. Sie müssen sich dann nicht arbeitslos melden. Ferner erhalten die Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft eintreten, eine Wechselprämie in Höhe eines Brutto-Monatsgehalts. Zusätzlich haben die Mitarbeiter die Option auf eine „Sprinterprämie“: Wenn sie die Transfergesellschaft vorzeitig verlassen, erhalten sie 75 Prozent der noch ausstehenden Bezüge als Abfindung. Mitarbeiter, die das Angebot, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, nicht annehmen, erhalten laut ViaSalus grundsätzlich eine Abfindung, die sich an der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit orientiert und die nach Maßgabe der Insolvenz-Ordnung maximal drei Bruttomonatsgehälter beträgt.

Auf Anfrage des TV teilt Markus Lütz, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung (MAV) mit, dass zur Regelung der Überstunden nach Ostern noch eine Dienstvereinbarung erstellt werde. Bis zum 30. Juni sei weiterhin der Abbau von Überstunden möglich. Wer das Unternehmen danach verlasse, zum Beispiel durch Eigenkündigung, müsse restliche Überstunden zur Insolvenztabelle anmelden. Wer über den 30. Juni hinaus beschäftigt sei und nicht gekündigt habe, könne nach wie vor entweder die Überstunden abbauen oder diese sich ausbezahlen lassen.

Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Zeller Rechtsanwalt Georg Wohlleben, der bereits über 30 Krankenhausbeschäftigte vertritt, sieht das ViaSalus-Angebot skeptisch. Mit dem Wechsel in die Transfergesellschaft würden die Arbeitnehmer sofort ihr Arbeitsverhältnis zur Krankenhaus-Trägergesellschaft aufgeben — ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.

Sie hätten auch keinerlei Möglichkeit mehr, gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu klagen. Gerade bei langjährig bestehenden Arbeitsverhältnissen wäre dies eine für die jeweiligen Arbeitnehmer nicht sehr vorteilhafte Lösung.

Es sei verständlich, dass Insolvenzverwaltung und Arbeitgeber ein starkes Interesse daran hätten, durch einen Wechsel der betreffenden Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft sofortige finanzielle Planungssicherheit zu erlangen und dies auch noch zu sehr günstigen Konditionen. Wohlleben: „Transfergesellschaften dienen in aller Regel nicht dazu, dem Arbeitnehmer Vorteile zu verschaffen, vielmehr bieten sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Kosten einzusparen.“

Unterdessen erfolgt derzeit die Auswahl der möglichen Käufer für das Klinikum, mit denen Vertragsverhandlungen aufgenommen werden sollen. Für den Fall einer Übernahme soll laut ViaSalus das zukünftige Leistungsspektrum mit dem neuen Betreiber abgestimmt werden. Parallel werden die Interessenten in Verhandlungen mit Ministerium und Kostenträgern eintreten, um Details der Finanzierung für die Fortführung des Standortes zu verhandeln.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort