Gastbeitrag von Landrat Joachim Streit Lasst uns aus den Kreisen Motoren machen

In einem Gastbeitrag erklärt der Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Joachim Streit, warum er sich gegen die Kommunalreform wehrt. Sein Anliegen: Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden. Stattdessen sollen aus den Kreisen Motoren werden.

 Das Dorf im Blick: Wie kann der ländliche Raum – im Bild Dasburg – gestärkt werden?

Das Dorf im Blick: Wie kann der ländliche Raum – im Bild Dasburg – gestärkt werden?

Foto: Fritz-Peter Linden

Bundespräsident Steinmeier hat für seine Amtsperiode „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in den Vordergrund gestellt. Der erste Bürger im Staat hat damit ein Thema für sich ausgemacht, das zumindest die Hälfte der Menschen interessiert, die Landbevölkerung. Aber es hat auch die Städter zu interessieren.

Mit der Verstädterung der Gesellschaft ist der Exodus von gut ausgebildeten und jungen Fachkräften aus dem ländlichen Raum in die Städte verbunden. Zudem stellt man den Wegzug von mobilen Rentnern fest, die zu groß gewordene Häuser gegen städtische Eigentumswohnungen eintauschen.

Nun bereitet das Land Rheinland-Pfalz eine nächste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) vor – wohlwissend, dass wir nicht ein Verwaltungsproblem, sondern ein Finanzproblem in unserem Bundesland haben. Mehr als 300 Millionen Euro fehlen pro Jahr der „kommunalen Familie“ von Kreisen, Städten, Verbandsgemeinden und Gemeinden. Aber anstelle einer ganzheitlichen Reform werden Gebietsreformen angeboten, ohne dass die Vorteile auf Euro und Cent benannt werden. Betriebswirtschaftliche Totschlags­argumente der Synergie, Effizienz und Effektivität werden als Wahrheiten verkauft in dem Glauben, dass die Bürger dies in einer Grundannahme von „Groß ist billiger als Klein“ schlucken. Grundsätzlich ist nichts gegen Reformen einzuwenden. Aber wenn dem grundgesetzlichen Anspruch der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch Erfüllung folgen soll, muss eine Reform die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verbessern.

Mit Blick auf die großen Kommunalreformen im Osten Deutschlands, die Flucht der Bildungsbürger in den USA in die Städte sowie die Zentralisierung der staatlichen Gewalt in Frankreich auf Paris mit der Schaffung immer größerer Verwaltungseinheiten sind die Reaktionen erschreckend: Parteien am linken und rechten Rand in Ostdeutschland, Trumps Sieg in den Over­fly-States; Gelbwesten in Frankreich.

Der Bürger antwortet auf Verwaltungsreformen und Entwicklungen, die ihn zurücklassen, mit Vertrauensverlust in den Staat und die politischen Parteien. Und dabei ist mit Staat nicht nur die Politik gemeint, sondern auch der Verlust von Vertrauen in alle drei Glieder von Legislative, Exekutive und Gerichte.

Der Frust bei denen, die den Bürgern am nächsten sind, der Kommunalverwaltung und den Kommunalpolitikern, wächst bei Gebietsreformen, die Verwaltungen von den Bürgern räumlich entfernen. Die Hälfte aller Bürgermeister in Frankreich, so heißt es, will sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Dies sind Tendenzen, die auch Rheinland-Pfalz treffen könnten.

Gleichwertige Lebensverhältnisse als Staatsauftrag ist mehr als das Versprechen von Mindeststandards. Es ist eine Frage der räumlichen Gerechtigkeit. Es sind vier Bereiche der räumlichen Gerechtigkeit zu unterscheiden: Verteilungsgerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und Generationengerechtigkeit.

Die Verteilungsgerechtigkeit verlangt die Verfügbarkeit von technischer, sozialer und Kommunikations-Infrastruktur, Arbeitsplätzen, Einkommen, Gesundheitsversorgung, Wohnen, Sicherheit sowie Kultur, Freizeit und Sport. Die Chancengerechtigkeit betrifft vor allem den gleichen Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt  und hängt zusammen mit der Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Unter Verfahrensgerechtigkeit ist der Anspruch zu verstehen, bei allen Beteiligungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand gleiche Teilhaberechte zu besitzen. Generationengerechtigkeit ist eine Frage der ökologischen Lebensweise und des „Vermächtnisses“ an nächste Generationen im Sinne einer Enkelgerechtigkeit. In dem Licht dieser vier Gerechtigkeitsfelder ist die Kommunal- und Verwaltungsreform zu betrachten und mit Blick auf ländliche Regionen zu bewerten.

Die Menschen vom Dorf sind gewohnt, nicht dasselbe zu haben wie die Menschen in der Stadt. Die soziale Infrastruktur von Kindertagesstätten, Altersheimen und sonstigen Betreuungsangeboten hat in den vergangenen 20 Jahren zugenommen. Auch bei Autobahnen und Breitbandversorgung holt das Land auf.

Dennoch: Der Mobilfunk ist bundesweit ein ländliches Problem und verschärft sich in Grenzregionen besonders, weil nicht nur weniger Kunden hier leben, sondern auch ein Senden in Richtung Grenze unterbleibt. Kultur-, Freizeit- und Sportangebote wiederum hängen unmittelbar mit der Bevölkerungsdichte zusammen. Heißt: Jeder Wegzug führt zu einer Schwächung. Hinzu kommt: Auf den Dörfern fehlt es an barrierefreien Wohnungen für Alte und Starterwohnungen für Junge. Obwohl die Kreise das Netz der Rettungswachen ausgebaut haben, besteht durch die Schließung von Krankenhäusern und der fehlenden Nachbesetzung von Haus- und Facharztstellen großer Handlungsbedarf.

Dies wären Felder, in denen sich Flächenländer wie Rheinland-Pfalz hervortun könnten, indem man den Landkreisen Mittel zuweist, um – etwa als Kreissiedlungsgesellschaft – ein Gebäudemanagement für Leerstände und Baustellen, aber auch für bedarfsgerechte Angebote im Wohnungsbau auf die Beine zu stellen.

Parallel ist es dringend geboten, die Dorferneuerung als Programm für den ländlichen Raum deutlich zu stärken und im Verhältnis der Städtebauförderung finanziell angemessen auszustatten. Die Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land verlangt, dass auch Steuergerechtigkeit geschaffen wird, denn Sanierungsgebiete können nur in wenigen Orten im Rahmen der Städtebauförderung zugelassen werden und von Sonderabschreibungen profitieren.

Von 234 Gemeinden im Eifelkreis befinden sich aktuell zehn im Programm der Städtebauförderung. Die Masse der kleineren Orte in Rheinland-Pfalz kann solche Sonderabschreibungszonen nicht ausweisen. Eine Steuergerechtigkeit würde den ländlichen Raum wieder attraktiv für Investoren und Selbstnutzer machen, da auch Letztere dann in kleinen Orten vermehrt investieren würden. Die Chancengerechtigkeit ist bei der Bildung gegeben. Natürlich wünschen sich alle Kreisstädte einen Hochschulableger. Dies wird schlechterdings nicht Realität.

Beim Arbeitsmarkt kann das Bundesland sehr wohl noch nachsteuern, wie das Beispiel Bayern zeigt: Der Freistaat Bayern entzieht der Fläche keine Verwaltungen, plant keine Gebietsreformen, obwohl Landkreise dort viel kleiner sind als in Rheinland-Pfalz. Bayern geht mit einem Heimatministerium und der konsequenten Verlagerung von 50 Behörden einen nicht nur symbolischen Weg der Stärkung ländlicher Räume.

So sind in den Ballungszentren und Metropolregionen Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst heute schlechter bezahlt als vergleichbare Stellen in der Privatwirtschaft. Dem folgt ein Nachwuchskräfteproblem für den öffentlichen Sektor in Großstädten, während im Sinne von Verteilungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit sowie Generationengerechtigkeit es angebracht wäre, den Wegzug der Jungen in die Stadt aufzuhalten. Aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist das Pendeln vom Wohnort auf dem Land zum Arbeitsort in der Stadt auch nicht zu befürworten.

Leider führen größere Kommunalgebilde zur Zerstörung gewachsener Beteiligungsformen und damit zu einer Verletzung der Verfahrensgerechtigkeit. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist mit über 1600 Quadratkilometern der flächengrößte Kreis in Rheinland-Pfalz. Schon heute ist nicht gewährleistet, dass alle Schüler zu allen Schulen mit Bussen und Bahnen kommen. Gleiches gilt für die Teilnahme von Bürgern an den Sitzungen der Kommunalparlamente. In immer größeren Einheiten kommt zu der Erreichbarkeitsfrage auch die Frage von Fahrtzeiten und freier Zeit für das Ehrenamt insgesamt. Wer das erprobte System der Kommunalpolitik und das des daraus folgenden Engagements auch für die Zukunft erhalten möchte, darf den Menschen Teilhabe nicht unmöglich machen.

Wie viel darf Gerechtigkeit im ländlichen Raum kosten und was muss uns Demokratie wert sein? Der Vergleich zu Spanien und Frankreich, aber auch Amerika zeigt: Dort, wo die Politik das Land vernachlässigt, leben die Verlierer zunehmend auf dem Land. Deshalb ist es nicht eine Frage der Kosten des ländlichen Raumes, sondern in der Hauptsache eine Frage des Wertes der Demokratie.

Der zweiten Stufe der KVR ist entgegenzuhalten, dass sie – ohne Nachweise zu bringen – vorgibt, Effizienzgewinne zu erwirtschaften. Das Land Rheinland-Pfalz müsste vielmehr planerisch vorgehen und fragen, es Kreise stärken kann. Baden-Württemberg hat unter Ministerpräsident Teufel die Blaupause geliefert, indem rund 300 Behörden aufgelöst und in die Regierungspräsidien und Landratsämter sowie Stadtverwaltungen eingegliedert wurden. Dies waren auf Kreisebene insbesondere  Schul-, Landwirtschafts- und Straßenbauämter, Landeswohlfahrtsverbände, Gewässerdirektionen sowie Ämter für Gewerbeaufsicht, Forst, Vermessung und Flurneuordnung.

Natürlich ließe es sich vorstellen, auch die Polizei wieder dem Landrat zu unterstellen, um den Bereich der öffentlichen Sicherheit neben Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Seuchenbekämpfung aus einer Hand zu gewährleisten. Den gesamten Effizienzgewinn beziffere ich als wesentlich höher, da neben den eingesparten Führungsstrukturen das Wissen und die Kompetenzen an einer Stelle gebündelt viel besser für die Dienstleistung am Bürger und effektiver für die Regionalentwicklung eingesetzt werden könnte.

Den Kreisen kommt im Rahmen der langfristigen Sicherung von Versorgung und Mobilität eine besondere Aufgabe der Daseinsvorsorge zu. Unbestritten besteht eine Wechselwirkung von Bevölkerungsdichte, Arbeitsplatzangebot, Verwaltungsnähe und den Angeboten der Daseinsvorsorge. Je mehr der ländliche Raum entleert wird, desto schneller dreht sich die Verlustspirale.

Damit ist die Verteilungsgerechtigkeit betroffen: Die Bewohner des ländlichen Raumes haben den gleichen Anspruch auf Zugang zu den umfassenden Infrastrukturen. Wüstungen sind im Westen Deutschlands noch nicht entstanden, der Exodus hat den Osten betroffen. Schaut man sich Spanien an, so stehen dort über 3500 Gemeinden leer. Dort wird ein Notfallplan erstellt.

Es ist letztendlich auch nicht im Sinne der Verfahrensgerechtigkeit, dass immer größere Einheiten entstehen. Frei nach Friedrich Hebbel ist das Dorf eine Welt, in der die große ihre Probe hält. Für die Demokratisierung der nächsten Generationen ist es wichtig, sich möglichst nah am Wohnort auch der Beteiligung in Kommunalparlamenten zu stellen. Nur die räumlich erreichbare Teilhabe für alle Glieder einer Gesellschaft an den gesetzlichen und den freien Angeboten des Staates lässt dem Einzelnen die Chance, Demokratie zu (er)leben.

Gebietsreformen töten Teilhabe, da Entfernungen zu groß werden und größere Einheiten nicht die Identifikation einer überschaubaren Einheit bieten. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat mit dem Modellprojekt Zukunfts-Check Dorf einen übertragbaren Ansatz geschaffen, die Menschen der Region in einer noch nie dagewesenen Bürgerbeteiligung zur Sozialraumplanung ihres Lebensbereichs aufzurufen. Dieser Zukunfts-Check ist ohne das Zusammenspiel von Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde mit der Kreisentwicklungsplanung nicht umsetzbar.

Die Kreisverwaltungen bieten mit der Abbildung der meisten Landesministerien in einem Haus die Konzilianz der Kompetenz und die Kompetenz der Konzilianz. Diese zu stärken ist auch im Sinne des Landes  Rheinland-Pfalz. Dies bedingt auch einen neuen Blick auf die Zuständigkeit innerhalb der Regierung.

In Anbetracht der immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen sind häufig nicht einzelne Ministerien im Rahmen von Vorhaben beteiligt, sondern zwei oder gleich mehrere. Es bietet sich an, für die Landesteile von Rheinland-Pfalz Staatssekretäre zu bestellen, die eine regionale Zuständigkeit besitzen und die Regionalentwicklung als Regierungslotsen begleiten. Natürlich benötigen Kreise dazu mit dem Land abgestimmte, integrierte Kreisentwicklungskonzepte, um den Einsatz von öffentlichen Geldern im Rahmen eines Masterplans zu rechtfertigen. So hätte auch das Land einen gehörigen Einfluss auf die Ausrichtung von Wirtschafts- und Kommunalpolitik, wahrscheinlich sogar stärker als bisher.

Die KVR wurde bisher nie als Chance gesehen, Demokratie und Bürgerbeteiligung zu verstärken. Sie missachtet in ihren Folgen alle vier Arten der räumlichen Gerechtigkeit. Dies ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, da die Folgen erst viel später eintreten werden. Doch die Beispiele aus anderen Ländern legen Zeugnis ab.

Dem Grunde nach besteht auch kein Erkenntnisproblem, so dass man nicht den bayerischen Weg einer Enquete-Kommission gehen muss. Rheinland-Pfalz hatte mit dem Konversionskabinett ein schlagkräftiges Instrument der interdisziplinären Arbeitsebene der Ministerien geschaffen. Wenn die Beteuerungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes nicht nur Lippenbekenntnisse sind, wäre dies der folgerichtige Ansatz.

Noch besteht die Chance, der geplanten Kommunal- und Verwaltungsreform entgegenzuwirken. Lasst uns aus den Kreisen Motoren für die ländliche Entwicklung machen, um damit das Leben im ländlichen Raum zu sichern und zu verbessern und die Demokratie zu stärken!

Dazu muss man allerdings nicht nur wissen, wie es gehen könnte, sondern auch wollen.

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