Gesundheit Rauchen verboten: Rheinland-Pfalz mit einem der liberalsten Nichtraucher-Gesetze

Trier · So unterschiedlich ist der Nichtraucherschutz in Deutschland. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin ist mit der hiesigen Regelung zufrieden.

Gesundheit: Rauchen verboten: Rheinland-Pfalz mit einem der liberalsten Nichtraucher-Gesetze
Foto: dpa/Martin Gerten

Der Mann aus Heidelberg ist entsetzt, dass die bekannte Trierer Kneipe De Winkel im Internet eine Top-Bewertung als Restaurant bekommen hat: „Geht gar nicht: Raucherlokal!”, schrieb er vor einiger Zeit auf einem Bewertungsportal. „Wir sind Nichtraucher und wollten ein Abendessen ohne Qualm!“ Auch andere Besucher des Kultlokals wundern sich: „Das Thema Raucher und Nichtraucher ist hier definitiv nicht gut gelöst worden.“

Andere Kneipen in der Region wie etwa das Rootscafé in Trier werben auf ihrer Internetseite extra damit, dass sie ein Raucherlokal sind und Eintritt erst ab 18 Jahren gewähren. Im Netz gibt es sogar spezielle Seiten, auf denen man nach solchen Lokalitäten suchen kann.

Das zeigt, dass das seit Februar 2008 geltende Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz Ausnahmen zulässt. Ein striktes Rauchverbot gilt hierzulande nicht. Dass es das nicht gibt, das schreibt sich vor allem der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga auf die Fahne. Erst durch den Einspruch der Gastwirte habe Rheinland-Pfalz eines der liberalsten Nichtrauchergesetze in Deutschland, sagt der Landeschef des Verbandes, Gereon Haumann. Ein striktes Rauchverbot, da ist er sich sicher, hätte ein flächendeckendes Kneipensterben im Land bedeutet. Allerdings habe auch so das Gesetz einige Wirte die Existenz gekostet.

Gesundheitsschutz ist in Deutschland Ländersache. Daher ist es auch deren Aufgabe, für Nichtraucherschutz zu sorgen. Das führt dazu, dass es in jedem der 16 Bundesländer unterschiedliche Gesetze gibt. Am striktesten ist der Nichtraucherschutz in Bayern, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Dort gilt seit 2013 in allen Kneipen und Gaststätten ein absolutes Rauchverbot. Sehr zum Leidwesen der Wirte. „Es ist eingetreten, wovon wir ausgegangen sind: Die klassischen, getränkeorientierten Kneipen hatten zu leiden“, sagt Thorsten Hellwig vom Hotel- und Gaststättenverband NRW. Im Jahr nach dem Verbot hätten 81 Prozent der Schank- und Tanzbetriebe teils drastische Umsatzeinbußen beklagt. Bei Gaststätten mit Speiseangebot sei das Verbot problemloser angekommen.

Bevor es in den Ländern Regelungen gab, verbot das Bundesnichtraucherschutzgesetz vom Juli 2007 das Qualmen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr sowie an Bahnhöfen. Die Regelung in Kneipen wurde Ländersache. Das Bundesverfassungsgericht kippte 2008 das Rauchverbot für Eckkneipen und zwang die meisten Länder zu neuen Gesetzen. Manche Länder setzten auf Freiwilligkeit, verschärften aber ihre Gesetze später – wie Nordrhein-Westfalen.

In Rheinland-Pfalz wie in anderen Ländern ist das Rauchen in Einraumkneipen unter 75 Quadratmeter, in denen einfach zubereitete Speisen angeboten werden, sowie in einzelnen kleineren Nebenräumen erlaubt. Das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz vom 5. Oktober 2007 trat am 15. Februar 2008 in Kraft – zwischenzeitlich kippte der Verfassungsgerichtshof das Rauchverbot in Einraumkneipen noch. Eine weitere Ausnahme vom generellen Rauchverbot in Gaststätten sei zudem möglich, wenn eine Gaststätte mit mehreren, „durch ortsfeste Trennwände voneinander getrennten Räumen betrieben wird“, erklärt Michael Schmitz, Sprecher der Stadt Trier. In diesem Fall könne der Betreiber einer Gaststätte in einzelnen Nebenräumen das Rauchen erlauben. „Raucherkneipe oder nicht – das kann also jeder Gastwirt selbst entscheiden. Und er kann es auch wieder von sich aus ändern.“ Ein Wirt müsse den Behörden auch nicht mitteilen, ob er eine Raucherkneipe betreibt oder ein Nichtraucherlokal.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) ist zufrieden mit der Regelung hierzulande. „Niemand denkt gerne an die Zeiten zurück, in denen in Restaurants oder in öffentlichen Einrichtungen noch wie selbstverständlich Zigarette, Zigarillo oder Pfeife geraucht wurden.“ Selbst Raucher begrüßten diese Praxis. Außerdem, so die Ministerin, sei der Zigarettenkonsum bei den Jugendlichen seit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes deutlich zurückgegangen.

Trotzdem ist der Tabakkonsum in Deutschland noch immer weit verbreitet und gilt als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Nach Erhebungen des Robert Koch-Instituts (RKI) rauchen jeder vierte Mann und jede fünfte Frau täglich oder gelegentlich. Jährlich sterben hierzulande laut Deutschem Krebsforschungszentrum (DKFZ) 121 000 Menschen an den Folgen des Rauchens – das sind 13,5 Prozent aller Todesfälle. Neben Herzinfarkten, Schlaganfällen und Asthma zählt vor allem Lungenkrebs zu den gefährlichsten Gesundheitsrisiken. Laut RKI-Schätzung wird die Zahl der Lungenkrebs-Neuerkrankungen von 53 900 im Jahr 2014 auf rund 57 000 im Jahr 2020 steigen.

Doch es gibt auch Länder, die den Nichtraucherschutz lockern. In Österreich hat die rechtskonservative Bundesregierung gerade erst ein Rauchverbot in Gaststätten gekippt. Damit ist die Alpenrepublik eines der letzten Länder Westeuropas, in dem in Lokalen weiterhin gequalmt werden darf.

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