Verkehr Wann Radler Vorfahrt haben - Regeln für Radfahrer

Trier · Konflikte zwischen Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr gehören zum Alltag. Manchmal ist unklar, wer Recht hat. Eine Tour mit zwei Verkehrsexperten durch Trier zeigt Probleme auf.

 Absteigen und schieben! Verkehrssicherheitsberater Marko Nenno zeigt, wie ein Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang hat. Das gilt auch auf dem kombinierten Geh- und Radweg an der Konrad-Adenauer-Brücke in Trier.

Absteigen und schieben! Verkehrssicherheitsberater Marko Nenno zeigt, wie ein Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang hat. Das gilt auch auf dem kombinierten Geh- und Radweg an der Konrad-Adenauer-Brücke in Trier.

Foto: TV/Christian Kremer

Radfahren ist manchmal nicht leicht. Dort, wo das Wegenetz nicht für Radler optimiert ist, kommt es oft zu Verstößen gegen Regeln oder sogar zu Unfällen. Gerade in der Stadt Trier, die nicht gerade als fahrradfreundlich gilt (siehe Info), gibt es gefährliche Stellen und Kreuzungen, an denen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung alltäglich sind. Um die Regeln und die Konsequenzen von Verstößen anschaulich zu erläutern, hat der TV zusammen mit den Verkehrssicherheitsberatern der Trierer Polizei, Marko Nenno und Martin Haupenthal, mehrere Problemstellen angesteuert. An den vier Punkten in Trier lassen sich beispielhaft Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern erläutern.

Zebrastreifen Die Autos fahren den Zubringer zur Konrad-Adenauer-Brücke hinauf. Auf dem Weg zur dreispurigen Fahrbahn auf der Brücke steht ein Vorfahrt-achten-Schild. Dahinter kreuzt ein kombinierter Fuß- und Radweg die Fahrbahn. Ein blaues Schild mit weißem Radfahrer und Fußgängern darauf (Zeichen 240) zeigt, dass der Weg für Radfahrer benutzungspflichtig ist. Auf der Fahrbahn des Zubringers ist ein Zebrastreifen. Diese Stelle birgt einen Konflikt zwischen Auto- und Radverkehr. Als Nenno und Haupenthal vor Ort eintreffen, fährt ein Radfahrer über den Zebrastreifen, ohne abzusteigen. Aus Sicht der Verkehrsberater darf er das, aber: „Grundsätzlich muss der Radfahrer an dieser Stelle den fließenden Verkehr beachten.“ Der Radfahrer müsse stehenbleiben, wenn ein Fahrzeug kommt. Erst wenn er absteige und schiebe, habe er Vorrang vor den Autos auf der Fahrbahn, sagen die Experten. Das Vorfahrt-achten-Schild gilt  laut den Polizisten nur für den Fahrzeugverkehr auf der Brücke, nicht aber für den kreuzenden Radweg.

Regeln für Radfahrer: Eine Tour durch Trier mit dem Verkehrssicherheitsexperten
Foto: TV/Wilbert, Bianca

Ampelkreuzung Ein zweiter Punkt in der Stadt, an dem tagtäglich Hunderte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu beobachten sind, ist die Ampelkreuzung Saarstraße/Hohenzollernstraße in Trier-Süd.  Dort fahren etliche Radfahrer über die Straße, wenn die vier Fußgängerampeln grün werden. Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern sind so an der Tagesordnung. Dabei müssten sich die Radler auf Saarstraße wie Hohenzollernstraße gleichermaßen nach den Ampeln für die Autos richten. Laut den Polizisten verstößt jeder Radfahrer, der die Kreuzung fahrend bei Fußgängergrün überquert, gegen die Regeln. Das kann bis zu 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei nach sich ziehen (siehe Grafik). Radler haben  zwei Möglichkeiten, die Kreuzung legal zu überqueren. Entweder sie steigen ab und schieben ihr Rad bei Fußgängergrün, oder sie reihen sich im Verkehr auf der Fahrbahn ein.

Rechtsabbieger Roonstraße Ecke Theodor-Heuss-Allee, Trier-Nord: Anders als an den meisten Orten in der Stadt gibt es dort einen Radstreifen samt Extra-Ampel für Radfahrer. Daraus resultiert aber aus Sicht der Verkehrsberater nur eine trügerische Sicherheit. Denn Autofahrer gefährden dort laut Nenno oft Radfahrer: Rechtsabbieger beachteten oft die die von hinten kommenden Radler nicht. „Sie biegen ab, ohne die zweifache Rückschaupflicht zu beachten“, sagt der Polizist.

Dabei könne ein Autofahrer ein Rad nur sehen und vorlassen, wenn er ganz bewusst einen Schulterblick mache. Nur so könne der sogenannte tote Winkel, der durch den Außenspiegel nicht einsehbare Bereich, eingesehen werden. Wenn ein Radfahrer von hinten kommt, muss der Rechtsabbieger stehen bleiben und ihn vor dem Abbiegen vorbeilassen. Sobald das nicht geschehe, werde es gefährlich für den Radfahrer, sagt Nenno.

Fußgängerzone Der Anfang der Fußgängerzone in der Neustraße. In diesem Bereich registriert die Polizei oft Verstöße von Radfahrern. Von 11 bis 19 Uhr müssen sie ihr Rad dort schieben. Fahren dürfen sie nur von 19 bis 11 Uhr. Allerdings gebe es Stellen mit Ausnahmeregelungen. Dort steht unter dem Schild für die Fußgängerzone zusätzlich ein kleines Schild Radfahrer frei – zum Beispiel vor dem Dom oder am Viehmarkt.

Allerdings betont Nenno: „Auch wenn dort jemand in der freien Zeit mit dem Rad fährt, muss er Rücksicht nehmen auf die Fußgänger und entsprechend langsam fahren.“ Rücksicht ist auch in Spielstraßen – zum Beispiel im ersten Teil der Neustraße von Trier-Süd kommend Richtung Fußgängerzone – gefragt: „Grundsätzlich gilt in diesen Bereich für Rad- und Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit.“ Im Grunde genommen dürfen Radler und Autofahrer dort nicht schneller fahren als ein Fußgänger gehen kann.

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