Justiz Vergewaltigung: Vater erhält Bewährungsstrafe

Bitburg · Das Schöffengericht Bitburg hat den Angeklagten wegen sexuellem Missbrauch und Körperverletzung verurteilt.

 Die Justitia am Trierer Justizgebäude.

Die Justitia am Trierer Justizgebäude.

Foto: Friedemann Vetter

Der Prozess vor dem Schöffengericht Bitburg ist eine Herausforderung. Richter Udo May betont das mehrfach in der Hauptverhandlung, bei dem es um sexuelle Nötigung mit Gewalt geht. Angeklagt ist ein 56-Jähriger, der seine geistig behinderte, damals 29-jährige Tochter im April 2016 anal vergewaltigt haben soll. Da ist zum einen der Tatvorwurf an sich, der schwer erträglich ist. Zum anderen ist das Opfer stark beeinträchtigt.

Eine weitere Erschwernis ist die Tatsache, dass der gebürtige Luxemburger einen Dolmetscher braucht, der – ebenfalls wie zwei neue Laienrichterinnen – noch vereidigt werden muss. Da das Opfer in einer Einrichtung in Luxemburg lebt, wo es sich nach dem Besuch beim Vater seiner Mitbewohnerin anvertraute, hatte die Heimleitung damals die Luxemburger Polizei verständigt, die die Ermittlungen übernahm. Weil der Tatort aber in der Südeifel war, landete der Fall schließlich vor dem Amtsgericht Bitburg – daher die Verzögerung. Was die Verhandlung noch erschwert ist, dass der Angeklagte selbst „nicht einfach zu erreichen ist“, wie es Richter May formuliert. Der 56-jährige Rentner  hat scheinbar Mühe, Angaben zu seiner Person und seinem Familienstand zu machen. Zunächst will er keine Angaben zur Tat machen.

„Wissen Sie, was das für ihre Tochter bedeutet, hier aussagen zu müssen?“, fragt ihn Staatsanwalt Mathias Juchem. Und:  Ein Geständnis käme ihm selbst zugute. Verteidigerin Martha Schwiering beantragt, dass sie noch mal mit ihrem Mandaten sprechen kann. „Wir müssen es ihm noch erklären“, sagt die Anwältin.

Die Sitzung wird daraufhin mindestens eineinhalb Stunden unterbrochen. Schließlich loten auch die Berufsjuristen unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, wie es weiter geht und erreichen eine formelle Verständigung, wie Udo May schließlich berichtet.

Der Angeklagte äußerst sich nun und sagt, dass  ihm fürchterlich leid tue, was er getan habe. Und dass es nicht wieder vorkomme. Er schildert, was im April 2016 geschah, als ihn seine geistig behinderte Tochter besuchte und sich zur Mittagsruhe in sein Bett gelegt hatte. Er habe Bier und ein halbes Glas Cognac getrunken, sei ziemlich angetrunken gewesen, und dann zu seiner Tochter ins Schlafzimmer gegangen. Er räumt Erinnerungslücken ein.

„Haben Sie sich als Vater Gedanken gemacht, wie es ihrer Tochter geht“, fragt Ruth Streit, die Vertreterin der Nebenklägerin. Das bejaht der 56-Jährige. Er frage sich auch, ob sie damit fertig werde.

Zumindest hat der Angeklagte mit seinem Geständnis dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart. Auch auf die Vernehmung weiterer Zeugen – wie der Mitbewohnerin des Opfers - verzichtet das Gericht. Ausdrücklich bedankt sich der Richter bei der Zeugin  für ihr Kommen und ihre Bereitschaft auszusagen. Dazu sei sie nämlich als Luxemburgerin nicht verpflichtet.

May verliest noch diverse Gutachten und Berichte zur gynäkologischen Untersuchung und die Auswertung der DNA-Spuren des Täters. Zur Aussagezuverlässigkeit des Opfers gibt es auch einen Bericht. Sie sei nicht erwiesen, wie die Psychologin, Simone Gallwitz, die bei der Vernehmung des Opfers in Trier anwesend war, in ihrer Stellungnahme darlegt. Maßgeblich für die Anklage waren die DNA-Spuren des Täters. Und der hat, „in letzter Minute die Kurve gekriegt und gestanden“, wie der Staatsanwalt betont. Das, die alkokoholbedingte Enthemmung und die fehlenden Vorstrafen kämen ihm zugute. Gegen ihn spräche, dass er sich als die wichtigste Kontaktperson (zur Mutter ist der Kontakt schwierig) an einer schützenswerten Person ohne Widerstandsfähigkeit vergangen habe. Er fordert zwei Jahre auf Bewährung, vier Jahre Bewährungsfrist und eine Zahlung von 4000 Euro an das Opfer. Zudem gilt ein Kontaktverbot. Ferner soll der Rentner 100 Sozialstunden in der Verbandsgemeinde Südeifel leisten. Verteidigung und Vertreterin der Nebenklägerin halten das für angemessen. Richter Udo May weiß, dass das Strafmaß bei Sexualdelikten in der Öffentlichkeit oft kritisch gesehen wird.

„,Zur Bewährung’ ist eine ernstzunehmende Geschichte - es gilt vier Jahre straffrei zu leben, die Auflagen werden überwacht. Die Bewährungszeit kann verlängert, die Bewährung widerrufen werden“, macht May deutlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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