Parteien Geheimagent Mauss durfte getarnt spenden

Trier · Die CDU bekommt überraschend Geld vom Bundestag zurück. Sind damit auch die Ermittlungen gegen den Cochem-Zeller Politiker Peter Bleser hinfällig?

 Ex-Agent Werner Mauss beim Prozess in Bochum.

Ex-Agent Werner Mauss beim Prozess in Bochum.

Foto: Ina Fassbender

Überraschende Entwicklung in der Spendenaffäre um den im Hunsrück lebenden ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss. Die Cochem-Zeller CDU hat von der Bundestagsverwaltung 13 000 Euro zurückbekommen. Das bestätigte die CDU-Kreisvorsitzende Anke Beilstein auf Anfrage unserer Zeitung. Danach handelt es sich um Spenden aus den Jahren 1999 und 2001, mit denen Mauss die CDU unter einem Decknamen bedacht hatte. Weil bei finanziellen Zuwendungen in dieser Höhe Namen und Anschrift des Spenders genannt werden müssen, hatte die Bundestagsverwaltung die über ein Anwaltskonto laufenden Spenden für illegal erklärt und zudem eine Strafzahlung angeordnet.

Nun kam die Bundestagsverwaltung nach Angaben der CDU-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Anke Beilstein zu dem Ergebnis, dass zumindest diese beiden Spenden doch rechtmäßig angenommen und verbucht worden seien. Der Grund: Dem ehemaligen Geheimagenten sei von deutschen Sicherheitsbehörden eine Tarnidentität gewährt worden. Und damit habe Werner Mauss unter Verwendung dieser Tarnidentität auch spenden dürfen, ohne dass die Empfänger dadurch gegen das Parteiengesetz verstoßen hätten. Aus dem Grund wurden die 13 000 Euro nun zurücküberwiesen.

Damit könnte plötzlich die gesamte Mauss-Spendenaffäre in einem anderen Licht erscheinen. Denn neben den beiden Spenden aus den Jahren 1999 und 2001 geht es noch um weitere Zuwendungen in beträchtlicher Höhe, die der im Kreis Cochem-Zell lebende Ex-Agent größtenteils der dortigen CDU zugutekommen ließ. Muss nun auch dieses Geld zuzüglich der geleisteten Strafzahlungen an die Partei zurückerstattet werden?

Der Bundestag lehnte dies laut Anke Beilstein zunächst ab. Eine Entscheidung, die nach Ansicht der juristischen Berater der CDU rechtlich nicht haltbar ist. Deshalb zieht die Partei jetzt vors Berliner Verwaltungsgericht, um dort zu erreichen, dass auch die restlichen Mauss-Spenden noch zurücküberwiesen werden. Läuft aus Sicht der CDU alles glatt, könnte sich die Ende 2016 ans Licht gekommene Spendenaffäre mit ein paar Jahren Verspätung noch als Fata Morgana erweisen.

Darauf dürfte vor allem der Cochem-Zeller CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Kreisvorsitzende Peter Bleser hoffen. Gegen den 66-Jährigen ermittelt die Koblenzer Staatsanwaltschaft wegen möglicher Untreue und Verstößen gegen das Parteiengesetz. Lief bei den Spenden von Mauss alles nach Recht und Gesetz, kann sich Bleser seinerzeit kaum strafbar gemacht haben. Bei der Staatsanwaltschaft geben sich die Verantwortlichen noch zugeknöpft. Die Ermittlungen dauerten an, sagte Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen, ein Abschluss sei „derzeit nicht absehbar“.  Bleser selbst wollte sich am Freitag nicht zu der Sache äußern. Anke Beilstein teilte schriftlich mit, nach ihrem Empfinden sei ein Wendepunkt in der Sache eingetreten.

Anders als es sich ein Geheimagent wünschen dürfte, bleibt Werner Mauss damit weiter in den Schlagzeilen. Der Bundesgerichtshof hatte erst Anfang Januar die zweijährige Bewährungsstrafe des 78-Jährigen in einem Steuerprozess aufgehoben, weil die Entscheidung in einem zentralen Punkt Widersprüche aufweise. Das Landgericht Bochum muss den Fall  Mauss nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer noch einmal von vorn verhandeln.

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