Nach Freispruch Ermittler wollen Berufungsprozess gegen Polizisten

Saarburg/Trier · Nach einem Freispruch am Amtsgericht Saarburg könnte der Betrugsprozess gegen zwei Polizeibeamte am Landgericht Trier neu aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

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Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach dem Freispruch im Betrugsprozess gegen zwei Polizeibeamte Berufung eingelegt. Das Amtsgericht Saarburg hatte die beiden Männer freigesprochen, die wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug angeklagt waren.

Konkret soll der ehemalige Leiter der Polizeiinspektion Saarburg ein enges Verhältnis zu einem Polizeianwärter gepflegt und ihm beim Verfassen seiner Abschlussarbeit weit über das erlaubte Maß hinaus geholfen haben (der TV berichtete). Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde die Staatsanwaltschaft es prüfen, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen. Anschließend werde entschieden, ob das Rechtsmittel aufrechterhalten werde.

Sollte das Landgericht Trier die Berufung zulassen, würde der Prozess neu aufgerollt. „In diesem Fall käme es zu einer erneuten Hauptverhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts“, sagt Fritzen.

Dort würden alle Tatsachen erneut geprüft, und es könnten neue Beweise vorgelegt werden.

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