Justiz Rote Karte für Bewährung

Bernkastel-Kues · Oliver Emmer ist der neue Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, seine Vorgängerin Claudia Stadler übernimmt die Leitung des Amtsgerichts Bitburg. Justizminister Herbert Mertin macht sich in der Feierstunde für eine Verbesserung der Verbrechensabwehr stark.

 Oliver Emmer (links) übernimmt die Leitung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin führte ihn offiziell in sein Amt ein (Mitte). Emmers Vorgängerin Claudia Stadler wird Direktorin des Amtsgerichtes Bitburg.

Oliver Emmer (links) übernimmt die Leitung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin führte ihn offiziell in sein Amt ein (Mitte). Emmers Vorgängerin Claudia Stadler wird Direktorin des Amtsgerichtes Bitburg.

Foto: TV/Hans-Peter Linz

Am Amtsgericht Bernkastel-Kues, das auch für Morbach zuständig ist, ist Oliver Emmer kein Unbekannter. Bevor er 2016 zum Direktor des Amtsgerichts Prüm ernannt wurde, war er seit 2001 an der Mosel als Richter im Einsatz. Und dorthin ist er nun als Direktor zurückgekehrt. Richter Stefan Rählmann, der am Montag in einer Feierstunde die Grußworte ausspricht, begrüßt ihn daher mit einem „Willkommen daheim!“. So richtig weg sei er ohnehin nicht gewesen, scherzt Rählmann, denn bei Betriebs-, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern habe sich Emmer in Bernkastel-Kues immer wieder blicken lassen und mit Brombeerschnaps, belgischen Pralinen und Fleischkäse auch für das leibliche Wohl der Mitarbeiter gesorgt.

Einen starken Sinn für Familie und Gemeinschaft habe auch Emmers Vorgängerin Claudia Stadler bewiesen, die in ihrer Amtszeit zudem zwei Töchter zur Welt gebracht habe. Stadler hatte am Amtsgericht Bernkastel-Kues, das sie seit 2010 leitete, regelmäßige Mitarbeitergespräche und einen Gesundheits- und Familientag eingeführt. Bürger- und Mitarbeiternähe seien in kleinen Gerichten wichtig. „Bei uns trifft sich die ganze Belegschaft um 9.30 Uhr zur Kaffeepause, vom Richter bis zum Gerichtsdiener,“ sagt Rählmann und fügt hinzu, dass dies nicht in allen Gerichten der Fall sei.

Claudia Stadler bedankt sich vor den rund 80 Gästen, darunter Politiker und weitere Mitarbeiter der Justiz, und sagt. „Mein Herzensthema sind die Menschen, die am Gericht arbeiten. Das Personal ist wichtig. Nur mit ausgebildeten und ausreichendem Personal können wir entscheiden und befrieden“. Die Amtsgerichte erledigen einen großen Teil der Gerichtsarbeit: Insgesamt fallen 1,7 Millionen Fälle an Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz an. Und diese Gerichte müssten mit ausreichend Personal ausgestattet sein.

„Wir haben seit fünf Jahren eine bescheidene Situation am Amtsgericht und ich bin nicht sicher, wie lange die Amtsgerichte noch als Kraftwerke der Justiz funktionieren. Kraftwerke brauchen Betriebsstoff - und das ist das Personal,“ pflichtet Oliver Emmer seiner Vorgängerin bei. Die Verhältnisse würden sich nun einmal ändern. Das gelte aber auch für die Kriminalität. „Im Bereich der Gewaltdelikte gibt es einen Rückschritt,“ sagt Emmer, der als Strafrichter über langjährige Erfahrung verfügt. Früher sei bei einer Schlägerei spätestens dann, wenn einer der Beteiligten am Boden lag, Schluss gewesen. „Aber das ist nicht mehr so. In einem Fall, mit dem ich vor kurzem befasst war, wurde dem Opfer, das am Boden lag, auf den Kopf getreten“, erinnert sich Emmer. Deshalb müsse man bei solchen Fällen auch einmal der oftmals verhängten Bewährungsstrafe die rote Karte zeigen.

Justizminister Herbert Mertin (FDP) machte sich in seiner Rede für eine Verbesserung der Verbrechensabwehr stark. „Die Welt hat sich verändert. Wenn Sie mich vor 20 Jahren nach Telefon-Überwachung gefragt hätten, hätte ich gesagt, das kommt nicht in die Tüte“. Heute könne man durch Messengerdienste verschlüsselt kommunizieren. Das sei ein Problem für die Verbrechensabwehr bei gravierendem Verdacht wie etwa dem eines Terror-Anschlags. Man könne nicht mehr die Leitung anzapfen, sondern müsse direkt an die Smartphones der Verdächtigen gelangen, um Software zu installieren, die Nachrichten vor der Verschlüsselung abgreifen. Das sei letztlich ein Eingriff in das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung, weshalb man die einzelnen Grundrechte maßvoll abwägen müsse. Bei einem begründeten Verdacht sei das daher vertretbar.

Herbert Mertin: „Was machen Sie, wenn in Mainz ein neuer Anschlag wie der auf den Breitscheidplatz in Berlin droht? - und es sich durch Auswertung von Handydaten hätte verhindern lassen.“

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