Reisekosten-Affäre Verwaltungsgericht streicht Ruhegehalt von Ruwerer VG-Bürgermeister

Trier · Der Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer soll seine Pension verlieren, so haben die Richter entschieden. Busch kann Berufung einlegen – ob er das tut, steht noch nicht fest.

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Foto: dpa/Uli Deck

Es ist aus Sicht von Bernhard Busch der schlimmstmögliche Ausgang des Disziplinarverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Trier. Die mündliche Verhandlung endete vor wenigen Tagen mit zwei Optionen (der TV berichtete am 24. November): Nummer eins war die Kürzung von Bernhard Buschs Ruhegehalt um 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren – ein Beschluss, gegen den keine Berufung möglich gewesen wäre. Nummer zwei war die komplette Aberkennung des Ruhegehalts.

Seit gestern steht die Entscheidung des Gerichts fest. „Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, Bernhard Busch, das Ruhegehalt aberkannt“, meldet die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Trier am Nachmittag. „Das ausführlich begründete Urteil wird in den nächsten Wochen zugestellt.“

Das heißt: Es gibt noch keine Begründung für die Entscheidung des Gerichts. Weder Buschs Rechtsanwalt Andreas Ammer noch Busch selbst noch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Disziplinarbehörde wissen zurzeit, warum das Gericht so entschieden hat.

„Ich habe Herrn Busch telefonisch über die Entscheidung des Gerichts informiert“, sagt Ammer im Gespräch mit dem TV. „Wir halten uns natürlich die Möglichkeit offen, in Berufung zu gehen. Das ist abhängig von der Begründung des Urteils.“

Bernhard Busch (58) war seit 1996 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Zum 1. August ist er auf eigenen Antrag aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand gewechselt, seit Mitte März war er krankgeschrieben. Das Amtsgericht Trier hatte ihn im Oktober 2016 wegen Betrugs schuldig gesprochen und verwarnt. Busch hat Reisekostenerstattungen, die der Verbandsgemeinde zustanden, für sich behalten.

Mit dem Urteil des Amtsgerichts war die Fahrtkostenaffäre nicht beendet. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg kam zu dem Schluss, dass Bernhard Busch ein schweres Dienstvergehen begangen habe, als er die Fahrtkosten nicht weiterleitete. So landete der Fall auch vor dem Verwaltungsgericht. Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung, nimmt Stellung: „Der Landkreis hatte ein schweres Dienstvergehen festgestellt. Die Festsetzung der Sanktion wurde aber ins Ermessen des Gerichts gelegt.“

Was bedeutet dieses Urteil für Bernhard Busch? Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erhält er nach einer Frist von sechs Monaten keine Pension mehr. Als Bürgermeister einer Verbandsgemeinde hatte er die Besoldungsstufe B3 und damit ein Grundgehalt von 7300 Euro erhalten. Die Pension beträgt laut Beamtenrecht maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts während der letzten beiden Dienstjahre – in Buschs Fall rund 5200 Euro.

Mit seinem Ruhegehalt verliert Busch nach TV-Informationen auch seinem Beihilfeanspruch – das heißt, er ist ab dann auch nicht mehr krankenversichert. Busch müsste sich auf eigene Kosten versichern – höchstwahrscheinlich privat, da die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgrund seines Alters und Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist.

Dann wären da noch die gesetzliche Rentenversicherung. Der ehemalige Bürgermeister war sein gesamtes Berufsleben lang Beamter. Nach TV-Recherchen muss er nach der Aberkennung seiner Pension nachversichert werden. Das übernehmen aber nicht die Verbandsgemeinde Ruwer oder der Landkreis Trier-Saarburg, sondern der Risikostrukturfonds der Rheinischen Versorgungskasse.

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