Landgericht Trier Vorwurf Vergewaltigung: Vier neue Zeugen statt eines Urteils

Trier · Der Prozess vor dem Landgericht Trier gegen einen 47-Jährigen, dem Vergewaltigung und Misshandlung der Ehefrau vorgeworfen werden, ist gestern unerwartet in die Verlängerung gegangen.

 Vor dem Landgericht in Trier muss sich derzeit ein Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich verantworten.

Vor dem Landgericht in Trier muss sich derzeit ein Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich verantworten.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Auf der Flucht vor Raketen und dem IS-Terror war die vierköpfige Familie  2015 im Kreis Bernkastel-Wittlich untergekommen. Doch folgt man der Anklage, ging für die 36-jährige Frau und Mutter der Terror in Deutschland mit anderem Vorzeichen weiter. In der vermeintlichen Sicherheit  soll ihr der eigene Ehemann das Leben zur Hölle gemacht haben – bis sie die Polizei einschaltete. Das Ergebnis: Seit zwei Verhandlungstagen sitzt der 47-jährige Ex-Ehemann vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier, wo ihm Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung durch Schläge mit einem Gürtel verbunden mit Morddrohungen vorgeworfen werden (der TV berichtete).

Der Sachstand gestern am dritten Verhandlungstag: Der Angeklagte selbst hat sich zu den Vorwürfen nicht direkt geäußert, versucht sich aber so gut es geht zu entlasten. Etwa indem er über seine Verteidigerin Anja Hartkorn  seinen schlechten Gesundheitszustand und die damit verbundene Medikation ins Feld führen lässt. Er sei deshalb zur fraglichen Tatzeit im Mai 2017 gar nicht in der Lage gewesen, die Frau zu vergewaltigen, so der Einwand.

Die bisher gehörten Befunde einiger Ärzte sprachen aber eher dagegen. Auf Antrag der Verteidigerin erscheint dann am gestrigen Verhandlungstag ein behandelnder Urologe aus Wittlich. Er soll als Zeuge und Sachverständiger seine Einschätzung wiedergeben. Doch auch dieser Vorstoß ist vergebens: Der Facharzt kann heute – zwei Jahre nach der Behandlung – die These nicht bestätigen.

Schließlich verliest der Vorsitzende Richter Armin Hardt noch die Anhörungsprotokolle von den beiden neun und fünf Jahre alten Kindern des Paares. Aber wirklichen Aufschluss bringen sie nicht, zumal die Kleinen auch nicht anwesend waren, als die Tat passiert sein soll. Da kommen dann stattdessen Aussagen wie „die Eltern haben viel geschreit“ und „Mama war viel im Stress wegen viel Arbeit im Haus“.

Es scheint also Zeit für einen Schlussstrich – sprich Plädoyers und Urteilsfindung. Gerade will der Vorsitzende dazu die Beweisaufnahme schließen, als der Anklagte noch eine Sache vorbringen möchte. Nach einem etwa zehn Minuten dauernden Flüstermonolog, dessen Inhalt sich zunächst nur dem Dolmetscher und der Verteidigerin erschließt, folgt ein neuer Antrag: Der Angeklagte benennt vier bisher unbekannte Zeugen, die über ein „Gespräch unter Freunden“ berichten sollen, bei dem es um die Ehe des Paares gegangen sein soll. So beschließt die Kammer „Kommando zurück“ und lädt die Zeugen für den nächsten Termin am Mittwoch, 29. August, 9 Uhr, im Landgericht Trier. Auch die Ex-Frau und Nebenklägerin soll an dem Tag nochmals vor Gericht erscheinen.

Schlusswort des Tages vom Vorsitzenden an den Angeklagten: „Wenn Sie noch mehr Zeugen haben, dann nennen Sie die jetzt und gleich. Ich mache das nicht mehr mit, wenn sie am Ende jeder Sitzung mit ständig neuen Zeugen  das Verfahren in die Länge ziehen.“

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