Baurecht Für ein Haus ist der Wald plötzlich viel zu nah

Trierweiler · Ein Ehepaar aus Trier kauft sich ein Grundstück in Trierweiler, um dort ein Wochenendhaus zu bauen. Das wird ihnen verwehrt. Und nicht nur sie werden das Nachsehen haben.

 Grundstueck_Sirzenich.jpg

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Foto: TV/Eltges, Stefanie

Es sollte alles so schön werden. Vor einigen Jahren ist das Ehepaar Karbach aus dem Rheinland nach Trier gezogen, weil es ihnen an der Mosel so gut gefällt. Sie lieben es, die nähere Umgebung zu erkunden. Dabei sind sie auch auch auf das Sirzenicher Wochenendhausgebiet gestoßen. Und dort – so der Plan – sollte auf einem noch freien Platz ein Wochenendhaus gebaut werden. Walter Karbach: „Wir wollen das Haus auch für die Enkelkinder bauen, damit sie ein Stück Natur erleben können.“ Natur gibt es im engen Tal zwischen Trier und Trierweiler mehr als genug: Der Sirzenicher Bach plätschert Richtung Pallien, vor und hinter den Grundstücken erstrecken sich ausgedehnte Wälder.

Der Plan Schon vor dem Kauf der Parzellen erkundigen sich die Karbachs im Referat Bauen und Umwelt der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, ob es Probleme geben könnte, wenn dort ein Haus gebaut wird. Wäre dem so gewesen, „hätten wir woanders weitergesucht.“ Der Sachbearbeiter habe erklärt, einer Bebauung stünde dann nichts entgegen, „wenn sich unsere Planung in Gestaltung, Lage und Größe der bereits bestehenden Bebauung anpassen würde“. Ende 2017 wird das Ehepaar schließlich stolzer Besitzer der Grundstücke, die früher einmal als Garten genutzt worden sind.

Das Problem Gegenüber dem Bauplatz für das Wochenendhaus stehen Nadelbäume. Diese machen auf die Karbachs den Eindruck, dass sie nicht standsicher sind. Deshalb wenden sie sich an den zuständigen Förster. Der teilt dem Ehepaar bei einem Ortstermin mit, dass die Karbachs für ihr Projekt keine Baugenehmigung bekommen werden. Denn es müssten 30 Meter Sicherheitsabstand zwischen Wald und Gebäuden gewahrt werden. Das ist jedoch aufgrund der Beschaffenheit des steil zum Bach abfallenden Geländes nicht möglich.

Über ihren Architekten fragen die Karbachs sodann bei der Baubehörde des Kreises Trier-Saarburg nach und erfahren, dass Baugenehmigungen im Wochenendhausgebiet erteilt worden seien und noch werden. Ende Februar stellen sie dann den Bauantrag beim Kreis, vergeben weitere Aufträge und nehmen ein Baudarlehen auf.

Die Hoffnung Der Wald gehört der Ortsgemeinde Trierweiler. Ein Teil der Bäume ist inzwischen nach Auskunft der Karbachs wegen mangelnder Standsicherheit im Auftrag des Försters gefällt worden. Deshalb ist das Ehepaar an Ortsbürgermeister Matthias Daleiden mit der Bitte herangetreten, ob nicht noch ein paar Bäume mehr abgeholzt werden könnten. Das ist jedoch nicht geschehen, da nach Auskunft Daleidens die Forstverwaltung davon abgeraten hat. Schließlich sollte kein Präzedenzfall für andere Bauvorhaben geschaffen werden.

Die Ortsgemeinde hat übrigens ihr Einvernehmen für den Hausbau erteilt. Zwar ist die Wochenendhaussiedlung der Ortsgemeinde „ein Dorn im Auge“. Der Rat hatte deshalb vor einigen Jahren seine Zustimmung für einen Hausbau versagt. Der Kreisrechtsausschuss hatte diese Entscheidung jedoch kassiert, da es sich um einen Lückenschluss innerhalb bestehender Bebauung handelt. Auch rechts und links vom Bauplatz der Karbachs stehen bereits heute Häuser.

Die Absage Mit Schreiben vom 10. August hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Bauantrag der Karbachs abgelehnt. Als Grund wird die Stellungnahme des Forstamts genannt. Dieses wiederum bezieht sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Aktenzeichen 8 A 11822/16.OVG) aus dem Jahr 2017, wonach der Mindestabstand zwischen Baum und Haus 25 Meter beträgt. Aufgrund der Hanglage seien es im speziellen Fall sogar 35 Meter.

Die Konsequenzen I Das Ehepaar Karbach muss nun vor den Kreisrechtsausschuss ziehen, um vielleicht doch noch bauen zu dürfen. Auch haben sie sich an die Bürgerbeauftragte des Landes gewandt. „Wir haben bisher eine mittlere fünfstellige Summe in das Projekt gesteckt“, sag Jutta Karbach. Der finanzielle Effekt ist nur die eine Seite der Medaille. Die Karbachs sprechen auch von einer gehörigen Portion Ignoranz und Arroganz der Behörden. „Trotz Zusage wurden wir nicht zurückgerufen“, sagt Walter Karbach. „Wir hatten das Gefühl, dass man nichts mit dieser unangenehmen Sache zu tun hat.“

 Walter und Jutta Karbach sind fassungslos. Trotz anderslautender Behördenauskunft dürfen sie nun doch kein Haus bauen lassen.

Walter und Jutta Karbach sind fassungslos. Trotz anderslautender Behördenauskunft dürfen sie nun doch kein Haus bauen lassen.

Foto: Medienhaus Trierischer Volksfreund/Harald Jansen

Die Konsequenzen II Laut Kreisverwaltung ist das Hausprojekt am Sirzenicher Bach der erste Bauantrag „im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung, der nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts“ aus dem Jahr 2017 abgelehnt worden ist. Ablehnungen gibt es auch in Trier (siehe Info). Auf TV-Anfrage kann die Kreisbehörde nicht erkennen, dass aufgrund der neuen Genehmigungspraxis eine Vielzahl von Flächen im Kreisgebiet wegen fehlender Bebaubarkeit an Grundstückswert verlieren. Gleichwohl will die Behörde bei jedem weiteren Bauantrag viel strenger als bisher auf Abstände zum Wald achten.

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