Justiz Wüste Beschimpfungen und eine geheimnisvolle CD

Bitburg/Prüm · Hat ein 22-Jähriger aus Prüm erneut mit Falschgeld gehandelt? Das will das Amtsgericht Bitburg klären. Allerdings fehlen noch mögliche Beweismittel.

Soll man Entschuldigungen immer annehmen? Für die Zeugin, die vor dem Amtsgericht Bitburg eine Aussage macht, steht fest: in diesem Fall nicht. Die Polizeibeamtin verweigert dem 22-jährigen Angeklagten diesen Wunsch. Er hat die Beamtin bei einer Durchsuchung Ende November 2017 beleidigt. Bereits 2015 war das der Fall gewesen. Sie glaubt: „Er meint es nicht ehrlich“ und werde in puncto Kriminalität „weitermachen wie bisher“.

Ist das wirklich so? Das will Richter Udo May in der Verhandlung beim Amtsgericht Bitburg klären. Dem Angeklagten wird erneut vorgeworfen, gefälschtes Geld besessen und in den Verkehr gebracht zu haben. Bereits im September 2017 wurde er dafür zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun steht er wieder vor Gericht. Der Vorwurf lautet erneut: Geldfälschung.

Diesmal kommt er allerdings in Handschellen und in Begleitung zweier Justizbeamter, da er seit einigen Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Anlass war eine Durchsuchung im November 2017, bei der die Polizei fündig wurde: Neben 55 Gramm Marihuana und einer Schreckschusswaffe entdeckten sie in seinem Zimmer im Haus der Mutter, wo der Mann lebt, einen falschen Zwanziger und einen falschen Fünfziger. Was er damit vorhatte, ist unklar.

Fakt ist: Er hat im früheren, bereits abgeurteilten Fall nachgewiesenermaßen mit „Blüten“ bezahlt und diese weiterverkauft. Doch hat er sich seit seiner Bewährungsstrafe gebessert? Glaubt man dem Angeklagten, der nach dem Realschulabschluss und einem abgebrochenen Fachabitur laut eigener Aussage eine „kreative Pause“ eingelegt hat, lautet die Antwort „Ja“. Die beiden Scheine habe ihm ein Anbieter aus Italien unaufgefordert geschickt - quasi als Werbung für eine neue Produktlinie. Dass es sich dabei um Händler aus Italien handelt, wo er bereits vor der Bewährungsstrafe Scheine bestellt hatte, macht Richter May allerdings stutzig. „Die hatten meine Adresse und wollten wohl, dass ich nochmal was bestelle“, sagt der Angeklagte. Das habe er aber nicht vorgehabt. Darum habe er die Scheine auch in einer Geldbörse verstaut, die er nicht mitnehme, wenn er ausgehe. „Die lag nur herum“, sagt er.

Ob das stimmt? Richter May bohrt nach. Womit er denn dann sein Leben finanziere? „Mit Aushilfsjobs und dem Taschengeld meiner Eltern“, erklärt er. Schließlich habe er kein Auto.

Tatsache ist: Es gibt keine Beweise dafür, dass er erneut mit falschen Scheinen gezahlt oder gehandelt hat. Dennoch glaubt die als Zeugin geladene Kriminalbeamtin, die die Durchsuchungen 2015 und 2017 geleitet hat, daran, dass es so ist. Ihr Anhaltspunkt: Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte Ende November 2017 der Kripo Wittlich mitgeteilt, dass ein Darknet-Falschgeldanbieter aus Italien am 2. November an den Angeklagten einen Brief verschickt habe, der aber nicht mehr aufgehalten werden konnte. Einen Tag nach dieser BKA-Nachricht standen die Beamten vor der Haustür des Angeklagten. „Gefunden haben wir aber nur einen Umschlag aus Italien vom 17.11., nicht den vom 2.11.“, erklärt die Hauptkommissarin. Daher vermutet sie, dass es nicht nur einen – wie der Angeklagte behauptet – unaufgeforderten, einmaligen Kontakt nach Italien gab, sondern mehrere. Ob dem so ist, könnte eine CD klären. Doch dazu später mehr.

Unstrittig ist: Ein Wiederholungstäter ist der Angeklagte in anderer Hinsicht: Bereits bei der Durchsuchung 2015 war er unangenehm aufgefallen, weil er die Beamten  wüst beschimpfte, bedrohte  und beleidigte. Im November 2017 wiederholte er das, weswegen die Kriminalbeamtin und zwei ihrer Kollegen Anzeige erstatteten. Was er genau gesagt hat, berichten die Beamtin und zwei weitere Kollegen im Zeugenstand. „Ich schieß’ dir ins Gesicht“, „Du Pisser, ich brech’ dir die Nase“ oder „Du Scheiß-Lesbe“. Ein Polizist berichtet, er sei mit „Halt’s Maul“ begrüßt worden. Danach habe der Mann die Beamten fortlaufend provoziert. Er sei abends zuvor betrunken gewesen, habe noch Restalkohol gehabt und einen Schock erlitten, als die Beamten vor der Tür gestanden hätten, räumt der 22-Jährige ein und entschuldigt sich mit Handschlag bei den zwei Polizisten im Zeugenstand (die Beamtin lehnt es ja, wie berichtet, ab). Dass das stimmt, glauben alle drei Zeugen der Polizei aber nicht. „Er hat gezielt provoziert, um die Durchsuchung zu stören“, sagt einer. Ergebnis: ein zertrümmertes Handy, das der Angeklagte in einem unbeobachteten Moment geschnappt und gegen die Wand geknallt hat. Ob das aus Wut, wie er 22-Jährige behauptet, oder aus Berechnung passierte, bleibt unklar.

Denn die CD mit den vom Landeskriminalamt ausgelesenen Handydaten, die einer der Beamten noch am Morgen „ganz frisch“ aus Trier abgeholt hat, kann im Amtsgericht auf die Schnelle nicht ausgelesen werden. Richter May entscheidet: „Wir vertagen.“ Weiter geht es voraussichtlich am Mittwoch, 2. Mai, um 13.30 Uhr im Amtsgericht Bitburg.

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