Justiz Zu hohe Beiträge erhoben? - Trierer Kammer vor dem Kadi

Trier · Hat die Trierer IHK höhere Rücklagen gebildet als nötig? Drei Mitgliedsbetriebe sind der Meinung und haben geklagt.

 Das Trierer Verwaltungsgericht muss am Donnerstag entscheiden, ob die Beiträge der Industrie- und Handelskammer in Ordnung waren.

Das Trierer Verwaltungsgericht muss am Donnerstag entscheiden, ob die Beiträge der Industrie- und Handelskammer in Ordnung waren.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Hat die Industrie- und Handelskammer Trier in der Vergangenheit zu viel Geld auf die hohe Kante gelegt und deshalb zu hohe Beiträge erhoben? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag das Trierer Verwaltungsgericht. Verhandelt werden zwei Klagen von IHK-Mitgliedsbetrieben, eine dritte Klage sei anhängig, sagte Gerichtssprecherin Heidi Heinen.

Die Bürgerenergiegesellschaft HardtStrom aus Pronsfeld (Eifelkreis Bitburg-Prüm) klagt gegen zwei Beitragsbescheide aus den Jahren 2014 und 2016. Begründung: Die damaligen Rücklagen der Kammer seien nicht nach dem Gebot der Schätzgenauigkeit erfolgt und damit zu hoch ausgefallen. „Wir wollen klären, ob die Verwendung der IHK-Beiträge rechtmäßig ist, insbesondere, ob unrechtmäßig Rücklagen gebildet wurden statt Beiträge zu senken“, sagt Geschäftsführer Edvard Högner auf Anfrage unserer Zeitung.

Mit einer ähnlichen Begründung hatte vor einiger Zeit ein Unternehmen aus dem Raum Koblenz erfolgreich gegen die dortige IHK geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte vor zwei Jahren, dass die Bildung von „angemessenen Rücklagen“ zwar zu einer geordneten Haushaltsführung der Kammern gehöre. Allerdings dürfe die Höhe der Rücklage nicht „ins Blaue hinein“ erfolgen, sondern müsse durch vertretbare Anhaltspunkte gedeckt sein, erläuterte der Berliner Fachanwalt Christoph-David Munding auf dem letztjährigen Kammerrechtstag.

Im Koblenzer Fall, der sich auf die Jahre 2005 bis 2008 bezog, hatte die Kammer eine Rücklage in Höhe von 50 Prozent des jährlichen Betriebsaufwands gebildet. Nach Ansicht der Richter hätte eine derartige Höhe nur mit der Prognose gerechtfertigt werden können, dass es im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Zahlungseingang zu Liquiditätsengpässen von 50 Prozent kommen könne. Auch andernorts in Deutschland wurden in den zurückliegenden Jahren Beitragsbescheide vor Gericht angefochten.

Die Gerichtsentscheidungen seien völlig unterschiedlich ausgefallen, sagt der Trierer IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Glockauer. „Wir haben schon immer geschaut – unabhängig von Entscheidungen der Gerichte – dass wir Geld nicht grundlos anhäufen“, sagt Glockauer unserer Zeitung. Die Trierer IHK habe die hohen Anforderungen auch schon vorher an den Tag gelegt. Nach Angaben Glockauers hat die Kammer aktuell Rücklagen in Höhe von 3,24 Millionen Euro. Zwischen 40 und 50 Prozent der 30 000 Mitgliedsbetriebe zahlten gar keinen Kammerbeitrag, weil der Gewerbeertrag unter 5200 Euro liege. Der durchschnittliche Jahresbeitrag betrage um die 215 Euro.

„Es geht mir nicht um die Höhe des Beitrags, sondern ums Prinzip“, argumentiert HardtStrom-Geschäftsführer Edvard Högner, dessen Gesellschaft nach seinen Angaben einen „niedrigen vierstelligen Betrag“ zahlt. Wenn die Klage erfolgreich ist, wird seiner Ansicht nach der beklagte Bescheid aufgehoben. Die Hoffnung sei aber auch, dass dann „alle Mitglieder durch Beitragssenkungen entlastet werden“.

Laut Hauptgeschäftsführer Jan Glockauer werden die Beiträge der Trierer Industrie- und Handelskammer schon seit sieben Jahren gesenkt. Und ein Ende sei wegen der derzeit guten wirtschaftlichen Lage auch nicht in Sicht. Die IHK Trier finanziert sich zu etwa zwei Dritteln aus Mitgliedsbeiträgen. Insgesamt plant die Kammer in diesem Jahr  mit einem Haushalt von 9,7 Millionen Euro.

Ob in der Verhandlung des Trierer Verwaltungsgerichts am Donnerstag ein Urteil fällt, ist noch unklar.

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