Prozess Süßigkeiten als Beute: Amtsgericht Bitburg verurteilt zwei Männer wegen Diebstahls

Bitburg · Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls sind ein 20- und ein 35-Jähriger zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Etliche Mengen an Schokolade, Bonbons, und so weiter waren bei ihnen sichergestellt worden.

Zwei Männer werden vor dem Amtsgericht Bitburg wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

  „Arbeit kann mich weiterbringen, Dummheiten nicht“, sagt der 20-jährige Angeklagte V. vor der Urteilsverkündung am Amtsgericht Bitburg nach etwas mehr als fünf  Stunden Verhandlung.  Ihm und seinem Mitangeklagten, dem 35-jährigen G. –  beide sind französische Staatsbürger –  wird gemeinschaftlicher Diebstahl in besonders schwerem Fall vorgeworfen sowie der Besitz von Haschisch und Marihuana in geringer Menge.

Was der junge Mann, der in der Jugendstrafanstalt Wittlich 20 Jahre alt geworden ist,  als „Dummheit“ bezeichnet, beziehungsweise die Übersetzerin ins Deutsche übersetzt hat, ist eine Einkaufsfahrt der  besonderen Art: Der  Angeklagte V.  ist mit dem 35-jährigen G. und einem weiteren Angeklagten M., dessen Verfahren  gesondert stattfindet, im Juni diesen Jahres von Marseille in  Südfrankreich nach Deutschland aufgebrochen. Dort wollen sie – nach eigener Aussage –  im großen Stil Süßigkeiten und Getränke kaufen, die  in Frankreich nicht erhältlich sind. Zurück in ihrem Heimatland, sollte die Ware dann zu einem höheren Preis verkauft werden. Der 35-Jährige führt einen kleinen „Tante Emma-Laden“, wie es seine Verteidigerin Anne Bosch formuliert. So weit der Plan.

Das Trio landet bei seiner Tour in Bitburg  und sucht  dort den Supermarkt „Kaufland“ auf. Der 35-Jährige will sich die Beine vertreten haben, der zweite Angeklagte M. habe etwas essen gehen wollen, und nur der Jüngste der Dreien sollte  einkaufen  – hochwertige Süßigkeiten und Getränke. Wenn er an der Kasse stünde, solle er den 35-Jährigen Bescheid geben, da dieser  Geld hatte zum bezahlen.

Der junge Mann füllt den Einkaufswagen mit besagten Produkten und als er zur Infothek kommt, und diese  nicht besetzt ist, verlässt er den Supermarkt, ohne zu bezahlen, wie er vor Gericht einräumt. In diesem  Supermarkt sind keine Videokameras installiert. Der junge „Einkäufer“  will den Diebstahl aus eigenem Antrieb begangen haben, was ihm Richter Udo May und Staatsanwältin Beatrix Klingler aber nicht abkaufen.

Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass er gefasst wird. Dem Familienvater kommt der Kunde mit Sonnenbrille und Kappe verdächtigt vor, und er beobachtet, wie der  zu einem Transporter mit französischem Kennzeichen geht, der kurioser Weise vor dem Amtsgericht abgestellt ist. Der Zeuge will an der einen Seite  des Transporters einen weiteren übervollen Einkaufswagen gesehen haben.

Er informiert die Verantwortlichen des Marktes und spricht auch den jungen Mann an, da der Zeuge perfekt Französisch spricht.  Der junge Angeklagte gibt vor, er habe vergessen zu bezahlen. Die Polizei ist schon unterwegs. Und schon ist auch der 35-jährige Angeklagte zur Stelle. Er soll dem jungen Mann eine „Backpfeife“ gegeben haben, dann hat er die Waren bezahlt. Vor Gericht lässt er erklären, er habe nichts davon gewusst, dass der 19-Jährige die Süßigkeiten und Getränke stehlen wollte.

Nach Aussage des Zeugen, soll der Jüngere den Älteren gewarnt haben, dass der Zeuge Französisch verstehe. Der weiße Transporter sei  in eine Seitenstraße umgeparkt worden. Der Zeuge habe sich dann mit seinem Wagen vor den Transporter gestellt, damit der nicht wegfahren konnte. Im Wagen befanden sich noch Waren im Wert von 3500 Euro, für die es nur bedingt Kaufbelege gibt.

Der 35-Jährige soll dem Zeugen, der der Polizei beim Verhör  der Angeklagten als Dolmetscher geholfen hat, schließlich gedroht haben. „Pass auf deine Familie auf!“ Und:      „Verräter wie du werden in Marseille erstochen.“  Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass das Trio auch in Trier, Hermeskeil und Konz einkaufen war.

  Staatsanwältin Beatrix Klingler sieht die Tatvorwürfe bestätigt. Da der Angeklagt V. eine Reifeverzögerung aufweise, nicht vorbestraft sei,  gestanden habe, und sich in der Untersuchungshaft gut geführt habe, fordert sie eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Und für den 35-Jährigen ein Jahr auf Bewährung.

Richter  May sagt, dass das Gericht ein Urteil  fällen werde, auch wenn die  Ermittlungen noch nicht komplett abgeschlossen seien. Nach  kurzen Beratung verkündet er: „Das Gericht hält sechs Monate auf Bewährung für den 20-Jährigen und zehn Monate für den 35-Jährigen für angemessen“. Das Urteil ist rechtskräftig.

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