Papiere für Schrott-Autos gefälscht: Haft

Er fälschte Fahrzeugpapiere, Tüv-Berichte und Kennzeichen, fuhr betrunken Auto, auch ohne Führerschein, und stahl zwei Wagen: Ein 25-Jähriger ist gestern vor dem Amtsgericht Wittlich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Daun/Wittlich. "In hohem Maße dreist": Richter Josef Thul macht beim Prozess gegen den jungen Mann aus dem Vulkaneifelkreis am Amtsgericht Wittlich keinen Hehl aus seinem Unverständnis. Ein Unverständnis, das vor allem daraus resultiert, dass sich der 25-Jährige nicht nur wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 46 Fällen vor Gericht verantworten muss, sondern auch wegen zweifachen Diebstahls in einem besonders schweren Fall und Fahren unter Alkoholeinfluss sowie ohne Führerschein. Eine Stunde dauert es, bis der Staatsanwalt alle Anklagepunkte verlesen hat. Zeugen braucht es keine, der 25-Jährige gesteht sämtliche Vorwürfe. Erst stockend, später immer flüssiger schildert er, wie er nach der gescheiterten Lehre zum KFZ-Mechaniker nicht nur bei einem befreundeten Autohändler arbeitet, sondern auch in einem Ingenieur-Prüfbüro.

Die Gelegenheit ist günstig, das Geld knapp: Der Autohändler besorgt abgemeldete Fahrzeuge, der 25-Jährige fälscht den Fahrzeugschein und bekommt so die nötigen Papiere, um die Wagen ins Ausland zu bringen. Das System funktioniert und wird weiter ausgebaut: Abgemeldete Autos werden auch für die deutschen Straßen neu zugelassen. Als die Zulassungsstellen Tüv-Prüfberichte einfordern, besorgt sich der Angeklagte in dem Ingenieurbüro Blanko-Unterlagen inklusive Plaketten, später hilft ihm sein Bruder. Auch für Freunde "bringt" der Mann schrottreife Autos "über den Tüv". Anderthalb Jahre geht das gut, knapp 500 Fahrzeuge - auch Wohnmobile und LKW - werden so als fahrtüchtig deklariert, obwohl sie es nicht sind. "Da fährt letztlich der Tod mit", sagt Richter Thul eindringlich.

Doch selbst als die polizeilichen Ermittlungen längst in Gang sind, hält sich der 25-Jährige nicht ans Gesetz: In der Nacht zum 24. Dezember 2008 wird er mit 1,43 Promille Alkohol am Steuer erwischt, als er nach dem Bluttest entlassen wird, steigt er erneut in sein Auto - und geht der Polizei wieder ins Netz. "Ich wusste nicht, wie ich sonst nach Hause kommen sollte", versucht der Angeklagte vor Gericht zu erklären, was nicht zu erklären ist. "Man fragt sich schon, was in dem Kopf des Angeklagten los war", sagt auch dessen Verteidigerin, "so, wie es aussieht, wohl überhaupt nichts." Denn an Heiligabend setzt er sich wieder hinters Steuer, genauso kurz vor Silvester. Nur dass es da nicht sein eigener Wagen ist, sondern der geklaute eines Bekannten, den er weiterverkauft. Zwei Tage später besorgt er sich auf die gleiche Weise noch einmal Geld. Dann ist endgültig Schluss: Fünf Monate sitzt der 25-Jährige in U-Haft - ein Vorgeschmack auf das, was ihn in den kommenden Monaten erwartet: Das Gericht verurteilt ihn zu zweieinhalb Jahren Freiheitheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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