Pflegezusatzversicherung

Die Lebenserwartung steigt immer weiter an - somit aber auch gleichzeitig das Risiko, im fortgeschrittenen Alter auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Im Falle von Pflegebedürftigkeit kommt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung zum Tragen, diese deckt jedoch nur einen Teil der dabei anfallenden Kosten.



Die Höhe der letzteren bewegt sich zwischen einigen Hundert Euro und einigen Tausend Euro im Monat, wenn etwa eine stationäre Unterbringung erforderlich wird. Dabei ist die Tendenz eher steigend. Die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Versicherer berechnet sich nicht zuletzt nach der anerkannten Pflegestufe. Dies deckt längst aber nicht die Kosten für einen Platz im Pflegeheim. Die entstehende Lücke muss dann entweder von der Rente oder den Ersparnissen beglichen werden. Um dieses Risiko abzufangen oder zumindest zu mildern empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Dabei steht folgende Auswahl zur Verfügung: Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung. Bei der letzteren wird ein bestimmter Tagesatz vereinbart, der dann für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Hierbei müssen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht eigens nachgewiesen werden. Die Pflegekostenversicherung stockt dagegen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf, wobei der Betrag ebenfalls nach Vereinbarung festgelegt wird. Beim Vertragsabschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung bleibt es ohne Berücksichtigung, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgen wird, da dies nicht vorhersagbar ist. Ebenso wenig sind die Beiträge vom Geschlecht abhängig. Dagegen spielt für die Höhe der Prämie das Alter des zu Versichernden eine Rolle sowie eventuelle Vorerkrankungen.

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