Gerichtsurteil Erst blühender Handel, dann das Ende in Haft - Freiheitsstrafen für Marihuana-Dealer in Trier

Trier · Deutliche Freiheitsstrafen gab es am Montag am Landgericht Trier für drei Angeklagte, die in dreieinhalb Monaten rund einen Zentner Marihuana unter die Leute gebracht hatten.

 Der Handel mit Marihuana ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb wurden im Trierer Prozess auch keine Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Der Handel mit Marihuana ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb wurden im Trierer Prozess auch keine Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Sie alle waren geständig, bedauerten ihr Tun und hofften wohl bis zuletzt auf ein mildes Urteil. Doch die Erste Große Jugendkammer macht am Ende des zweiten Verhandlungstages mit ihrem Urteilsspruch deutlich, dass Einfuhr und Verkauf von Marihuana in Kilomengen kein Kavaliersdelikt sind.