AOK Irrtümer ausgeräumt – Sicher unterwegs mit dem Fahrrad
Bei den herrlichen Frühlingstemperaturen draußen steigen viele Menschen vom Pkw auf das Fahrrad um und genießen die frische Luft und die Bewegung. Unsicherheiten bestehen jedoch häufig bezüglich der geltenden Regeln für Fahrradfahrer, zumal sich hier in den letzten Jahren rechtlich Dinge geändert haben. Nachfolgend räumen wir mit den elf größten Irrtümern zum Thema Radfahren auf und zeigen Ihnen, worauf Sie als Radfahrer im Straßenverkehr achten sollten.
Irrtum 1: Erwachsene dürfen nicht auf dem Bordstein fahren.
Bei vielen Eltern ist noch die alte Regel im Kopf: Erwachsene dürfen nicht auf dem Bordstein fahren. Doch diese Zeiten sind vorbei. Seit zwei Jahren dürfen Eltern oder eine andere mindestens 16-jährige Aufsichtsperson Kinder auf dem Gehweg offiziell begleiten – vorausgesetzt, das Kind ist unter acht Jahren alt.
Irrtum 2: Radwege sind für Kinder tabu
Damit den Kindern nichts passiert, sollen sie zum Radfahren die Gehwege benutzen. Straßen und Radwege sind dagegen für sie tabu. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist der Radweg baulich – zum Beispiel durch einen Bordstein – von der Straße getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen. Generell ist wichtig: Wer auf dem Gehweg fährt, muss Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen, wenn es eng wird. Beim Überqueren einer Straße sind Kinder und deren Begleitpersonen dazu angehalten vom Rad abzusteigen.
Irrtum 3: Ab acht Jahren müssen Kinder auf der Straße fahren
Bis zu seinem zehnten Geburtstag darf ein Kind noch auf dem Gehweg fahren, wenn es möchte und sich dort sicherer fühlt. Danach muss es die Straße oder den Radweg nutzen. Aus diesem Grund absolvieren Kinder in der vierten Klasse den Fahrradführerschein, der sie auf das sichere Radfahren im Straßenverkehr vorbereitet. Eltern haben dennoch eine Aufsichtspflicht und müssen mit ihren Kindern auch trotz bestandener Fahrradprüfung so lange üben, bis sie wirklich sicher unterwegs sind.
Irrtum 4: Ein Fahrradhelm ist Pflicht
Einen Fahrradhelm müssen in Deutschland weder Kinder noch Erwachsene tragen. Sinnvoll ist es aber in jedem Fall und wir empfehlen Ihnen beim Radfahren stets mit Helm unterwegs zu sein und den Kindern das Helmtragen auch von vorne herein anzugewöhnen. Ein guter Helm kann Leben retten.
Irrtum 5: Radfahrer müssen immer hintereinander fahren
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren, ebenso dann, wenn sie als „geschlossenen Verband“ mit mindestens 16 Radfahrern unterwegs sind.
Irrtum 6: Auf dem Zebrastreifen haben Radfahrer Vorrang, genau wie Fußgänger.
Wenn Radfahrer Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Irrtum 7: Beim Schild „Radfahrer absteigen“ muss man runter vom Rad.
Dieses Zusatzschild ist kein Gebotszeichen, sondern nur eine Empfehlung. Es zwingt nicht zum Absteigen. Wenn es an einer Baustelle steht, die den Radweg versperrt, darf man trotzdem auf die Fahrbahn ausweichen. Unter einem Zeichen „Gehweg“ ist es überflüssig, weil schon dieses Verkehrszeichen das Radfahren verbietet.
Irrtum 8: Es ist kein Problem alkoholisiert Fahrrad zu fahren
Wenn man Alkohol getrunken hat, sollte man nicht nur das Auto, sondern auch das Fahrrad stehen lassen. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss haften, wenn man einen Unfall baut. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrer auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat. Dann droht außerdem eine Überprüfung der Fahreignung, schlimmstenfalls der Führerscheinentzug für Kraftfahrzeuge und sogar ein Radfahrverbot.
Irrtum 9: Radfahrer dürfen in Einbahnstraßen in die Gegenrichtung fahren
Radfahrer dürfen nur dann in Einbahnstraßen in die Gegenrichtung fahren, wenn ein entsprechendes Schild zu Beginn der Einbahnstraße darauf hinweist.
Irrtum 10: Auf dem Fahrrad mit dem Handy telefonieren ist kein Problem
Das Handy beim Radfahren in der Hand zu halten ist genauso wenig erlaubt, wie beim Autofahren. Man gefährdet damit nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Werden Sie erwischt, zahlen Sie 25 Euro Verwarnungsgeld. Nutzen Sie stattdessen einfach eine Freisprecheinrichtung. Musikhören ist grundsätzlich erlaubt, solange Sie den Straßenverkehr und mögliche Warnsignale ausreichend wahrnehmen. Ihrer Sicherheit zuliebe sollten Sie jedoch darauf verzichten, da es die Wahrnehmung deutlich beeinträchtigt.
Irrtum 11: Radfahrer müssen auf Radwegen fahren
Radfahrer sind entgegen der weitläufigen Meinung nicht verpflichtet, vorhandene Radwege zu benutzen und dürfen durchaus auch auf die Straße ausweichen. Nur dann, wenn die Radwege mit dem Verkehrszeichen „Sonderweg Radfahrer“ gekennzeichnet sind, müssen die Radfahrer auf diesen fahren. Sollten die ausgeschilderten Radwege durch Bauarbeiten, Verschmutzungen oder parkende Autos nicht nutzbar sein, dürfen die Radfahrer natürlich auf die Straße ausweichen.