Der Staat hilft, macht aber Vorgaben

Riester und Rürup: Steuernachlässe und Zulagen gibt es für beide Modelle der staatlich geförderten Altersvorsorge – also für die Riester-Rente und die sogenannte Rürup-Rente. Doch worauf ist bei den beiden Vorsorgearten besonders zu achten?

Steuernachlässe und Zulagen gibt es für beide Modelle der staatlich geförderten Altersvorsorge – also für die Riester-Rente und die sogenannte Rürup-Rente. Doch worauf ist bei den beiden Vorsorgearten besonders zu achten? Ein Überblick:

Riester-Rente:

Der Staat lässt sich die Förderung der privaten Vorsorge Millionen kosten, stellt aber an die Zuteilung der staatlichen Mittel strenge Anforderungen. Das bedeutet: Jahr für Jahr wird die Zulage – meistens im Frühjahr – für das vorangegangene Jahr zugeteilt. Dabei wird von der staatlichen Zulagenstelle geprüft, ob und wie viel Zulage der Riester-Sparer erhält. Diese ist abhängig vom Beitrag des Kunden, der wiederum aus Einkommen und Familienstand resultiert. Und beides kann sich schnell ändern.

Nur wenn der Vertrag regelmäßig auf den Prüfstand kommt, sind Sie optimal beraten. Ansonsten laufen Sie Gefahr, Zulagenkürzungen hinnehmen zu müssen – und damit einen Renditeverlust! Diese Prüfung ist für den Riester-Laien jedoch oft schwierig und sollte dem Berater überlassen werden.

Mit der LVM das Optimum herausholen

Die LVM Versicherung geht deshalb bei den Riester-Verträgen einen konsequenten Weg: Neben der laufenden Beratung und Betreuung durch die Vertrauensleute „vor Ort“ prüft sie jährlich, welche Verträge eben nicht die volle Zulage erhalten haben. Oder wo eventuell noch eine Steuerersparnis für den Kunden realisiert werden kann. Diese Kunden werden angeschrieben und auf die Optimierung der Verträge angesprochen.

Einmaliger Riester-Service nur mit der LVM

Ein weiterer Service des Versicherers ist die sogenannte „Zulagen-Heilung“. Hierbei hilft die LVM ihren Riester-Sparern, die von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgeforderten Zulagen wieder zurückzuholen. Der Hintergrund: Passt der für das Zulagenjahr genannte Förderstatus des Versicherten nicht, wird die gesamte Zulage zurückgebucht – obwohl die Person oft vom Grundsatz her zum Riester-Förderkreis gehört. Der LVM-Vertrauensmann vor Ort hilft dann, die Zulagen zurückzuholen.

Rürup-Rente:

Mit der steuerlich geförderten Basis-Rente – oft auch „Rürup-Rente“ genannt – unterstützt der Gesetzgeber Selbstständige und Gutverdiener finanziell beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge.

Im Jahr 2013 können 76 Prozent der Aufwendungen von maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten von der Steuer abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2 Prozentpunkte, dann sind 100 Prozent erreicht. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken sind von diesen Obergrenzen abzuziehen.

Gesetzliche Anforderung: Rentenzahlung

Die Rentenleistungen werden ab Rentenbeginn versteuert. Auch für diese nachgelagerte Besteuerung gibt es eine Übergangsfrist: Die Besteuerung liegt im Jahr 2013 bei 66 Prozent, die volle Besteuerung der Rente wird erst im Jahr 2040 erreicht. Bei der Basis-Rente liegt das früheste Rentenbeginnalter bei 62 Jahren. Weiterhin gilt: Es muss eine lebenslange, monatliche Rente vereinbart sein, ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Die Basis-Rente kann nur an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden und ist nicht beleihbar. Ergänzend kann ein Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsvorsorge integriert werden.

LVM-Produkte werden gefördert

Die LVM-Basis-Rente erfüllt die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber an diese Form der Altersversorgung stellt. Ob dabei Sicherheit, Flexibilität bei der Beitragszahlung oder höhere Renditechancen den Schwerpunkt der Basis-Rente bilden, lässt sich am bestem im persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer LVM-Versicherungsagentur klären (Kontaktinf s. rechts).

Viele weitere Informationen finden Sie auch auf www.lvm.de

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