ANZEIGE Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater Die Sperrung eines Twitter-Accounts ist ohne konkrete Angaben von Gründen unzulässig.

Bonn (ots) · Twitter hatte den Account eines Kunden gesperrt und diese Sperrung mit einem angeblichen Verstoß gegen die Plattform-Manipulationsregeln von Twitter begründet. Trotz mehrfacher Aufforderung konkretisierte Twitter den angeblichen Regelverstoß nicht.

Rechtsanwalt Andreas Felten (Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater/Bonn) reichte Klage ein. Er beantragte, die Sperrung des Twitter-Accounts aufzuheben und es Twitter zu untersagen, den Account zukünftig erneut zu sperren, ohne mitzuteilen, aufgrund welchen konkreten angeblichen Verstoßes gegen die Plattform-Manipulationsregeln oder aufgrund welchen anderen etwaigen Verhaltens des Nutzers die Sperrung erfolgt.

Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 09.11.2021 (AZ: 106 C 76/21) Twitter unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zum 250.000,00 EUR die Sperrung des streitgegenständlichen Twitter-Accounts untersagt, wenn diese Sperrung ohne konkrete Angaben von Gründen erfolgt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Andreas Felten, Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn, Telefon: 0228/92666-0 E-Mail: raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de

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