ANZEIGE Europäische Kommission EU-Terminvorschau vom 10. bis 16. Januar 2022

Berlin (ots) · Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Dienstag, 11. Januar

Berlin/online: EBD Briefing zur französischen EU-Ratspräsidentschaft mit Kommissionsvertreter Wojahn

Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) und die Französische Botschaft laden zu einem EBD Briefing zur Französischen EU-Ratspräsidentschaft (https://presidence-francaise.consilium.europa.eu/de/) ein. Anne-Marie Descôtes, französische Botschafterin in Deutschland, stellt das Programm der französischen Ratspräsidentschaft vor. Anna Lührmann, Staatsministerin für Europa im Auswärtigen Amt, und Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, geben im Anschluss eine Bewertung des Arbeitsprogramms aus Sicht der Bundesregierung ab. Dr. Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, und Dr. Linn Selle, Präsidentin der EBD, eröffnen nach ihren Erstkommentaren die anschließende Diskussion. Es gilt die Chatham House Rule. Beginn ist 14 Uhr. Die Veranstaltung wird live online übertragen. Mehr Informationen hier (https://www.netzwerk-ebd.de/termine/ebd-briefing-franzoesische-eu-ratspraesidentschaft-11-01-2022/). Anmeldung hier (https://crm.netzwerk-ebd.de/index.php?q=civicrm/event/register&reset=1&id=14). Kontakt für Pressevertreter hier (https://www.netzwerk-ebd.de/kontakt/presse/).

Mittwoch, 12. Januar

Brüssel: Klausur der EU-Kommission

Die EU-Kommissarinnen und Kommissare kommen in Brüssel zu einer internen Klausur zusammen. Die nächste formelle Kommissionsitzung findet am 18.1. statt, vorläufige Tagesordnung hier (https://ots.de/n70ZTB).

Brest: Informelles Treffen der Verteidigungsminister (bis 13. Januar)

Bei dem zweitägigen Treffen diskutieren die Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsministern der EU-Mitgliedstaaten Leitlinien für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Zur Unterstützung dieser Gespräche sind auch der Generalsekretär der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO), der Generalsekretär der Vereinten Nationen (UN) oder sein Vertreter und der für Friedenssicherungseinsätze zuständige UN-Untergeneralsekretär eingeladen. Weitere Informationen hier (https://presidence-francaise.consilium.europa.eu/de/veranstaltungen/informelles-treffen-der-verteidigungsminister/). EbS+ (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220113) stellt AV-Material zur Verfügung.

Donnerstag, 13. Januar

Berlin: Besuch von EU-Kommissarin Jutta Urpilainen

Die EU-Kommissarin für Internationale Partnerschaften, Jutta Urpilainen, ist zu politischen Gesprächen und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Berlin.

Bad Aibling: Bürgerforum "Souveränes Europa" mit Kommissionsvertreter Deckarm

Das Pro-Europa Netzwerk München & Oberbayern lädt zu einem Bürgerforum im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas (https://futureu.europa.eu/?locale=de) ein. Dr. Renke Deckarm, stellvertretender Leiter und Pressesprecher der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München, hält einen Impulsvortrag. Im Anschluss moderiert Eva Feldmann-Wojtachnia vom CAP der LMU München die Diskussion der Bürgerinnen und Bürger. Die Veranstaltung findet im großen Sitzungssaal des Rathauses von Bad Aibling statt. Beginn ist 19.30 Uhr (Einlass ab 19 Uhr). Mehr Informationen hier (https://proeuropa-netzwerk.de/veranstaltung/buergerforum-souveraenes-europa/).

Brest: Informelles Treffen der Außenministerinnen und Außenministerunter (bis 14. Januar)

Unter Leitung des Hohen Vertreters und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Josep Borrell, erörtern die Außenministerinnen und Außenminister der EU-Mitgliedstaaten aktuelle außenpolitische Themen. Das Treffen beginnt am 13. Januar mit einem sogenannten "Jumbo"-Rat, einer gemeinsamen Arbeitssitzung der Außen- und Verteidigungsminister der EU. Weitere Informationen hier (https://presidence-francaise.consilium.europa.eu/de/veranstaltungen/informelles-treffen-der-aussenminister-gymnich-treffen/). EbS+ (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220113) stellt AV-Material zur Verfügung.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Emissionsgrenzwerten für Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb

Mit Urteil vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht der EU Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärte die Verordnung der Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt wurden, teilweise für nichtig. Die Kommission sei nicht befugt gewesen, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern (siehe Pressemitteilung Nr. 198/18). Deutschland, Ungarn und die Kommission haben gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Generalanwalt Bobek hat in seinen Schlussanträgen vom 10. Juni 2021 dem Gerichtshof vorgeschlagen, die Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts, mit dem die von der Kommission im Anschluss an den "Dieselgate"-Skandal für Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb festgelegten exzessiven Stickstoffoxidemissionsgrenzwerte für nichtig erklärt wurden, zurückzuweisen. Die Kommission habe die von Parlament und Rat erlassenen bestehenden Emissionsgrenzwerte in rechtswidriger Weise geändert. Weitere Informationen hier: C-177/19 P (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-177/19), C-178/19 P (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-178/19) und C-179/19 P (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-179/19). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Frage, ob Urlaubszeiten bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen sind

Nach dem deutschen Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 werden Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für Zeiten gezahlt, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. Bei der Berechnung der Mehrarbeitszuschläge werden jedoch nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt. Ein betroffener Arbeitnehmer macht in dritter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht geltend, dass ihm für den Monat August 2017, in dem er zwei Wochen Urlaub genommen habe, Mehrarbeitszuschläge zustünden, weil auch die für den Urlaub abgerechneten Stunden einzubeziehen seien. Das Bundesarbeitsgericht möchte vor diesem Hintergrund wissen, ob die streitige tarifvertragliche Regelung mit der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 vereinbar ist. Klärungsbedürftig sei, ob diese Regelung einen unionsrechtlich unzulässigen Anreiz begründe, auf Urlaub zu verzichten (siehe auch Pressemitteilung des BAG 16/20 (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/sind-urlaubszeiten-fuer-mehrarbeitszuschlaege-zu-beruecksichtigen/)). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-514/20). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Samstag, 15. Januar

Berlin: 'Nationales Bürgerforum' zur Zukunft Europas (bis 16. Januar)

Im vom Auswärtigen Amt veranstalteten "Nationalen Bürgerforum" können Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ideen zur Zukunft Europas aktiv einbringen. Ziel des Bürgerforums ist es, gemeinsam Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und damit einen konkreten Beitrag zur fortlaufenden "Konferenz zur Zukunft Europas (https://futureu.europa.eu/?locale=de)" zu leisten. Insgesamt 100 per Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, am Bürgerforum teilzunehmen. Hierzu fanden am 5. und 8. Januar 2022 zunächst fünf virtuelle Diskussionsrunden mit jeweils 20 Teilnehmenden statt. Am 15. und 16. Januar 2022 kommen alle 100 Teilnehmenden im Rahmen einer ebenfalls virtuellen, zweitägigen Konferenz zusammen. Weitere Informationen hier (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/-/2496714).

Montag, 17. Januar

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 20. Januar)

Die Abgeordneten des EU-Parlaments kommen zur Plenartagung in Straßburg zusammen. Die Tagesordnung und weitere Informationen gibt es in Kürze hier (https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/agendas.html).

Brüssel: Treffen der Euro-Gruppe

Die Euro-Gruppe ist ein informelles Gremium, in dem Ministerinnen und Minister aus den Mitgliedstaaten des Euro-Raums über Fragen beraten, die in ihre gemeinsame Verantwortung hinsichtlich des Euro fallen. Weitere Details folgen in Kürze hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2022/01/17/).

Brüssel: Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei

Laut vorläufiger Tagesordnung (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/CM-5947-2021-INIT/fr/pdf) beraten die Ministerinnen und Minister unter anderem über das Programm der französischen Ratspräsidentschaft (https://presidence-francaise.consilium.europa.eu/de/), über die hochrangige EU-Tierschutztagung vom 9. Dezember zum Thema "Tierschutz in der EU heute und morgen (https://ec.europa.eu/info/events/eu-animal-welfare-today-tomorrow-2021-dec-09_en)" und über Agrarangelegenheiten mit Bezug zum Handel. Des Weiteren stellt die EU-Kommission eine Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe (https://ec.europa.eu/clima/system/files/2021-12/com_2021_800_en_0.pdf) vor. Beginn des Treffens ist 10 Uhr. Weitere Informationen in Kürze hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2022/01/17/).

Luxemburg: EuGH-Urteil den Folgen der Unionsrechtswidrigkeit von verbindlichen HOAI-Mindestsätzen

Mit Urteil vom 4. Juli 2019, Kommission/Deutschland (C-377/17), hat der Gerichtshof festgestellt, dass Deutschland dadurch gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 verstoßen hat, dass es verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013, kurz HOAI). Der deutsche Bundesgerichtshof hat dem EuGH eine Reihe von Fragen zu den Folgen dieses Urteils für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Er ist mit einem Fall befasst, in dem ein Ingenieur von seinem Auftraggeber die Zahlung restlicher Vergütung aufgrund eines im Jahre 2016 abgeschlossenen Ingenieurvertrages verlangt, in dem ein Pauschalhonorar in Höhe von 55.025 Euro vereinbart worden war. Nachdem der Ingenieur den Vertrag gekündigt hatte, rechnete er im Juli 2017 seine erbrachten Leistungen in einer Honorarschlussrechnung auf Grundlage der HOAI-Mindestsätze ab. Mit seiner Klage hat er eine noch offene Restforderung in Höhe von brutto 102.934,59 Euro geltend gemacht (siehe auch BGH Pressemitteilung Nr. 59/20 (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020-5-14&nr=105801&linked=pm&Blank=1)). Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 15. Juli 2021 die Ansicht vertreten, dass ein nationales Gericht eine nationale Regelung, die Mindestsätze für Dienstleistungserbringer in einer Weise festlege, die gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoße, unangewendet lassen müsse, wenn es mit einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen über einen Anspruch befasst sei, der auf diese Regelung gestützt sei (siehe Pressemitteilung Nr. 140/21 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-07/cp210140de.pdf)). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-261/21). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Dienstag, 18. Januar

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Agenda (https://ots.de/n70ZTB) der Kommissarinnen und Kommissare steht ein Maßnahmenpaket für die Hochschulbildung. Dazu gehören die "Europäische Strategie für Hochschulen (https://www.daad-brussels.eu/de/2021/05/11/hochschulen-der-zukunft-universities-of-the-future/)" sowie eine effektive Zusammenarbeit im Hochschulbereich. Im Anschluss an die Sitzung der Kommission findet voraussichtlich gegen 15.00 Uhr eine Pressekonferenz statt. EbS überträgt live.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 20. Januar)

Die Abgeordneten des EU-Parlaments kommen zur Plenartagung in Straßburg zusammen. Die Tagesordnung und weitere Informationen gibt es in Kürze hier (https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/agendas.html).

Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen

Auf der vorläufigen Tagesordnung (https://www.consilium.europa.eu/media/53691/cm01003-fr22.pdf) der Ministerinnen und Minister stehen unter anderem Gespräche über die Schwerpunkte der französischen Ratspräsidentschaft, einen Mindeststeuersatz für multinationale Konzerne in der EU, den aktuellen Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/recovery-coronavirus/recovery-and-resilience-facility_de) und die luxemburgische Seite einer 2-Euro-Gedenkmünze. Darüber hinaus beraten die Ministerinnen und Minister über das Europäische Semester 2022 und bereiten das Treffen der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 im Februar vor. Weitere Informationen hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2022/01/18/).

Mittwoch, 19. Januar

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 20. Januar)

Die Abgeordneten des EU-Parlaments kommen zur Plenartagung in Straßburg zusammen. Die Tagesordnung und weitere Informationen gibt es in Kürze hier (https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/agendas.html).

Europaweit: EU-Führerschein wird für Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zur Pflicht

Schrittweise sollen alle EU-Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erhalten hatten, diesegegen den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein in Kreditkartengröße austauschen. Bis 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein. Den ersten Schritt machen Papier-Führerscheine von Personen der Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1958. Am 19.01.2022 läuft die Übergangsfrist ab und der alte Früherschein dieser Gruppe verliert seine Gültigkeit. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig erledigt, riskiert ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des "Führens eines Kraftfahrzeuges ohne gültigen Führerschein" Die Vorteile des neuen Führerscheins: Der neue Führerschein gilt europaweit und wird in vielen Ländern weltweit akzeptiert, die Polizei kann unabhängig von der lokalen Sprache die Führerscheine lesen und es gibt europaweit eine einheitliche Regelung, welche Fahrzeugtypen mit welcher Führerscheinklasse gefahren werden dürfen. Mehr Informationen gibt es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums hier (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html).

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Folgen der Aufhebung bzw. Reduzierung einer Geldbuße

Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 erklärte das Gericht den Beschluss der Kommission vom 15. Oktober 2014 zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen auf dem slowakischen Telekommunikationsmarkt teilweise für nichtig und setzte die gesamtschuldnerisch gegen die Slovak Telekom a.s. und die Deutsche Telekom AG verhängte Geldbuße von 38 838 000 Euro auf 38 061 963 Euro und die zusätzlich allein gegen die Deutsche Telekom AG verhängte Geldbuße von 31 070 000 Euro auf 19 030 981 Euro herab (siehe Pressemitteilung Nr. 196/18 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-12/cp180196de.pdf)). Mit Urteilen vom 25. März 2021 wies der Gerichtshof die von Slovak Telekom und Deutsche Telekom eingelegten Rechtmittel zurück und bestätigte somit die Urteile des Gerichts und die darin festgesetzten Geldbußen (siehe Pressemitteilung Nr. 50/21 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-03/cp210050de.pdf)). Im Anschluss an die Urteile des Gerichts erstattete die Kommission der Deutschen Telekom im Februar 2019 einen Betrag von gut 12 Mio. Euro. Sie lehnte es jedoch ab, der Deutschen Telekom Verzugszinsen zu zahlen für den Zeitraum zwischen Zahlung der ursprünglich verhängten Geldbußen seitens Deutsche Telekom an die Kommission im Januar 2015 und der teilweisen Erstattung im Februar 2019. Die Deutsche Telekom begehrt nun vor dem Gericht die Nichtigerklärung dieser Ablehnung und die Verurteilung der EU, sie in Höhe von knapp 2,6 Mio. Euro finanziell für den Schaden zu entschädigen, der ihr dadurch entstanden sei, dass sie von 2015 bis 2019 den rechtsgrundlos gezahlten Betrag nicht habe nutzen können, so dass sie nicht die normalerweise von ihr mit diesem Betrag erwirtschafteten Erträge habe erzielen oder ihre Kapitalkosten entsprechend habe senken können. Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-610/19). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Donnerstag, 20. Januar

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten des EU-Parlaments kommen zur Plenartagung in Straßburg zusammen. Die Tagesordnung und weitere Informationen gibt es in Kürze hier (https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/agendas.html).

Amiens: Informelle Treffen der Minister für Umwelt und Energie mit den EU-Kommissaren Timmermanns, Simson und Sinkevicius (bis 22. Januar)

Vom 20. bis 22. Januar finden in Amiens Treffen der Umweltministerinnen und -minister sowie der Energieministerinnen und -minister statt. Mit dabei: Frans Timmermans, der für den Europäischen Green Deal (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de) und die Klimapolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie, und Virginijus Sinkevicius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei. Am 21. Januar 2022 kommen die Minister für Umwelt und die Minister für Energie im Zuge einer gemeinsamen Arbeitssitzung zusammen. Mehr Informationen hier (https://presidence-francaise.consilium.europa.eu/de/veranstaltungen/informelle-treffen-der-minister-fur-umwelt-und-der-minister-fur-energie/).

Luxemburg: EuGH-Urteil zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (Beihilfesache SA.32833, "Frankfurt-Hahn II") billigte die Kommission drei Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn: (1.) Die der Betreibergesellschaft des Flughafens vom Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz bereitgestellte Kreditlinie in Höhe von 45 Mio. Euro, (2.) zwei Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und (3.) die vom Land Rheinland-Pfalz gestellte Garantie zur Besicherung von 100 % der ausstehenden Darlehen der Investitions- und Strukturbank stellten zwar staatliche Beihilfen dar, diese seien jedoch mit dem Binnenmarkt vereinbar. Drei weitere Darlehen der Investitions- und Strukturbank zugunsten der Betreibergesellschaft seien hingegen gar nicht erst als staatliche Beihilfen einzustufen (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/14/1065 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_14_1065)). Die Deutsche Lufthansa hat diesen Kommissionsbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten, jedoch ohne Erfolg: Mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (T 764/15 (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-764/15)) wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, u.a. weil Lufthansa von dem Kommissionsbeschluss nicht individuell betroffen sei. Diese Klagevoraussetzung sei nicht verzichtbar, da es sich bei dem Kommissionsbeschluss nicht um einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter handele. Die Deutsche Lufthansa verfolgt ihr Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof, der heute sein Urteil verkündet. Ohne Schlussanträge. Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-594/19). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Rücknahme der kostenlosen Zuteilung von Luftverkehrsemissionszertifikaten

Der Insolvenzverwalter von Air Berlin beanstandet vor dem Verwaltungsgericht Berlin den Bescheid der Deutschen Emissionshandelsstelle vom 28. Februar 2018, mit dem die Air Berlin zuvor für die Jahre 2018 bis 2020 gewährte kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten zurückgenommen wurde. Die Rücknahme wurde damit begründet, dass Air Berlin im Oktober 2017 ihre Luftverkehrstätigkeit wegen Insolvenz eingestellt habe. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2003/87 über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten ersucht. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 23. September 2021 die Ansicht vertreten, dass die Richtlinie der jährlichen Ausgabe kostenlos zugeteilter Luftverkehrszertifikate an einen Luftfahrzeugbetreiber im Fall der Einstellung der Luftverkehrstätigkeit durch diesen Betreiber entgegenstehe. Da Air Berlin ihre Luftfahrttätigkeit in Bezug auf die Handelsperiode 2018 bis 2020 endgültig eingestellt habe, könne die Handelsstelle der Richtlinie volle Wirkung verleihen, indem sie die ursprüngliche Zuteilungsentscheidung in Bezug auf diese Handelsperiode aufhebe oder ändere. Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-165/20). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/).

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Tel.: 030 - 2280 2250

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