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ANZEIGE Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geld im Online-Casino verspielt? Gericht öffnet Verbrauchern Tür zur Rückzahlung / Dr. Stoll & Sauer rät zur zügigen Klage

Lahr (ots) · Spieler, die Pech im Online-Casino hatten, können vor Gericht ihr Geld zurückholen. Die Chancen dazu stehen bestens. Das Oberlandesgericht Frankfurt verdeutlichte in einem Beschluss vom 4. April 2022, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe.

Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen. Im vorliegenden Fall kann ein Verbraucher mit einer Rückzahlung von rund 12.000 Euro rechnen. So viel Geld hatte er im Online-Casino verzockt. (Az. 23 U 55/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als Durchbruch. Vielen Verbrauchern öffnet der Beschluss die Tür, Verluste im Online-Casino wettzumachen. Die Kanzlei rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) und zur zügigen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf unserer Website. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck) Derzeit führen die Inhaber im Abgasskandal die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Oberlandesgericht Frankfurt schafft für Spieler positive Rechtsprechung

In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt. Dabei waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet ausnahmslos verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Im Umkehrschluss kann das Casino natürlich auch Gewinne zurückfordern. Trotz dieser eindeutigen Rechtslage lehnen immer wieder Gerichte die Klagen von Verbrauchern ab. Schließlich hätte ihnen klar sein müssen, dass es sich um illegales Online-Glücksspiel handele. Daher sahen die Gerichte keinen Rückzahlungsanspruch.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diesen Argumenten mit seinem Beschluss einen Riegel vorgeschoben. Der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das verklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Für die Allgemeinheit ist aus Sicht des Gerichts jedoch nicht bekannt, dass Online-Glücksspiele verboten seien. Außerdem könne vom Spieler nicht verlangt werden, die Rechtslage in seinem Land vor dem Spielen selbst zu überprüfen. Das OLG wies süffisant darauf hin, dass die Anbieter von Online-Glücksspielen selbst die Meinung vertreten, vollkommen legal zu handeln. Da passe es nicht, wenn sie dem Spieler unterstellen, dass er über die Illegalität informiert gewesen sein müsste.

Im vorliegenden Fall hatte der Spieler aus Hessen im Jahr 2017 über die deutschsprachige Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel "Live-Roulette" teilgenommen und dabei innerhalb weniger Wochen knapp 12.000 Euro verloren. Daraufhin forderte er vom Online-Casino mit Sitz in Malta seine Verluste zurück. Das Landgericht Gießen entschied mit Urteil vom 25. Februar 2021, dass der Betreiber der Webseite den Verlust erstatten muss (Az.: 4 O 84/20). Der Casino-Betreiber habe gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge über die Teilnahme an den Glücksspielen seien daher nichtig und der Spieler habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, so das LG Gießen. Zahlreiche Landgerichte entscheiden mittlerweile wie das Gericht in Gießen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in zweiter Instanz das Urteil bestätigt.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch den OLG-Beschluss ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/

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