ANZEIGE HUGO.legal Jetzt mit HUGO.legal unzulässige Kontogebühren zurückerstatten lassen

Berlin (ots) · Ab Mai 2022 unterstützt HUGO.legal deutsche Verbraucher:innen dabei, die überhöhten Kontogebühren für ihre Girokonten der vergangenen Jahre zurückzubekommen. HUGO.legal ist ein estnisches Startup im Legal Tech-Bereich, das sich auf die Fahne geschrieben hat, den Zugang zumRecht für jede:n zu verbessern!

 Das Team bei einem Hackathon zum Kontogebühren-Fall. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

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Foto: HUGO.legal

Für die Erstattung der Kontogebühren spielt es keine Rolle, ob das Konto bei der Postbank, der Deutschen Bank, der Commerzbank oder einer lokalen Sparkasse (oder einer anderen Bank) ist. Der Fall ist der gleiche!

 Schnell und einfach: Auf der Webseite (https://hugo.legal/de/kontogebuehren/) werden ein paar Informationen zum
Konto und zur Person abgefragt und von da übernimmt HUGO! / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Schnell und einfach: Auf der Webseite (https://hugo.legal/de/kontogebuehren/) werden ein paar Informationen zum Konto und zur Person abgefragt und von da übernimmt HUGO! / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Foto: Deutsche Bildung AG

Am 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das wegweisende Urteil dazu gefällt: Banken müssen ihren Kund:innen zu Unrecht erhobene Kontoführungsgebühren zurückzahlen. Grund dafürist das bisherige Vorgehen der Banken. Sie erhöhten die Gebühren und holten dafür keine Zustimmung der Kund:innen ein, sondern werteten das zweimonatige Schweigen als Zustimmung. Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben: Schweigen ist keine Zustimmung!

 Lothar Müller-Güldemeister, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von AirDeal: Mit seinem Unternehmen kämpft er für
die Erstattung ausgefallener Air-Berlin-Flüge. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Lothar Müller-Güldemeister, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von AirDeal: Mit seinem Unternehmen kämpft er für die Erstattung ausgefallener Air-Berlin-Flüge. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Foto: HUGO.legal

Wie HUGO.legal Verbraucher:innen zu ihrem Recht verhilft

 Juristische Hilfe aus Estland: HUGO.legal ist die größte estnische Plattform für Rechtsdienstleistungen (über 50.000
Kunden) und mittlerweile auch in Polen, Lettland, Litauen und Deutschland vertreten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Juristische Hilfe aus Estland: HUGO.legal ist die größte estnische Plattform für Rechtsdienstleistungen (über 50.000 Kunden) und mittlerweile auch in Polen, Lettland, Litauen und Deutschland vertreten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163281 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Foto: HUGO.legal

Wie aus anderen Gerichtsverfahren bekannt, ignorieren große Unternehmen oder Banken die Anfragen ihrer Kund:innen bewusst, weil den Verbraucher:innen oft die Mittel und der Mutfehlen, um gerichtlich gegen dagegen vorzugehen. Und so auch in diesem Fall: Die Bankenweigern sich die Kontogebühren zu erstatten. Und selbst wenn Verbraucher:innen vereinzelt klagen einreichen, sind diese langwierig und oft aussichtslos, da Banken die Gerichtsprozesse absichtlich verzögern und behindern, um eine schnelle Entscheidung zu verhindern.

Hier kommt HUGO.legal ins Spiel: Nachdem die Verbraucher:innen ein paar Fragen zum Konto und zu ihrer Person beantwortet haben, fängt HUGO.legal an zu arbeiten. Sie sammeln noch mehr ähnliche Fälle und bündeln diese zu einer großen Klage. So sind die Kund:innen nicht mehr auf sich allein gestellt.

Und wer bezahlt das ganze? Das übernimmt HUGO! Natürlich kostet ein Gerichtsverfahren Geld, aber HUGO.legal arbeiten mit einem Unternehmen zusammen, das ausschließlich Gerichtsprozesse finanziert. Wenn die Chancen gut sind, investieren sie. Und in diesem Fallstehen die Chancen sehr gut!

Was kostet das für die Verbraucher:innen? Erst einmal gar nichts. Solange die Banken die Gebühren nicht erstatten, bezahlen die Kund:innen überhaupt nichts. Erst wenn der Fallgewonnen wurde, behält HUGO einen Anteil von 25% der Erstattungssumme ein. Die Verbraucher:innen erhalten 75% ihres Anspruchs - ohne Risiko und ohne eigenen Aufwand!

Hierzu meint Erki Pisuke, Chief Operation Officer (COO) von HUGO.legal: "Die Bündelung von Ansprüchen hat mehrere Vorteile: Zum Einen werden die ohnehin überlasteten Gerichte nicht noch mehr belastet. Zum Anderen ist es weitaus kosteneffizienter, wenn nur ein gebündelter Anspruch eingereicht wird anstelle vieler Einzelforderungen. So bleibt am Ende der Großteil des Anspruchs für die Verbraucher:innen übrig."

Die Partner für die Prozessfinanzierung

Um die größtmögliche Expertise zu bündeln, arbeitet HUGO mit ausgewählten Partnernzusammen. Mit dem "Erfinder" der Prozessfinanzierung, Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister, hat HUGO einen exzellenten Partner an seiner Seite. Mit seinem Unternehmen Air Deal vertritt er die Rechte geschädigter Air-Berlin-Kunden und hat in diesem Zusammenhang bereits eine wegweisende Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreicht (Urteil vom 13.07.2021 - II ZR 84/20).

"Im AirBerlin-Fall", so Müller-Güldemeister, "hat der BGH erstmals die Rechtmäßigkeit der Prozessfinanzierung festgestellt. Dadurch sind Verbraucher:innen fortan nicht mehr auf sichallein gestellt."

Daneben arbeitet HUGO mit Dr. Paul-Frank Weise, Rechtsanwalt der Kanzlei der SQR Rechtsanwälte, zusammen. Müller-Güldemeister und Dr. Weise, der u. a. auf Unternehmensrecht spezialisiert ist, haben bereits im Air Berlin-Fall erfolgreich zusammengearbeitet.

Über HUGO

HUGO.legal ist eine estnische OÜ, das estnische Pendant zur deutschen GmbH. Seit derGründung im Jahr 2019 ist HUGO im Rechtsdienstleistungssektor (international) aktiv. Sievermitteln u. a. die passenden Fachanwälte an die Nutzer:innen ihrer Webseite oder bündeln Ansprüche in großen Verbraucherschutzverfahren wie beispielsweise im weltweit auftretenden Abgasskandal.

Auf diesem Weg konnten sie bereits über 50.000 Menschen in Estland zu ihrem Rechtverhelfen; das sind etwa 4% der Gesamtbevölkerung Estlands. Der Slogan "Justice Made Possible" ist bei ihnen Programm: Im August 2021 hat HUGO einen Vertrag über 3,5 Mio. EUR mitdem Estnischen Justizministerium abgeschlossen zur Bereitstellung bezahlbarer Rechtsdienstleistungen. Hauptsitz des Unternehmens ist die estnische Hauptstadt Tallinn. Mitinzwischen 11 Mitarbeitenden ist HUGO aber auch in Lettland, Litauen, Polen und Deutschland aktiv.

Pressekontakt:

Nicolas Thöne, LL.M. Legal Engineer bei HUGO.legal Telefon: 0174/3474912 E-Mail: nicolas@hugo.legal

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