ANZEIGE Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Mingers. reicht Verfassungsbeschwerde gegen die beschränkte Impfpflicht ein - jetzt Mitmachen!

Köln (ots) · Die Kanzlei Mingers. will Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht der Gesundheits- und Pflegeberufen erheben. Jetzt teilnehmen und für die eigenen Rechte einstehen!

 Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Markus Mingers / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/158802 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

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Foto: Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für wen gilt die Impfpflicht?

Aufgrund des neuen §20a Infektionsschutzgesetz müssen ab dem 15.03.2022 Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich genesen sind. Der Nachweis muss von neuen Beschäftigten ab dem 16.März von vornherein vorgelegt werden. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ebenfalls für Beschäftigte, die zwar nicht in einem Gesundheitsberuf tätig sind, allerdings ebenfalls zur Einrichtung "gehören", beispielsweise Verwaltungsangestellte.

Was kann gegen eine beschränkte Impfpflicht sprechen?

Das offensichtlichste betroffene Grundrecht ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs.2 S.1 GG. Die Wirkung des Impfstoffs auf den menschlichen Körper, so wie auch der winzige Einstich mit einer Nadel fällt darunter. Ob die Impfung eine positive oder negative Wirkung hat, ändert erstmal nichts daran.

Die Frage ist, ob dieser Eingriff gerechtfertigt werden kann. Viele Argumente sprechen dagegen, unter anderem:

- Laut Schätzungen des RKI liegt die Impfquote beim Personal und Pflegeeinrichtungen bereits bei 88,8%, beim medizinischen Personal bei 90,2% (Erhebungszeitraum 15.09. bis 18.10.). Die Impfpflicht führt also wahrscheinlich nicht zu einer Steigerung der Geimpften, sondern eher dazu, dass mehr Betroffene ihren Beruf verlassen werden. - Viele Impfstoffe sind immer noch nur bedingt zugelassen. - Die Krankenhausüberlastung ist nicht statistisch belegt bzw. gibt es immer wieder kontradiktorische Berichte.

Wer kann wie mitmachen?

Grundsätzlich kann jeder teilnehmen, der aus der Gesundheits- und Pflegebranche kommt und direkt betroffen ist. Die Anmeldung ist bis zum 28.02.2022 möglich, danach wird die Verfassungsbeschwerde erhoben! Die Kosten betragen einmalige 300EUR netto.

Sie sind betroffen? Dann melden Sie sich jetzt unter office@mingers.law und kämpfen Sie für Ihre Rechte!

Pressekontakt:

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sitz der Gesellschaft: Jülich AG Düren - HRB 8586 Geschäftsführung: Rechtsanwältin Svenja Kinon

50678 Köln - Im Zollhafen 2 TEL (0221) 58 94 811-0 FAX (0221) 58 94 811-1 www.mingers.law

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